Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Krank nach Abmahnung
Nach Warnung krankArbeitsgesetz - Krankenstand? Aber dann?
Natürlich weiß ich nicht, in welchem Maße das Verhaeltnis zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber ist. Die Kündigungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer, durch die der Dienstvertrag einvernehmlich beendet wird. Wenn Sie geisteskrank sind, besteht die Möglichkeit, Ihrem Unternehmen eine Aufhebungsvereinbarung vorzuschlagen oder umgedreht.
Weil ein Kündigungsvertrag viele Fallen birgt und weit reichende arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Folgen haben kann, sollten Sie sich vor Abschluss eines Kündigungsvertrages immer rechtlich beraten lassen. 2. Eine Kündigungsvereinbarung bedarf der Schriftform nach § 623 BGB und sollte folgende Mindestvorschriften im Sinne des Mitarbeiters enthalten: Haben Sie noch keine Nachfolgestelle finden können, sollten Sie darauf achten, dass die reguläre Frist für den Dienstgeber nicht überschritten wird; andernfalls wird z.B. Ihr Leistungsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung bis zu einem Jahr ausgesetzt, wenn Sie zusätzlich eine Abgangsentschädigung bekommen (siehe auch § 143 a SGB III).
Im Arbeitsvertrag ist der Kündigungsgrund anzugeben, denn wenn der Mitarbeiter sich nicht auf einen sachlich bedeutsamen Anlass für den Abschluß des Kündigungsvertrages beziehen kann, hat er eine Sperrfrist beim Erhalt von Arbeitslosenunterstützung nach § 144 SGB III zu drohen. Eine Embargofrist von 12 Wochen wird dem Arbeitnehmer nach 144 SGB III in der Regel auferlegt, wenn er durch den Abschluß einer Aufhebungsvereinbarung selbst für die Entstehung von Arbeitslosenzahlen gesorgt hat und sich nicht auf einen wesentlichen Anlass beziehen kann.
Der Grund könnte zum Beispiel sein: "Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das zwischen ihnen existierende Anstellungsverhältnis auf Betreiben des Arbeitgebers gekündigt wurde, um eine sonst unvermeidbare Beendigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse und unter gebührender Beachtung der regelmäßigen Kündigungsfristen zum.... Es sollte auch explizit festgelegt werden, ob Ihnen während der Befreiung andere Einkünfte gutgeschrieben werden müssen (wenn es keine Vorschrift gibt, dann müssen Sie nicht für Nebeneinkünfte gutgeschrieben werden), ob Sie während der Befreiung eine konkurrierende Tätigkeit ausführen dürfen und ob die Befreiung auf den verbleibenden Urlaub angerechnet wird.
Im Gegensatz zu einem weitreichenden Rechtsfehler haben Sie nicht zwangsläufig Anrecht auf eine Abstandszahlung. Stattdessen müssen Sie mit Ihrem Auftraggeber verhandeln. Der Vertrag sollte auch festlegen, wie der Auftraggeber Ihre Leistungen und Ihr Benehmen beurteilen soll und ob ein Dankeschön und eine Bedauerungsformel enthalten sein soll.
Wenn Sie kündigen, droht natürlich auch die oben genannte Sperrfrist. Ein Abbruch ist nur dann sinnvoll, wenn Sie eine gesicherte Verbindung haben. Wenn Sie kündigen, verliert man auch die Möglichkeit, eine Abgangsentschädigung zu erhalten. III Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Zwischenbescheinigung ist ausgeschlossen.
Die Behauptung beruht auf der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Unternehmers gegenüber dem Mitarbeiter. Hat der Arbeitgeber Ihnen mitgeteilt, dass Sie sich um eine neue Arbeitsstelle bewerben sollen, haben Sie meines Erachtens ein Anrecht auf einen Zwischenbericht. Vorsichtshalber kann ich Ihnen nur raten, krank zu werden, wenn Sie wirklich erwerbsunfähig sind.
Natürlich kann eine Erwerbsunfähigkeit in der oben genannten Lage auch zur Entlassung des Arbeitgebers führen. Der Verzicht und/oder das Ergänzen relevanter Informationen kann zu einer ganz anderen rechtlichen Beurteilung führen. Das Problem der (Zwischen-)Bescheinigung wurde ebenfalls angesprochen, nämlich dass Sie im aktuellen Falle (wahrscheinlich) das Recht auf die Zwischenbescheinigung haben.
Gesetzlich ist es Ihnen nicht untersagt, krank zu werden, wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen. Die Meldung einer Erkrankung ist kein Grund zur Aufhebung. Dies könnte jedoch möglicherweise zu einer weiteren Verwarnung oder gar zu einer Beendigung aus anderen Motiven führen. Aus rechtlicher Sicht kann ich Ihnen nur raten, krank zu werden, wenn Sie wirklich nicht arbeiten können.
Natürlich kann eine Erwerbsunfähigkeit in der oben genannten Lage auch zur Entlassung des Arbeitgebers führen. "Doch in der Realität ist es nicht ungewöhnlich, dass Arbeiter entlassen werden, weil sie krank sind. Auch wenn Sie zunächst nicht wegen der Krankheit entlassen werden dürfen, da Sie selbst erklären, dass die beiden Warnungen ebenfalls ungerechtfertigt waren, ist ein solches Vorgehen des Arbeitgebers nicht auszuschließen.
Ich kann jedoch nicht sagen, ob die Erwerbsunfähigkeit den Arbeitgeber dazu veranlasst, Sie zu warnen, zu benachrichtigen oder einen Zwischenbericht aus anderen Gruenden abzulehnen.