Rechtsanwalt Kündigung

Kündigung durch Rechtsanwalt

Inwiefern funktioniert eine Kündigung durch einen Anwalt und wie ist das Mandat, mit einem Anwalt korrekt zu kündigen? Sie sollten unbedingt gegen eine fristlose Kündigung vorgehen. Ihren Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht in Hannover. Das Arbeitsrecht - weitere Themen zu Anwälten, Kündigung, Abfindungen und Löhnen. Finden Sie heraus, auf welche Rechtsgebiete wir uns spezialisiert haben.

Die Kündigung ist eine einseitige Kündigung einer Dauerschuldverschreibung.

Die Kündigung ist eine einseitige Kündigung einer Dauerschuldverschreibung. Für eine effektive Kündigung ist es notwendig, dass sie beim Vertragsnehmer eingeht. Zu diesem Zweck muss sie so unter die Kontrolle des Begünstigten gebracht werden, dass dieser unter Normalbedingungen von der Kündigung erfahren kann. Dies ist z.B. durch persönliches Übergeben, Einfügen in die Mailbox oder Empfang der Kündigung per Telefax oder E-Mail möglich.

Beispielsweise findet die schriftliche Vereinbarung Anwendung auf die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Ein elektronisches Formular wird explizit abgelehnt. Hinsichtlich des Zugangs ist jedoch der individuelle Fall des Mitteilungsempfängers nicht zu berücksichtigen. Das Kündigungsschreiben wird daher auch während des Urlaubs an die Mailbox des Adressaten geschickt. Gleiches trifft zu, wenn der Adressat die Stornierung ablehnt.

Mit der Kündigung endet die Dauerschuldverpflichtung für die Zeit ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Ist die Kündigung bereits beim Adressaten eingegangen, kann sie nur durch einen Kontrakt mit dem Adressaten widerrufen werden. Es gibt zwei Kündigungsarten: gewöhnliche Kündigung und ausserordentliche Kündigung. Ersteres ist in der Regel fristgerecht, letzteres ist in der Regel ohne Vorankündigung möglich, bedarf aber eines speziellen Kündigungsgrundes.

Das Vertragsverhältnis läuft ohne zeitliche Begrenzung zum angegebenen Termin ab, ohne dass es einer Kündigung bedürfte. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines begrenzten Vertrages ist jedoch eine Kündigung notwendig, die in der Regel nur ausnahmsweise möglich ist. Die Kündigung erfolgt nach Maßgabe des Vertrages oder des allgemeinen Zivilrechts, wenn sich Stornoklauseln als ungültig erweisen.

Die Kündigung wird aufgrund ihrer Wichtigkeit und juristischen Eigenheiten nachfolgend im Arbeits-, Miet-, Pacht- und Versicherungsvertragsrecht wiedergegeben. Häufig verlangt das Recht die Beachtung einer gewissen Frist, bestimmter Gründe für die Kündigung und einer gewissen Ausgestaltung. Das resultiert vor allem aus dem beschäftigungsrechtlichen Entlassungsschutz. Eine Kündigung nach dem Kündigungsgesetz (KSchG) muss daher "sozial gerechtfertigt" sein, um effektiv zu sein.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann gesellschaftlich vertretbar, wenn sie auf Grund der persönlichen Situation oder des Verhaltens des Mitarbeiters oder auf Grund dringender betrieblicher Anforderungen erfolgt. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist eine Abgangsentschädigung keine Pflicht. Andernfalls besteht ein Formfehler und die Kündigung ist ineffizient. Anmerkung: Das Schriftformerfordernis gilt für Auftraggeber und Mitarbeiter.

Als Alternative zur Kündigung können sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende einen Kündigungsvertrag abschließen und damit das Anstellungsverhältnis auflösen. Allerdings darf ein Unternehmer seinen Austritt nicht durch Androhung der Kündigung durchsetzen. Unter ordentlicher Kündigung versteht man die gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehene Kündigung bei ordnungsgemäßer und beabsichtigter Abwicklung des Auftrags.

Anmerkung: Die Vertragspartner können andere als die gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigungsfristen im Anstellungsvertrag festlegen - jedoch nicht auf Kosten des Mitarbeiters, ansonsten gilt wieder die gesetzliche Zeit. Die Kündigungsfrist ist je weiter der Mitarbeiter bereits beim Auftraggeber angestellt ist, desto größer ist die Kündigungsfrist beim Auftraggeber. In jedem Fall kann der Mitarbeiter den Anstellungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen zum 15. oder zum Ende eines jeden Monats auflösen.

Eine reguläre Kündigung ist nur bei dauerhaften Arbeitsverträgen und nicht bei zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen möglich: Da die Zeitarbeitsverträge bereits befristet sind und mit Ablauf der Frist auslaufen, können sie nur durch Sonderkündigungen gekündigt werden. Die ausserordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung wird die ausserordentliche Kündigung unmittelbar nach Erhalt der Kündigung rechtswirksam.

Eine wichtige Ursache für eine ausserordentliche Kündigung besteht, wenn es für den Kündiger unangemessen ist, eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten, z.B. bei einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen den Mitarbeiter, der oft in Form von Raub, Unterschlagung oder einer schweren Beschimpfung des Vorgesetzten vorliegt.

Erlangt der Unternehmer Kenntnis von dem maßgeblichen Grunde, muss er innerhalb von zwei Wochen fristlos kündigen (§ 626 Abs. 2 BGB). Ein späterer außerordentlicher Austritt ist rechtlich nicht zulässig. Ein fristloses Kündigen hat nur bei weiterem Missverhalten eine Erfolgschance. Je nach Entlassungsgrund können die unterschiedlichen Formen der arbeitsrechtlich begründeten Kündigung wie nachfolgend beschrieben unterschieden werden:

Die betriebsbedingte Kündigung wird als betriebsbedingte Kündigung definiert. Die Kündigung des Arbeitgebers folgt, weil er nicht mehr genügend Arbeitsmöglichkeiten im Betrieb für den Arbeitnehmer erkennt. Eine Betriebsübergabe aufgrund des Verkaufs der Gesellschaft ist in diesem Rahmen jedoch kein geeigneter Auflösungsgrund. Besteht dagegen ein korrespondierender geschäftlicher Grund, ist der Auftraggeber befugt, kurzfristig zu arbeiten.

Allerdings muss der Unternehmer auch bei betriebsbedingter Kündigung gewisse Voraussetzungen einhalten. Trifft der rechtliche Entlassungsschutz zu, muss er vor der Entlassung eine richtige soziale Auswahl innerhalb eines gewissen Kreises von Personen vornehmen. Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KündigungsschutzG (KSchG) hat der Unternehmer bei der sozialen Auswahl die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: Dienstzeit, Alter und etwaige schwere Behinderung des Arbeitnehmer.

Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen kann nur als reguläre Kündigung und nicht als ausserordentliche Kündigung erfolgen. Dies liegt daran, dass der Unternehmer das Stilllegungs- und Umstellungsrisiko sowie das Insolvenzrisiko zu übernehmen hat. Eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist kann nur begründet werden, wenn die ordnungsgemäße Kündigung vollständig unterbleibt.

Personenbezogene Kündigung kann in Erwägung gezogen werden, wenn der Mitarbeiter nicht oder nicht mehr in der Lage ist, die ihm obliegende Arbeit zu verrichten, d.h. der Grund für die Kündigung beim Mitarbeiter ist. Das Hauptproblem in der Berufspraxis ist die Entlassung wegen Erkrankung. Die Entlassung wegen einer Erkrankung ist begründet, wenn der Betrieb und die Interessen des Arbeitgebers durch die weitere Beschäftigung des kranken Mitarbeiters wesentlich gestört werden.

Für die Bewertung der Zulässigkeit einer personenbezogenen Kündigung ist nach der arbeitsgerichtlichen Jurisprudenz immer der jeweilige individuelle Sachverhalt mitentscheidend. So kann z.B. bei häufiger kurzzeitiger Erkrankung des Arbeitnehmers eine Kündigung begründet sein, weil die gesetzliche Regelung des Entgeltsteuergesetzes (EntgFG) nach 3 Abs. 1 dieses Gesetzes den Unternehmer im Falle einer kurzfristigen Erkrankung deutlich stärker belastet als im Falle einer langfristigen Erkrankung.

Bis zu einem Zeitraum von sechs Kalenderwochen ist der Dienstgeber zur Lohnfortzahlung verpflichteter. Im Falle einer anhaltenden krankheitsbedingten Unterbrechung werden jedoch die Arbeitsunfähigkeitszeiten zusammengezählt, so dass der Dienstgeber nach der sechsten krankheitsbedingten Ausfallwoche keinen Krankenstand mehr zahlen muss. Kündigung ohne Kündigung wegen Erkrankungen des Mitarbeiters ist nur in speziellen Sonderfällen möglich (z.B. reguläre Kündigung ist nicht möglich oder die Stelle muss sehr schnell neu zu besetzen sein).

Die Kündigung wegen Krankheit wird in der Regel als gewöhnliche Kündigung durchgeführt. Behavioral Entlassung ist eine Entlassung, die ihren Ursprung im Mitarbeiterverhalten hat. Die Kündigung aus persönlichen Gründen weicht von der Kündigung dadurch ab, dass der Mitarbeiter in der Lage ist, alternative Maßnahmen zu ergreifen. Eine Kündigung aus Verhaltensgründen geht auch davon aus, dass das Pflichtverletzungsverhalten des Mitarbeiters einen beträchtlichen Verwaltungsmissstand im Unternehmen des Unternehmers verursacht hat.

Als Entlassungsgründe sind z.B. Arbeitsunfähigkeit, unbefugte Beurlaubung, unbefugter Austritt aus dem Arbeitsleben oder vorsätzliche Leistungseinbußen möglich. Die Kündigung muss außerdem verhältnismässig sein und den Interessen des Betroffenen entsprechen, was von Fall zu Fall geprüft wird. Je nach Schweregrad der Dienstpflichtverletzung kann die Kündigung aufgrund des Verhaltens als normale oder auch als ausserordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bezeichnet werden.

Hinsichtlich der Angemessenheit der ordentlichen Kündigung verlangen die Gerichte eine oder mehrere Verwarnungen des Mitarbeiters, damit dieser die Möglichkeit hat, sein Benehmen zu abändern. Wenn die Pflichtverletzung jedoch so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitnehmer auch nach Beendigung einer Kündigung (z.B. vorsätzlicher Personenschaden, Diebstahl von Betriebsvermögen, Geheimnisverrat ) nicht mehr zugemutet werden kann, kann die Kündigung auch ohne Einhaltung einer Frist ausbleiben.

Ein weiteres Beispiel für eine Kündigung ohne Kündigungsfrist ist die so genannte Verdachtsanzeige. Bei einem Verdacht auf Kündigung reicht es aus, wenn der Unternehmer im Kündigungsschutzverfahren nachweist, dass der Verdacht auf ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Mitarbeiters besteht. Davor muss der Auftraggeber jedoch alle angemessenen Bemühungen zur Klärung des Sachverhaltes unterlassen haben. Mit der Änderungsmitteilung ist eine Sonderform der Kündigung verbunden.

Allerdings erfordert die Anpassung des Arbeitsvertrages die gegenseitige Abstimmung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Stimmt der Mitarbeiter einem entsprechenden Änderungsangebot nicht zu, kann der Auftraggeber die Genehmigung des Arbeitnehmers nur durch eine Änderungsmitteilung durchsetzen. In der Änderungsmitteilung geht es insbesondere um die Kündigung und das Übernahmeangebot des Arbeitsgebers an den Mitarbeiter, das Beschäftigungsverhältnis mit ihm unter den veränderten Voraussetzungen fortzuführen.

Die Änderungsmitteilung kann jedoch nur aus sozialen Gründen vorgenommen werden. Es ist gesellschaftlich begründet, wenn der Auftraggeber vorher eine angemessene Fortsetzung der Beschäftigung angeboten hat und dem Mitarbeiter gehörte. Veränderungen der Arbeitsverhältnisse müssen gesellschaftlich begründet sein - persönlich, verhaltensorientiert und operativ. Bei der Kündigung eines Mietvertrages oder Pachtvertrages gelten im Wesentlichen die umfassenden mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Im Vergleich zur Kündigung anderer Mietverträge ist die Kündigung nach dem Wohnungsmietrecht besonders durch Mietschutzbestimmungen gekennzeichnet. Der schwierigere Abschluss eines Wohnungsmietvertrages rechtfertigt das GG. Die Vermieterin benötigt daher einen Kündigungsgrund, den sie auch in der Kündigung detailliert angeben muss. Ausnahmen von der Pflicht zur Begründung bestehen nur für eine Ferienwohnung in einem vom Eigentümer genutzten Mehrfamilienhaus.

Andernfalls liegt ein Interesse des Vermieters vor, das den Mietvertrag kündigen kann: bei Eigennutzung, wenn der Mieter die Mietwohnung aufgrund einer pflichtwidrigen Handlung des Mieters selbst in Anspruch nimmt, wenn der Mieter das Mietgut bei einer weiteren Anmietung nicht ökonomisch nutzen kann und dadurch wesentliche Benachteiligungen erleidet. Es gibt noch weitere Gründe für die Kündigung. Die Kündigung des Mietvertrages kann jedoch trotz eines gerechtfertigten sozialen Sicherungsinteresses fehlschlagen, wenn der Pächter der Kündigung rechtzeitig und in schriftlicher Form widerspricht und das Landgericht dann eine gegen die Kündigung gerichtete Hürde akzeptiert.

Die Mietinteressenten können den Vertrag jedoch ohne Angaben von GrÃ?nden kÃ?ndigen. Die Kündigungsfristen müssen nur eingehalten werden. Für Mietinteressenten mit unbefristetem Vertrag gilt eine ordentliche Mietdauer von drei Monaten. Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter bis zum dritten Arbeitstag eines Kalendermonates zugegangen sein, so dass der Vertrag am Ende des Folgemonats ausläuft.

Im Einzelfall können für die Bewohner verkürzte Ankündigungsfristen vereinbart werden. Ein längerer Kündigungszeitraum ist nur auf ausdrückliches Verlangen des Vermieters möglich. Dagegen sind die bisher von der Mietdauer abhängig gemachten Kündigungen nur für Hauswirte gültig. Die verschiedenen Fristen sind dadurch gerechtfertigt, dass die moderne Berufswelt öfter als in der Vergangenheit einen Standortwechsel erfordert, auf den die Bewohnerinnen und Bewohner flexibler eingehen können müssen.

Dementsprechend beträgt die Frist für die Kündigung für Vermieter sechs statt drei Jahre ab einer Laufzeit von fünf Jahren und neun statt drei Jahren. Wurde vom Eigentümer ein Mietobjekt oder eine Wohnung durch Zwangsverkauf gekauft, besteht ungeachtet der vorherigen Mietzeit eine Frist von drei Monaten. 3. Eine Vielzahl von Umständen gibt den Bewohnern ein besonderes Kündigungsrecht mit kürzerer Vorlaufzeit.

Dazu gehören unter anderem: eine avisierte Mietzinserhöhung durch den Mieter, eine bevorstehende Sanierung, die der Mieter auch seinen Bewohnern frühzeitig mitteilen muss, ein Erbe eines gestorbenen Mietverhältnisses kann den Vertrag separat auflösen, ein vom Mieter abgelehnter Untermietvertrag, auch wenn ein Formmietvertrag dies ausklammert. Die Kündigung ohne Vorankündigung erlaubt auch eine "out of turn" Kündigung.

Im Gegensatz zur ordentliche Kündigung ist eine ausserordentliche Kündigung nur bei begründetem Anlass möglich. Wesentliche Ursachen, die einen Mietvertrag zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen, sind zum Beispiel: Eine beträchtliche Gesundheitsgefährdung besteht, weil die Mietwohnung mit asbesthaltigem, formaldehydhaltigem oder toxischem Schimmelpilz kontaminiert ist, das Mietobjekt oder die Mietwohnung in Gefahr ist, beschädigt zu werden.

eine vertragsgemäße Nutzung der Mietwohnung, eine schwerwiegende Beschimpfung oder eine betrügerische Nebenkostenabrechnung durch den Mieter nicht möglich ist. In einigen FÃ?llen unterliegt die KÃ?ndigung durch den Leasinggeber besonderen Bedingungen des BGB. Es gibt keine festen Kündigungsgründe. Für jeden Fall der Kündigung sind die Verhältnisse im Einzelfall maßgebend.

Im Regelfall muss der/die VermieterIn vergeblich aufgefordert werden, die Situation zu korrigieren oder vor einer Kündigung ohne Vorankündigung zu unterlassen, es sei denn, dieses Verfahren ist, wie vom Gesetz abgeklärt, von Anfang an hoffnungslos, wenn ein besonderes Interesse dagegen besteht oder es sich um einen Mietrückstand handelt. Für die Kündigung von Wohnraum bedarf es der Textform.

Ansonsten erlischt die Kündigung mangels Form. Für Hausbesitzer ist die Kündigung von Gewerbeimmobilien leichter als für Wohnimmobilien. Dies liegt daran, dass es keinen rechtlichen Schutz vor Entlassungen für gewerblich genutzter Räumlichkeiten gibt, wie es bei Wohngebäuden der Fall ist. Mit einer solchen vorab festgelegten Vertragslaufzeit ist dann eine reguläre Kündigung nicht möglich. Eine ausserordentliche Kündigung ist jedoch aus wichtigen Gründen zu jedem Zeitpunkt möglich.

Mit den Begründungen richtet sich die Rechtssprechung nach denen der Mietzins. So muss nach Ansicht des Bundesgerichtshofs der Mietzinsverzug das Niveau beider Wohnungsmieten erreicht haben, bevor eine Kündigung ohne Kündigung möglich ist. Im Gegensatz zur Wohnmiete können die Ankündigungsfristen für Gewerberäume im Rahmen des Mietvertrages beliebig vereinbart werden. So können Betriebsstätten wesentlich rascher geschlossen werden.

Mangels einer Bestimmung finden die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nach § 580a BGB Anwendung. Die Kündigung kann im gewerblichen Mietrecht auch in mündlicher Form ausgesprochen werden, sofern der Mietvertrag keine abweichende Form vorsieht. Für einen guten Nachweis wird jedoch immer eine Kündigung in schriftlicher Form oder wenigstens in Anwesenheit von ZeugInnen empfohlen. Hier ist neben der ordentliche Kündigung wie immer auch eine außerplanmäßige Kündigung aus wichtigen Gründen möglich.

Bei Grundstückspachtverträgen bestehen zudem besondere Kündigungsgrundlagen bei Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit des Mieters. Vermieter und Mieter können die Kündigungsfristen im Mietvertrag einzeln vorgeben. Bei Fehlen einer vereinbarten Frist ist eine Kündigung des Pachtvertrages für ein Grundstück, Grundstück oder Recht erst zum Ende eines Pachtvertragsjahres möglich. Der Grundstückspachtvertrag bedarf der schriftlichen Kündigung.

Eine Kündigung der jeweiligen Verpflichtung endet mit sofortiger Wirkung oder mit dem Ende der Frist. Das Mietobjekt ist vom Leasingnehmer an den Leasinggeber zurückzugeben. So muss der Bewohner beispielsweise die gemieteten Räume an den Eigentümer abgeben, d.h. er muss umziehen und die Möbel aushändigen. Die Vermieterin muss sicherstellen, dass die Immobilie ordnungsgemäß zurückgegeben wird.

Deshalb muss der Eigentümer die Anzahlung nicht erstatten. Gemäß Gerichtsurteil gilt die Anzahlung auch nach Ablauf des Mietvertrages als Sicherung für noch nicht fällig gewordene, aber zu erwartende Forderungen des Mieters. Falls ein Bewohner nach Ablauf des Mietvertrages nicht auszieht, muss der Eigentümer eine Ausweisung einleiten.

Wird ein Räumungsbefehl erlassen oder schliessen die beiden Parteien einen diesbezüglichen Vertrag ab, so kann der Eigentümer oder die Vermieterin eine Ausgleichszahlung für die Übergangszeit einfordern. Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung eines Versicherungsvertrages ist auch eine ausserordentliche Kündigung möglich. Die ungerechtfertigte Zahlungsverweigerung kann dagegen einen Grund für die Kündigung des Versicherungsnehmers sein. Zudem besteht für beide Parteien die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn der Versicherungsfall auftritt.

In der Regel schliessen der Versicherte und die Versicherungsgesellschaft jedoch eine solche Möglichkeit der Kündigung bei Leistungen der Privatkrankenversicherung aus. Der Kündigungszeitraum einer Versicherungspolice wird im Wesentlichen durch den Vertrag festgelegt. In der Regel dauert die reguläre Kündigung eines Versicherungsvertrages drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahrs, wie z.B. Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung, Unfallversicherung oder Hausratsversicherung. Bei Kfz-Versicherungen gibt es oft eine ebenso kurzfristige Vorlaufzeit.

Eine Mindestvertragsdauer ist immer einzuhalten, während derer eine reguläre Kündigung ausfällt. Zudem ist eine Kündigung in den ersten Jahren möglicherweise nicht möglich, wie dies bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Fall ist. Mit Inkrafttreten der Kündigung endet der Vertrag und damit auch der Schutz. Die Kündigung führt bei einigen Versicherungspolicen wie der Lebens- oder Pensionsversicherung zum so genannten Wiederkauf.

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