Rechtsschutzversicherung Urheberrecht Abmahnung

Die Rechtsschutzversicherung Copyright Warnung

Warnung Copyright und Rechtsschutzversicherung im Falle einer Verwarnung ist ein ständiges Thema. Die Warnrate für Blogs ist immer wieder relativ hoch. Kunden werden wir oft gefragt, ob die Rechtskosten durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Die Internetbetrügerei; Hilft mir die Rechtsschutzversicherung?

zunächst auch der Urheberrechtsschutz für Warnungen.

Rechtschutzversicherung - Gilt der Schutz für Copyright-Warnungen, z.B. wegen File-Sharing?

Rechtschutzversicherung - Gilt der Schutz für Copyright-Warnungen, z.B. wegen File-Sharing? Eine Vielzahl von Empfängern einer Copyright-Warnung für File-Sharing sind durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Immerhin zahlen sie seit Jahren ihre Beitragszahlungen und haben nie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Die Übernahme der Deckung bei Urheberrechtsstreitigkeiten ist bei Rechtsschutzverträgen in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen.

Dies bedeutet, dass der rechtliche Schutz nicht regelmässig für Copyright-Warnungen gilt, z.B. wegen der (illegalen) Benutzung von File-Sharing-Diensten. Der Versicherungsvertrag basiert in der Regel auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), die eine Übernahme der Deckung in Urheberrechtsangelegenheiten ausdrücken. ARB sind spezielle Bedingungen für Versicherungen mit Rechtsschutzversicherung.

Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen mussten bis 1994 noch vom Staat bewilligt werden (bei Interesse: das in die BAFIN am 1. Mai 2002 integrierte BAV). Die meisten ARBs basieren jedoch nach wie vor auf Modellbedingungen, wie sie der GDV veröffentlicht hat.

Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht regelmässig bezahlt werden. In Zweifelsfällen sollten natürlich die Versicherungskonditionen daraufhin überprüft werden, ob der Rechtschutzversicherer verantwortlich ist. Wie gesagt, Urheberrechtsangelegenheiten (und übrigens auch Wettbewerbsangelegenheiten) sind regelmässig vom Schutz ausgeschlossen. In Anbetracht der großen Anzahl von Warnungen im Urheberrecht im Bereich des Internets sollte man sich aber auch hier keine allzu großen Erwartungen machen.

Rechtschutzversicherung im Falle einer Copyright-Warnung?

Warnung Copyright und Rechtsschutzversicherung im Falle einer Abmahnung ist ein ständiges Thema. Die Warnrate für Weblogs ist immer wieder verhältnismäßig hoch. Im Kommentar der betreffenden Weblogs stellt sich immer die Problematik des Rechtsschutzes für die Betreffenden. Im Jahr 2006 habe ich alle findbaren Rechtschutzversicherungen gemailt und im Zusammenhang mit dem Shop Blogger Warnung und Werbung Blogger vs. Klum nachgefragt, ob in solchen FÃ?llen rechtlicher Schutz da ist.

Kurz gesagt: Es besteht kein Versicherungsvertrag im Warnfall. Rechtschutzversicherung für Blogs? Nun die Antworten: .... vielen Dank für Ihre Frage, zu Ihrer Kenntnisnahme weisen wir Sie darauf hin, dass die Verteidigung von Verwarnungen gegen Dritte im Rahmen der von Ihnen nachfolgend beschriebenen Tatsachen nicht über die Rechtsschutzversicherung absicherbar ist.

Wir können Ihnen hier nicht weiterhelfen. Die beschriebenen Ansprüche beziehen sich zu einem großen Teil auf das Urheberrecht. Dies ist grundsätzlich vom Deckungsschutz ausgenommen. Wir bitten um Ihr Verständniss dies ist ein allgemeiner Risikoausschluss gemäß 4 Abs. 1 e) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB.

Mit den zu erwartenden rechtlichen Auseinandersetzungen in diesem Gebiet konnten die Kostendeckungsrisiken nicht abgeschätzt werden, so dass aus ökonomischen Erwägungen keine Versicherung möglich ist, da eine Prämienberechnung weit über die üblichen Grenzwerte des Rechtsschutzbeitrags hinausgehen würde. Danke für Ihre Anfrage, denn dieses Problem ist nicht absicherbar. Die Rechtsschutzversicherung ist nicht gedeckt.

Bedauerlicherweise gewähren wir nur Privatkunden rechtlichen Schutz. Daher können wir Ihnen kein geeignetes Preisangebot vorlegen. Dankeschön für Ihre Frage. Auch hier haben wir keine Versicherungsmöglichkeit. Für die von Ihnen beschriebenen Themen der Probezeit besteht kein ausreichender Schutz. Daher können wir Ihnen kein konkretes Preisangebot machen.

Wir können Ihnen keine Versicherung für das von Ihnen geschilderte Wagnis ausstellen. Wenn Sie als Blog-Betreiber oder Verfasser wegen einer Lücke verwarnt werden, ist dies für Sie im Rechtssinne eine Verteidigung von (Schadenersatz-)Ansprüchen. Dies wäre vom gesetzlichen Schutz ausgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung würde neben anderen Gebieten auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abdecken.

Wir machen Ihnen gern ein zusätzliches Preisangebot. Für die von Ihnen geschilderten Warnungen besteht kein Anspruch auf Versicherung durch die Österreichische Rechtsschutzversicherung AG. Dies ist die Verteidigung gegen Unterlassungsansprüche. Wir können Ihnen kein konkretes Kostenvoranschlag machen, da die von Ihnen gewünschten Gefahren ohne Rechtsschutzversicherung nicht vorstellbar sind.

Von der Versicherung ist immer ausgenommen, wenn jemand Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend macht ("Unterlassung") sowie alle Sachverhalte, die im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- oder anderen Schutzrechten steht. Ein angemessener Schutz kann durch unser Unternehmen nicht angeboten werden. Wir danken Ihnen für Ihre Anfragen an unser Unternehmen und das damit geäußerte lnteresse.

In Ihrem Falle können wir jedoch kein entsprechendes Preisangebot machen. Wir informieren Sie darüber, dass wir zu Ihrer Untersuchung vom 25.03.2006 keinen Rechtsschutz-Vertrag bieten, der solche Probleme sichert. ý gern zu Ihrer Verfügungd. Auf Ihr Verlangen vom 25.03.2006 informieren wir Sie, dass wir keine Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des von Ihnen betreuten Blogs einrichten.

Nach verschiedenen Anfragen kann ich Ihnen heute sagen, dass die von Ihnen beschriebene Versicherungsart kein rechtlicher Schutzinhalt ist. Ihre Privathaftpflichtversicherung ist verantwortlich für die Verteidigung gegen Ansprüche (Klagen), die von einer anderen Partei gegen Sie erhoben werden (da diese unbeabsichtigt Personenschäden verursacht hat). Die Rechtsschutzversicherung wird von uns nur angeboten, deshalb können wir Ihnen kein individuelles Preisangebot vorlegen.

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