Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung vom Arbeitnehmer
Entlassung des MitarbeitersKündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch den Mitarbeiter
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes seitens des Dienstherrn kann der Arbeitnehmer seinen Dienstvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Die Kündigung kann nur auf Tatsachen/Fehlverhalten gestützt werden, von denen der Arbeitnehmer innerhalb eines Monates vor seiner Kündigung Kenntnis hat. Mit anderen Worten, Tatsachen/Fehlverhalten, die zur Kündigung eines Mitarbeiters mit unmittelbarer Wirksamkeit führen, können nach einem Kalendermonat ab dem Tag, an dem der Mitarbeiter davon erfährt, nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Begründung von Tatsachen/Missverständnissen, die innerhalb eines Monats vor der Kündigung eingetreten sind, kann der Mitarbeiter auch Tatsachen/Missverständnisse vorlegen, die vor mehr als einem Monat vorlagen. Allerdings müssen die Fakten/Fehler, die vor weniger als einem Monat eingetroffen sind, ernst genug sein, um die alten Fakten/Fehler "wiederzubeleben".
Er ist nicht dazu angehalten, in seinem Entlassungsschreiben die Ursachen für die sofortige Kündigung aufzuführen. Sie müssen jedoch zum Kündigungszeitpunkt vorliegen.
Kündigung durch den Mitarbeiter während der Bewährungszeit
Die Frist für die Kündigung läuft während der Testphase am Tag nach der Kündigung. Der Kündigungszeitraum ist in Kalender- und nicht in Arbeitstagen zu errechnen. Der Kündigungszeitraum muss nicht später als am Tag der Testphase ablaufen. In keinem Falle darf die Frist über das Ende der Bewährungszeit hinausgehen; andernfalls ist der Anstellungsvertrag als geschlossen anzusehen.
Wird der Anstellungsvertrag nicht vor Ende der zwischen den Vertragsparteien festgelegten Bewährungszeit beendet, so ist er für die im Anstellungsvertrag festgelegte Dauer, berechnet ab Beginn des Anstellungsverhältnisses, geschlossen. Beispiel: Ein unbefristetes Vertragsverhältnis umfasst eine sechsmonatige Testphase, die am 1. Februar 2009 beginnen und am 1. Juni 2010 enden wird.
Der Kündigungszeitraum für den Mitarbeiter ist 24 Tage. Die Kündigung muss bis längstens 30. September (14. August - 24 Tage) erfolgen. Wird die Kündigung am zwanzigsten Tag ausgesprochen, überschreitet die Frist die Probefrist; der Auftrag wird dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen angesehen, wobei eine den Endverträgen entsprechende Frist von einem Monat einzuhalten ist.