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Gründe für eine Kündigung
KündigungsgründeEntlassungsgründe im Bereich des Arbeitsrechts - Informationen und Fallbeispiele
Bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es oft zu Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts. Zusätzlich zur Formkonformität tritt immer wieder die Kündigungsfrage auf. Im Folgenden informieren wir Sie über die möglichen Gründe für eine Kündigung im Rahmen des Arbeitsrechts. Nähere Angaben zum Kündigungsrecht erhalten Sie hier: Sollten Sie irgendwelche Kündigungs- oder arbeitsrechtliche Fragestellungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Ab wann muss eine Kündigung gerechtfertigt sein? Für jede Kündigung ist ein Kündigungsgrund erforderlich, gleichgültig, ob das Anstellungsverhältnis dem Entlassungsschutz des KVG unterliegt. Dies schließt eigenmächtige Entlassungen aus. Nichtsdestotrotz geniesst ein Mitarbeiter, dessen Beschäftigungsverhältnis nicht unter den Kündigungsschutzbereich des Gesetzes fällt, einen recht elementaren Entlassungsschutz. In solchen FÃ?llen ist der Unternehmer nicht verpflichtet, die Voraussetzungen des KÃ?ndigungsschutzes zu erfÃ?llen und kann sich so besser von seinem Mitarbeiter trennen.
Zum Beispiel muss keine Vorwarnung gegeben werden oder eine soziale Selektion muss nicht vorgenommen werden. Aus Sicht des Arbeitgebers ist auch zu berücksichtigen, dass im Rahmen des Kündigungsschreibens immer auf die Gründe für die Kündigung zu verzichten ist. Das Ausbleiben der Gründe für die Kündigung hat keinen Einfluss auf die Effektivität der Kündigung. Wenn das Beschäftigungsverhältnis unter den Entlassungsschutz im Sinn des Gesetzes über die Kündigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmern fallen sollte, ist es erforderlich, dass ein im Gesetz genannter Kündigungsgrund vorlag.
Unternehmensgründe sind der Hauptgrund für die Kündigung durch den Auftraggeber. Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ist die einzigste Kündigung, für die die Gründe in die Zuständigkeit des Arbeitsgebers gehören. In diesen FÃ?llen wird die KÃ?ndigung durch den GrundsÃ?tz der kostenlosen, betriebsbedingten KÃ?ndigung erleichter.
Es ist aus Sicht des Arbeitgebers immer empfehlenswert, zur Vereinfachung auf interne Gründe zu verweisen. Interne Gründe können sein: Externe Gründe können sein: Im Gegensatz zur betriebsbedingten Kündigung liegen die Kündigungsgründe immer im Bereich des Mitarbeiters. Bei der Kündigung aufgrund von Verhaltensfragen kommt der Fragestellung eine entscheidende Bedeutung zu, ob eine solche Warnung im Vorfeld effektiv erfolgte oder in Ausnahmefällen überflüssig war.
Die folgenden Gründe können eine Kündigung rechtfertigen: Bei besonders schweren Verstößen kann eine ausserordentliche Kündigung auch dann erfolgen, wenn es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, den Arbeitnehmer vor dem Ende der regulären Frist einzustellen. Kündigung aus persönlichen Gründen: Im Falle einer persönlichen Kündigung, deren Gründe auch in den Bereich des Mitarbeiters gehören, wird zwischen sachlichen und sachlichen Leistungsstörungen differenziert.
Sachmängel dagegen sind immer dann gegeben, wenn sie außerhalb der Person des Mitarbeiters stehen, aber die für die ordnungsgemässe Ausführung der Arbeit notwendigen Bedingungen nicht gegeben sind oder wenn rechtliche oder faktische Leistungshemmnisse vorlagen. Die folgenden Gründe können eine persönliche Kündigung rechtfertigen: Erkrankung ist ein Entlassungsgrund, wenn eine schlechte gesundheitliche Prognose gegeben ist, die Unternehmensinteressen stark eingeschränkt sind (in der Regel bei Langzeitpatienten oder oft kurzen Erkrankungen), die Unternehmensinteressen im Vordergrund stehen, es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt (Integrationsmanagement) und es keinen für den Betroffenen geeigneten Arbeitsort gibt.
Die Entlassung wegen Alkohol- und Drogensucht muss ebenfalls den Standards der Entlassung wegen Krankheit unterliegen.