Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Haben Sie Bedenken wegen eines Abmahnschreibens oder gar einer Beschwerde über File Sharing (Datenaustausch über das Internet) von U C Rechtanwälte (Urmann & Collegen)? Du weißt nicht, wie du auf die UC-Warnung reagierst? Rechtsanwältin Solmecke steht Ihnen zur Verfügung und wird Ihnen helfen, auf das Mahnschreiben und die Abmahnung der Sozietät U C. zu antworten.
Informationsansprüche, die wahrscheinlich falsch gemacht wurden -
Aktualisiert am 09.12. 2013 - 23:41 Uhr: Der Mitarbeiter von Robert von Rüden hat die Bewerbung von Daniel Sebastian, die Anhänge und den Informationsentscheid des Landgerichts Köln in einer pdf-Datei im Internet eingereicht. Diese Vorgehensweise war auch genau die gleiche wie untenstehend. Der Landgericht Köln hat die Klagen daher - wenn überhaupt - nur umgangen.
Auch ein Sprecher des Landgerichts Köln hat laut Heck. de nun eine Stellungnahme abgegeben: In einem Interview mit der Firma stern.de sagt Christian Hoppe, Sprecher der Presse beim OLG Köln, dass er nicht ausschliessen kann, dass der Begriff "Tauschhandel" nur ein Vorwand ist. Sowohl im uns vorgelegten Entschließungsantrag als auch im Entschließungsantrag des Amtsgerichts Köln wurde von 19a des Landgerichts Köln ausgehend von 19a des Gesetzes über die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken ausging.
Die Gutachten wurden ohnehin nicht in den uns vorgelegten Unterlagen dargestellt und dürfen sich nicht auf den spezifischen Tatbestand beziehen (Streaming). Wir hatten bereits am vergangenen Samstag über die große Welle von Warnungen informiert, die zurzeit die deutschen Internet-Nutzer aufgrund von Kinofilmen auf der Streaming-Plattform überrollen. Zur Klärung der Situation kann ein Auskunftsurteil des Landgerichtes Köln beitragen:
Daraus resultiert zunächst, dass nicht die Anwälte der Kanzlei U + C. Regensburg Informationen über die Anschriften der Benutzer angefordert haben, sondern der in Berlin ansässige Anwalt Daniel Sebastian, der jedoch im Zusammenhang mit den Filesharing-Warnungen auch häufiger aufgetreten ist. Anwalt Daniel Sebastian repräsentiert anscheinend auch den schweizerischen Rechtsinhaber The Archive AG.
Im Einzelnen heisst es: "Mit der Nutzung der Programme ist es möglich, die Beteiligung von Benutzern sogenannter Download-Portale für Spielfilme im Netz zu protokollieren, sofern diese ohne Einverständnis der Rechtsinhaber gesicherte Spielfilmdateien zum Download bereitstellen und damit die Rechte der Filmproduzenten oder ihrer Lizenzpartner verletzt werden. Die IP-Adresse, von der der Download auf dem Webportal erfolgt, sowie der Abrufzeitpunkt der Dateien werden protokolliert.
Anscheinend haben die drei Koelner Juroren, die diese Entscheidung unterschrieben haben, angenommen, dass dies (wie so oft in der Vergangenheit) auch ein Recht auf Information im Zusammenhang mit einer Börsenbenutzung sei. Wenn man die Entschließungsanträge jedoch aufmerksam durchliest, hätten die Juroren feststellen können, dass es hier nicht um Filesharing, sondern um Download-Portale geht.
Auch das ist bei einem Streaming-Portal nicht ganz richtig. Unvorstellbar ist eine Lösung, die jedes Download-Portal oder Streaming-Portal von außerhalb auswerten kann. Dazu kommt natürlich der offenkundige Irrtum, dass die Gerichte anscheinend nicht einmal den Tatbestand des Falles behandelt und den Standard-Beschluss über den Austausch von Informationen gefasst haben.
Nachdem in diesen Fällen zahlreiche vergleichbare Entscheidungen getroffen wurden, haben wir heute in einigen der von uns überwachten Gerichtsverfahren weitere Unterlagen beantragt, um festzustellen, ob die Entscheidungen falsch getroffen wurden. Es wurde uns vor dem LG mitgeteilt, dass das diesbezügliche Informationsinteresse sehr groß ist, aber die Informationen sind noch im Gange, da sich die Unterlagen (vom August) bereits im Untergeschoss befinden, auf jeden Fall ist auch in den anderen uns vorliegenden Prozessen das Auskunftsrecht von Anwalt Daniel Sebastian anscheinend für die The Archive AG angemeldet worden.
Hätte der Kölner Bezirksrichter den gesamten Tatbestand gekannt, hätte er festgestellt, dass keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen und somit auch keine Auskünfte erlangt wurden. Das bedeutet aber für die weitere Entwicklung, dass diese Warnmaschine blockiert wird. Alle Streaming -Benutzer können dann wieder erleichtert atmen und nur die Exchange-Benutzer müssen weiter mit Warnungen zählen........
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