Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unterlassungserklärung Frist Verpasst
Abmahnung FristversäumnisEin zu kurzes Zeitlimit für eine Unterlassungserklärung ist nicht bindend.
Verstöße erfordern im Urheber- und Kartellrecht regelmässig die Vorlage einer Unterlassungserklärung mit Strafklausel innerhalb einer zumeist kurzen Frist. Welcher Zeitraum im Einzelfall sinnvoll ist, richtet sich nach den spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalles. Im Regelfall sollte eine Frist von drei Arbeitstagen festgesetzt werden, um der gemahnten Partei Gelegenheit zur Stellungnahme zu bieten.
Lediglich unter ganz speziellen Bedingungen, wie z.B. bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, können kurze Termine festgelegt werden; dies sind jedoch Ausnahme. Ein zu kurz gesetzter Termin von wenigen Arbeitsstunden ist für den gemahnten Teilnehmer jedoch nicht bindend, sondern setzt eine vernünftige Frist ein. Nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 19.06.2009; Az. 324 O 190/09) ist eine Frist von 3 Std. nicht angebracht, da der ermahnten Person keine hinreichende Bedenkzeit zuteil wird.
Unter den gegenwärtigen Umständen wurde um 20.00 Uhr eine Verwarnung ausgesprochen und bis 12.00 Uhr des Folgetages eine Unterlassungserklärung verlangt. Durch die reguläre Arbeitszeit, die im Normalbetrieb um 9 Uhr am nächsten Tag beginnt, wurde die Bedenkzeit auf max. drei Arbeitsstunden (von ca. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) reduziert.
Unsachgemäße Kurzfristen bedeuten nicht, dass der Schaden nicht besteht, aber sie bedeuten, dass die weiteren Verfahrenskosten nicht von der gemahnten Partei getragen werden müssen. Schickt ein Photograph beispielsweise um 4 Uhr früh eine Verwarnung per E-Mail, um die Unterlassungserklärung wegen der Nutzung eines Bildes bis 12 Uhr abzugeben, so ist diese Frist unangemessen kurz.
Würde der Photograph nach dem Termin am späten Vormittag einen Anwalt bestellen, müssen diese Kosten nicht von der gemahnten Partei getragen werden, da der Termin zu kurz war.
Warnungen: 8 nützliche Tipps: Rechtsanwalt Kiel
Ein Warnhinweis ist eine ernsthafte Sache. Doch auch dann kann die Warnung noch gerechtfertigt sein und erfordert eine noch intensivere Prüfung. Deshalb muss die erste Anregung für jeden, der eine Warnung ins Haus wirft, lauten: Warnung ernst genommen und geprüft haben. Die Warnung ist vor allem mit einem Zeitlimit verknüpft, das je nach Wettkampfmaßnahme sehr kurz sein kann.
Jeder, der die Frist verpasst oder gar missachtet, kann höchstwahrscheinlich innerhalb weniger Tage mit einer einstweiligen Anordnung rechnen, die weit über die Kosten und den Aufwand einer Verwarnung hinaus geht. Es ist nicht jede Warnung gerechtfertigt. Insbesondere der häufige Warnhinweis wegen einer Copyright-Verletzung beim File-Sharing ist knifflig.
In manchen Fällen ist der Abonnent (diejenige, für die der Internet-Zugang registriert ist) nicht mit dem Benutzer ident (diejenige, die über die Verbindung urheberrechtliche Informationen zur Verfugung stellt). Abhängig von der Situation kann Ihr Rechtsanwalt die Verwarnung deutlich entkräften und somit die anfallenden Gebühren reduzieren! Wer gewarnt wird, sollte auf jeden Fall einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt hat zu überprüfen, ob und in welchem Umfang der Mahnende überhaupt zur Abmahnung berechtigt ist. Wenn Sie mit Warnungen nicht vertraut sind, laufen Sie Gefahr, in ein Gerichtsverfahren verwickelt zu werden oder eine Erklärung zu unterzeichnen, die sich in der Sache als kostspielig und ruinös erweist. Also: Kontaktieren Sie nicht die andere Hälfte - holen Sie sich Rat von Ihrem Rechtsanwalt aus Kiel, der auf Ihrer Seite ist!
Die Anwältin/der Anwalt soll die Kostenbelastung prüfen! Wenn sich die Verwarnung in diesem Falle als gerechtfertigt herausstellt, bleiben die mit der Verwarnung verbundenen Gebühren bestehen. Auch wenn der Mahner zur Abgabe der erforderlichen Unterlassungserklärung gewillt ist, wehrt er sich regelmässig gegen die Kostenbelastung. Der Mahnberechtigte ist in diesem Falle jedoch gesetzlich dazu angehalten, die im Zusammenhang mit der Mahnung entstandenen Aufwendungen in geeigneter Weise zu erstatten.
Wenn der gemahnte Beteiligte nicht bezahlt, kann der Mahnende seinen Kostenerstattungsanspruch mit einer normalen Zahlungsaktion geltend machen. Auf die Unterlassungserklärung ist zu achten! Selbst wenn der Abschreckende zu einer Unterlassungserklärung gewillt ist, muss er deren Inhalte klären und darf sie auf keinen Fall unterzeichnen. Diese Unterlassungserklärung ist strafbar und bedeutet, dass der Mahnende im Falle eines wiederholten Verstoßes zur Zahlung einer Konventionalstrafe gezwungen ist, die ihn sicherlich ökonomisch ruiniert.
Wichtig ist dabei, die Ausschlussklausel so präzise und restriktiv zu gestalten oder zu berichtigen, dass das Schadensrisiko so niedrig wie möglich ist. Nach einer Verwarnung erfolgt eine vorläufige Unterlassung! Diejenigen, die die Verwarnung nicht annehmen wollen, müssen mit einer richterlichen Anordnung auf einstweiliger Basis rechnen. 3. Aufgrund der Eile der Sache geschieht dies in regelmäßigen Abständen, ohne dass das zuständige Gerichtsverfahren den Beschwerdeführer zuvor anhört.
Die einstweilige Anordnung wird vom zuständigen Landgericht nur kurz, d.h. nicht im Detail, sondern nur auf die Beweiskraft des von ihm erhobenen Antrages geprüft. Zur Vermeidung der damit zusammenhängenden Schwierigkeiten ist es ratsam, dem Richter ein Schutzdokument vorzulegen. Der Entlassene kann durch ein Schutzdokument seine Argumente zur Verteidigung dem Richter zur Kenntnis geben und dem Richter vorsichtshalber mitteilen, dass er sich und mit welchen Begründungen er sich im Falle einer Handlung oder eines Ersuchens um eine einzige Anordnung verteidigt.
Die Entscheidung fällt in diesem Falle in der Regel erst nach einer Anhörung. Mit der Schlusserklärung wird ein kosteneffizientes Mittel geschaffen, um ein rechtsverbindliches Gerichtsverfahren zu schließen, vor allem um den provisorischen Status einer Einstweiligen Anordnung abzuschließen. Es ist auch hier wichtig, Inhalte und Umfang einer solchen Schlusserklärung richtig zu bewerten und nichts zu unterzeichnen, was sich später als ökonomischer Suizid herausstellt, möglicherweise unter Androhung oder Androhung.
Abändern Sie auch nicht die vorläufige Schlusserklärung oder Unterlassungserklärung in eigener Verantwortung. Für die Gegenpartei kann die Veränderung so wichtig sein, dass die Unterlassungserklärung als unzureichend gilt und daher eine gerichtliche Anordnung verlangt wird. Wenden Sie sich daher immer an Ihren Rechtsanwalt in Kiel, um die Gefahr der Verwarnung oder Unterlassungserklärung zu mindern.