Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Qualifizierte Mahnung Muster
Geeignetes ErinnerungsmusterRechtsanwaltskanzlei Schweiiger| Mohr| Gesellschafter - Anwälte
Ist die Mahnung per E-Mail ausreichend, wenn der Debitor mit der Quotenzahlung im Rückstand ist? Versäumt ein Zahlungspflichtiger die fristgerechte Zahlung der Quoten nach einem Umstrukturierungsplan (Privatinsolvenz) oder einem Insolvenzplan (Unternehmensinsolvenz), muss er eine schriftliche Mahnung des Gläubigers mit einer Frist von 14 Tagen einreichen (siehe auch § 156 a IO). Zahlt der Debitor die Quoten innerhalb der Schonfrist, so hält er den Zahlungs- oder Umstrukturierungsplan ein.
Die Gläubigerin hat den Zahlungsrückstand dem Zahlungspflichtigen per E-Mail mitgeteilt und ihn gebeten, die Quoten zu zahlen (15%). Die Schuldnerin wurde auch über die Konsequenzen des § 156a IO informiert. Eine qualifizierte Mahnung eines Schuldners muss nach der Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs hohen Ansprüchen genügen, da der Zweck der Norm darin liegt, den Schuldner auf die schwerwiegenden Konsequenzen seines Verzuges aufmerksam zu machen.
Der qualifizierte Mahnbrief muss insbesondere enthalten: Weitere Bedingung ist, dass die Mahnung "schriftlich" erfolgen muss (siehe § 156a IO). 2.6 Die qualifizierte Mahnung nach 156 Abs. 4 IO hat den Sinn, dem Zahlungspflichtigen unverzüglich die Konsequenzen seines Verzuges aufzuzeigen.
In jedem Fall wird die Wirksamkeit der Mahnung durch ein vom Zahlungsempfänger oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnetes Dokument in weit höherem Maße nachgewiesen als durch eine reine (unsignierte) e-Mail. Schlussfolgerung: Die in 156a IO geforderte "schriftliche" Mahnung ist nur dann eine solche, wenn auch die Signatur auf der Mahnung mitgeschickt wird.
Ab wann ist es eine qualifizierte Erinnerung?
Voraussetzung für eine Mahnung ist, dass ein Vertragsabschluss zwischen wenigstens zwei Vertragspartnern vorliegt. Die Verkäufer ist der Debitor, der eine Dienstleistung schuldet und die Zahlungen von der Gläubiger, nämlich erhält. Die Käufer ist im Sinne der Bezahlung des Schuldners und der Dienstleistung, auf der anderen Seite als Käufer.
Jeder dieser Vertragspartner kann nun in Zahlungsverzug gerät und damit wäre mit beiden Vertragspartner die Basis für der Eingang einer Mahnung erfolgt. Jetzt geht es darum, dass eine der beiden Seiten (egal welche) die Erfüllung verzögert. Insbesondere wenn der Zahlungspflichtige die Verspätung zu vertreten hat, also bei der nicht rechtzeitigen Erfüllung anzumelden ist, ist " Verzug des Zahlungspflichtigen " betroffen.
Leistungsverzögerung kann aber nur die Ansprache sein, wenn die Errungenschaft fällig wurde und nicht erfüllt wurde. Der Service ist entweder direkt fällig (z.B. Einkaufen in einem Supermarkt), es wurde ein Stichtag auf fällig gesetzt. Auch wenn Gläubiger den Zahlungspflichtigen angemahnt hat, kommt der Zahlungspflichtige in Verzug, jedoch erst nach Auslaufen von Fälligkeit.
Ein Mahnschreiben heißt nun, dass der Debitor informiert wird, dass er in Verzug ist und dass mögliche Folgen bedrohlich sind, wenn er seine Dienstleistung nicht erbringt. Das Mahnschreiben soll auch dazu dienen, Fragen zu klären über Fälligkeitstermin auszuräumen. Das Mahnschreiben ist eine Aktion von rechtsgeschäftsähnliche, es ist noch formlos und muss den Zahlungspflichtigen erreichen.
Wenn die Mahnung verfasst wurde und dann auf dem Tisch von Gläubigers bleibt, nützt es nicht mehr. "Empfangen " heißt nun, dass die Mahnung den Eingangsbereich des Zahlungspflichtigen erreichen muss, also z.B. den Mailbox. Es gibt also keine qualifizierte Mahnung, da keine besondere Gestaltung zu beachten ist.
So kann man auch mündlich ermahnen, wenn es aber weitere Rechtsfolgen ( "Gerichtsverhandlung") haben sollte, muss die Gläubiger nachweisen können, dass sie dies getan hat. Bei der Mahnung ist der Zahlungspflichtige nun in Zahlungsverzug geraten und es geht dann um eine Leistungsstörung. Dies heißt nun weiter für die Praktik, dass bei der ersten Mahnung keine Mahngebühren dürfen erforderlich ist, da es sich noch nicht um einen Vertragsbruch handelte, es sei denn, der Zeitpunkt ist durch den Terminkalender festgelegt und erloschen.
So sollte man also exakt prüfen ob eine Zeiteinstellung für bereits eine Errungenschaft wurde fällig, bevor man unnötig bezahlt Mahngebühren