Raucherplatz im Betrieb

Räucherkammer in der Firma

Nichtraucherzonen dürfen nur auf dem Gelände installiert werden, wo nach Möglichkeit keine Gefahr für Eigentum oder Personen besteht. Stellt das Unternehmen solche Räume zur Verfügung, ist dies freiwillig. In etwa jedem zehnten Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung über Rauchverbote am Arbeitsplatz.

Und wo sind Ihre Rauchstellen? - Berufsgenossenschaftliche Themen

Guten Tag 6%, das Rauchverbot gilt in unserem Haus. Einziger Ausnahmefall: In den kalten Monaten ist ein Raucherzimmer offen, das sich aber leider an einer Treppe befindet. Dementsprechend groß ist die Rauchverteilung in den benachbarten Gebäudeteilen. Ausserhalb der Winterzeit müssen die Rauchenden gehen. In unserem Hof gibt es auch ein Raucherhaus, aber bei gutem Klima sind viele auch draußen.

Da das Haus (aus Platzgründen) in unmittelbarer Nähe des Gebäudes liegt, wandert der Qualm im Hochsommer in die offenen Schaufenster der benachbarten Firmen. Wenn es regnet, sind die Räuchermänner nicht nur im Raucherhaus, sondern auch unter einem kleinen Baldachin auf dem Bau. Aber es gibt auch einen hellen Schacht, in den eine noch glühende Zigarette hineingeworfen wurde, die trockene Blätter usw. im Schacht zündete.

Glücklicherweise ging der Feuerrauch durch die durch Rauchmelder überwachte Zuluft im Untergeschoss. Nun ist auch in diesen Gebieten das Rauchverbot und die Leuchtenschächte sind mit einem dünnen Drahtgeflecht ummantelt.

Raucher bei der Arbeit - das sind Ihre Rechte

Kannst du denn jetzt mal räuchern, wenn es nicht erlaubt ist? Wie sieht es mit den Rauchpausen und dem außer Haus-Räuchern aus? Möglicherweise verbietet Ihr Auftraggeber das Tabakrauchen im Unternehmen. Das kann er auch tun, wenn er keinen Rauchraum für die Nichtraucher einrichtet. Er darf jedoch nicht im Außenbereich ein Rauchverbot erlassen. Einziger Ausnahmefall: Wenn Sie im Außenbereich geraucht haben, können Sie auch das Unternehmen oder andere Menschen in Gefahr bringen.

Beispielsweise kann das Tabakrauchen im Freigelände an Tankstellen unterlassen werden. Daher darf das Rauchen im Freigelände nicht untersagt werden. Somit heißt es auch beim Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 19.01.1999, Az.: 1 AZR 499/98. Danach ist ein allgemeines Verbot des Rauchens im Außenraum mit dem gesundheitlichen Schutz der Raucher nicht zu rechtfertigen.

Sie dürfen von Ihrem Dienstherrn nicht mit dem Zweck, Sie von schädlichen Angewohnheiten abzuhalten, vom Rauchen abgehalten werden. Sie dürfen keine Rauchpausen einlegen. Wenn Sie gegen das Rauchen Verbote, können Sie gewarnt werden, und Sie können im Falle eines erneuten Auftretens entlassen werden. Also: Rauchen verboten!

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