Black Friday Abmahnung

Schwarzer Freitag Warnung

Rabatte am "Schwarzen Freitag" - Warnungen drohen mit einem Warn- und Zahlungsanspruch unter Druck zu geraten. können unter Umständen eine Markenwarnung erhalten. Auf die Warnung vor dem "Ende der Weltpartei" folgt die Warnung "Schwarzer Freitag". Die Rechtsanwaltskanzlei Hogertz LLP hat Sie gewarnt, weil Sie Ihre Angebote mit dem Begriff "Schwarzer Freitag" als Online-Händler beworben haben?

Warnung: Warum Sie auch 2017 NICHT mit dem Wort "Schwarzer Freitag" wirbt.

Seit einigen Jahren ist es eine Schlacht, die den Anfang der Weihnachtszeit markiert: der Schwarze Freitag, der in der Mitte des verlängerten Thanksgivingwochenendes in Amerika ist. Werben mit dem "Schwarzen Freitag" kann aber kostspielig sein: Eine Firma aus Hongkong hat sich die Rechte an der Marke sicherstellt. Auch in diesem Jahr muss mit einer kostspieligen Verwarnung gerechnet werden, wer sie ohne Erlaubnis in der Anzeige verwendet.

Dies war 2016 der Fall für Simon Gall, der über sein Internetportal black-friday.de Rabattkampagnen von Kaufleuten listet und sich über Affiliate-Provisionen in das Mehrgeschäft einbringt. Ursächlich war eine Warnung des Markeneigentümers. Die chinesische Super Union Holdings Ltd. konnte sich im Jänner 2014 die Rechte an der Wortmarke Black Friday" beim DPMA erkämpfen.

"Amtlich " darf der Ausdruck daher in Deutschland nur von der Black Friday GmbH - Betreiber der Seite blackfridaysale.de - verwendet werden. Black Friday hat mit der Super Union Holdings Ltd. mit Hauptsitz in Hongkong einen Lizenzvertrag über die Verwendung und Sublizenzierung der Benennung unterzeichnet. Die Wiederverkäufer dürfen die Kennzeichnung in ihrer Anzeige nur verwenden, wenn eine diesbezügliche Übereinkunft getroffen wurde.

Verschiedene Anmeldungen zur Streichung der Markierung "schwarzer Freitag". Viele Anwälte - auch wir selbst - halten es für wenig wahrscheinlich, dass der Ausdruck im Jahr 2016 langfristig als Schutzmarke erhalten bleibt, und seither sind verschiedene Löschungsanträge anhängig. Weil der Schwarze Freitag wie Müttertag, Valentinstag oder Verkauf ein gängiger Terminus geworden ist, für den es keinen Warenzeichenschutz gibt.

Selbst wenn man hier an einen Missbrauch der Rechte denkt, ist die Schutzmarke dennoch eintragungsfähig. In diesem Jahr wird das Geschäft am Schwarzen Freitag wahrscheinlich zu Ende sein, wenn das Amt eine andere Meinung vertritt. Rechtsstreitig ist die Registrierung von "Black Friday" als Wortzeichen. Sie ist jedoch bis zu einer eventuellen Kündigung eine wirkungsvolle Warenmarke.

Daher sollten Anleger den Ausdruck nicht verwenden. Aktualisierung: Beim DPMA sind 16 Anmeldungen zur Markenlöschung eingereicht worden. Die erste dieser Anmeldungen datiert vom 7. Juni 2016 Dennoch ist es dem DPMA noch nicht gelungen, über diese Anmeldungen zu befinden. Diejenigen, die die Markenregistrierung ignorieren und den Ausdruck "schwarzer Freitag" für ihre Werbung verwenden, riskieren auch 2017 rechtliche Ärgernisse und Warnungen.

Im Jahr 2017 sollten die Dealer den Ausdruck "Schwarzer Freitag" auch dann nicht für Werbezwecke benutzen, wenn keine Einigung mit dem Rechtsinhaber erzielt wurde. Obwohl die diesbezügliche Verfügung des Patent- und Markenamtes kontrovers ist, ist der Ausdruck in dieser Phase nach wie vor Schutz. Wenn Sie gewarnt wurden, gelten die gleichen Regeln wie für jede Warnung: Der Brief darf auf keinen Fall ausgelassen werden.

Die Verwarnung von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen.

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