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Kündigungsschutz 50 Jährige
Entlassungsschutz 50 Jahre altKündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer gelockert
Informieren Sie sich hier, was die Änderung des Gesetzes bedeutet und für welche Arbeitsverhältnisse sie sich auswirkt. Ältere Mitarbeiter haben nach der früheren Vorschrift des 105 Abs. 3b ArbVG einen besseren Kündigungsschutz, wenn sie zum Erwerbszeitpunkt bereits viele Jahre erwerbstätig waren oder bereits 50 Jahre alt waren und anschließend zwei Jahre im Unternehmen waren.
Zur Verbesserung der Reintegration von Mitarbeitern über 50 Jahren wurde diese Regelung durch das Bundesgesetzblatt I 2017/37 dahin gehend ergänzt, dass diese Sonderregelung für die älteren Mitarbeiter nicht mehr gilt, wenn der betreffende Mitarbeiter zum Beschäftigungszeitpunkt bereits über 50 Jahre alt war. Dies bedeutet, dass der generelle Kündigungsschutz für die älteren Beschäftigten, die zum Erwerbszeitpunkt das 50. Altersjahr erreicht haben, an denjenigen der jungen Beschäftigten angepasst wird, d.h. die aufgrund des höheren Alters zu erwartenden Reintegrationsschwierigkeiten werden im Zusammenhang mit der Kündigungsklage nicht mehr separat mitberücksichtigt.
Die neue Regelung findet jedoch nur auf zum Stichtag 31. Dezember 2017 geschaffene Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern Anwendung, die zum Erwerbszeitpunkt bereits 50 Jahre alt sind. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen bleibt es jedoch unverändert.
Und wenn du über 50 bist und gefeuert wirst?
Deshalb sind Entlassungen oft ein Schicksalsschlag. Besonders betroffen von einer unerwarteten Entlassung sind die älteren Mitarbeiter eines Unter-nehmens. Zudem haben die älteren Arbeitskräfte bei der Arbeitssuche nach wie vor mit Bedenken der Arbeitgeber zu rechnen. Kündigungsjahrzehnte getreu - dann gekündigt, beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/artikel/ku_________-decades-treu-dann-abservierviert/). Was kann man gegen die Beendigung tun? Für die älteren Mitarbeitenden besteht kein besonderer Kündigungsschutz.
Eine Kündigungsfrist oder ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Kündigungsjahrzehnte (Sources: grenzüberschnah. infos, labour law in Switzerland, grenzüberschnah info/16. html, the observer, dismissal decades faithful - then abserviert, beobachtenachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/arbeitsrecht/artikel/kündendigung_dätnte-treu-dann-abserviert/). In Ausnahmefällen besteht jedoch ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn der ausscheidende Unternehmer gegen den Grundsatz der sorgfältigen Ausübung der Rechte verstößt. Deshalb beendet jeder, der nach 44 Jahren Betriebszugehörigkeit, einige Monaten vor der Rente ohne betriebsbedingte Notwendigkeiten und ohne eine sozialverträglichere Regelung zu suchen, sein Arbeitsverhältnis, verstößt gegen seine Sorgfaltspflicht und verhält sich damit missbräuchlich>>>; d.h. die Beendigung ist nach Artikel 336 OR.
Jeder, der eine Abfindung geltend machen will, muss dies jedoch vor dem Ende der Frist bei der Arbeitgeberin einfordern. Zudem muss die Klageschrift innerhalb von 180 Tagen nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden (Art. 336 b OR, vgl. auch Staatsekretariat für Wirtschaft SECO, Entlassung, seco.admin.ch/themen/00385/00420/04667/04686/? lang=de). Tipp: Ältere Mitarbeiter sollten sich im Falle einer Entlassung vor der Rente und ohne Sozialplan/Vergütung juristisch betreuen lassen.
Ist jedoch die ökonomische Existenzberechtigung eines alten Mitarbeiters durch eine Alterspension vollständig abgesichert, kann dies zu einem noch schärferen Wettbewerbsverbot gegenüber einem Rentner (mit viel Erfahrung) führen. 2. Deshalb sollten vor allem Ältere Selbständige von einer Barauszahlung des Vorsorgeguthabens abrücken.