Mietrecht Räumungsklage nach Fristloser Kündigung

Klage auf Zwangsräumung nach fristloser Kündigung

professionelle Unterstützung durch einen Mietrechtsanwalt innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage. Nach dem Auszug des Mieters reichte die Vermieterin eine Räumungsklage ein. Klage auf Räumung nach fristloser Kündigung, Mietrückstand. Die letzte Zahlungsfrist endet zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage.

Kündigung ohne Kündigungsfrist Mietzahlungsklage wegen Räumung im Mietrecht, Stockwerkeigentum

Mein Apartment ist seit etwa 7 3/4 Jahren gemietet. Während dieser Zeit hat der Pächter 63% der Mietsumme nicht pünktlich bezahlt, weshalb ich ihn immer wieder daran erinnern musste. 1 x Verwarnung durch einen Anwalt, allerdings auch ergebnislos. Da er die 3 zuletzt gezahlten Mietpreise überhaupt nicht bezahlt hat, habe ich ihn ohne Ankündigung oder alternativ rechtzeitig gekündigt.

Muss ich jetzt den langen und kostspieligen Weg der Räumung / Gerichtsvollzieher gehen, um den Pächter trotz dieser Äußerungen des Pächters herauszuholen? Ist eine fristlose Kündigung möglich, oder benötige ich eine schriftliche Einverständniserklärung? Gilt die reguläre Kündigung in jedem Falle, wenn zu erwarten ist, dass eine der beiden Parteien der Kündigung nicht widerspricht?

Wie viel kosten die Kündigung und die Räumungsklage durch einen Rechtsanwalt, wenn die Nettomiete 300 EUR ist? Jetzt möchte ich ihn ohne Ankündigung abmelden. Ist eine fristlose Kündigung des Mieters wegen der über die Mietkosten hinausgehenden Mahngebühren möglich? Meine 85-jährige Frau hatte heute einen Zahlungsrückstand von fast 5.000 Euro wegen der späten Kündigung der gemieteten Wohnung nach dem Umzug und erst später der Sozialhilfe und ist nun ohne Einhaltung einer Frist entlassen worden.

Das ist nur mein Rücktritt. Wir haben am vergangenen Freitag ein persönliches Rücktrittsschreiben erhalten, mit einer alternativ ordentlichen Kündigung sowie einer fristlosen Kündigung und der Bitte um Übergabe an den/die Ausführende. Andernfalls ist unverzüglich eine Räumungsklage zu erheben. Wenn ich ein rechtlich bindendes Anschreiben vorlege, dass wir am 1. Oktober wirklich draußen sind, was von einem Landvogt erkannt würde, könnte er bis zum 1. Oktober auf eine Räumungsklage verzichten.

5 -Zimmer-Wohnung, konnte ich die volle Monatsmiete für den ersten Tag nach dem ich unglücklicherweise erwerbslos wurde und unglücklicherweise keine Monatsmiete entrichten konnte, habe ich bereits Arbeitslosengeld beantragt, das noch in Arbeit ist, nun steht mein Hauswirt vergangene Mittwoch vor meiner Tür und gab mir die Kündigung fristlos und setzte mir eine Zeitspanne von 3 Tagen um die Ferienwohnung zu verlassen,

aber ich habe nichts getan, weil ich dachte, dass ich die Kündigung ohne Vorankündigung erhalten sollte, am Sonnabend kam ich zurück in die Ferienwohnung und da war ein Hinweis an der Haustür, dass " am Montagmorgen 8 Uhr Räumung es alles auf dem Behälter landet" ist.

an diesem Morgen gab es plötzlich 4 Personen in meiner Ferienwohnung, mit denen sie abhauen wollten, ich informierte gleich die Gendarmerie, da sie gerade in die Ferienwohnung kamen, aber ich wußte nicht, daß mein Hauswirt einen 2-Key für die Ferienwohnung hat, als ich ihn danach gefragt habe, er sagte nein, es gibt nur den einen Key, also hat er mich belogen, heute weiß ich auch, daß der Hauswirt zwischen den Zeiten in der Ferienwohnung war, ohne daß ich überhaupt da war,

Er hat fotografiert und auch Menschen gezeigt, die ich unter anderem auch einen netten Freund habe, der ein Training mit dem Wirt macht, weil ich nicht will, dass mein Freund deshalb in Not kommt, ich aber mein Wirt am allerliebsten angeben will, dass ich keine Idee habe, was ich tun soll, ich habe bis heute keine Notiz erhalten, und sie haben mir gesagt, dass sie das auch nicht bräuchten.

Von wann an ist eine Räumungsklage möglich. Sie ist nicht ganz richtig, ich habe ihr nur einen Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zugeschickt, dass sie umgehend bezahlen soll, sonst würde ich sie ohne vorherige Ankündigung abmelden.

Hab ich das Richtige getan und kann ich sie warnen? Ist bei fristloser Kündigung eine sofortige Räumungsklage möglich oder welche Voraussetzungen gibt es? Seitdem ich Ihnen jedoch keinen Ansprechpartner zum Hauswirt anbieten konnte, habe ich mir zur Zeit stark überlegt, ob ich bei seiner Rückgabe eine Kündigung erwartet, da ich von anderen Mitbewohnern bemerkt habe, dass der Hauswirt recht gut Notizen und Evakuierungsbeschwerden durchhält, sollte ein Pächter jemals in Verzögerung geraten.

Jetzt möchte ich wissen, ob der Hauswirt aus diesem Grunde kündigen kann. Meine sehr geehrten Damen u. Herren, folgende Fakten: Mein stiefsohn (20 Jahre alt) hat ein Hotelzimmer von einer Kollegin in ihrer Ferienwohnung anmiet. Außerdem, wenn die Kündigung vom 28.01. 08 wegen fortgesetzter Verspätung und nicht vollständiger Zahlung der Miete zum 31.08. 08 (da ich wieder aus dem Ferienaufenthalt 6 Wochen zurück bin) erneut rechtsunwirksam wäre.

Ist eine Räumungsklage erfolgreich? Sollte ich eine Räumungsklage einreichen? Ich habe nicht aus Erbarmen gekündigt und weil er mir versichert hat, dass die Rückzahlung der Einkommenssteuer für die Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten im Jahr 2009 verwendet wird. Darf ich trotzdem aufhören? Die erste Mietzahlung für die Monate Dezember und Dezember erhielt ich erst Ende November vom Arbeitsämter, nach vorheriger Verwarnung und fristloser Kündigung per anfangs Dezember 2004.....

Bisher habe ich keine weitere Antwort auf die Kündigung ihres Anwalts erhalten. .... Die zweite Kündigung innerhalb von zwei Jahren. Wir würden es vorziehen, heute ohne Vorankündigung zu beenden, anstatt morgen. - die zentralen Fragen: Wie sehen die Vorbereitungen zur Kündigung aus, muss so etwas wie eine Verwarnung verschickt werden oder war das schon unser Schreiben vom 20. Februar?

Septembers (ansonsten Kündigung ohne Vorankündigung), aber bis heute nichts. Ich wollte jetzt zwar unangekündigt aufhören, aber die Pächterin sagte mir gerade auf Tonband, dass sie die Pacht übertragen hätte. Ich habe die Frage: Kann ich wegen der unbezahlten Anzahlung auch ohne vorherige Ankündigung absagen, die Ferienwohnung wurde vollständig mit Schichtstoff etc. saniert und ich fürchte, dass die Bewohner die Ferienwohnung (ich weiss nicht wie) in einer Nacht- und Nebel-Aktion aufgeben werden?

Ich habe als Wohnungseigentümer die vereinbarte Mietzahlung für die Monate Feber und Mrz 2015 nicht bekommen und habe demnach der Mieterin die Sonderkündigung fristlos und alternativ die ordentlichen Kündigung gemäß 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen erteilt. Mir ist bekannt, dass die ausserordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist tatsächlich null und nichtig ist, da ich unter dieser Bedingung keine Räumungsklage erheben kann.

Bei mir ergibt sich jedoch die Fragestellung nach der Effektivität meiner alternativ ausgeprägten ordentliche Kündigung.

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