Waldorf Frommer Fake

Walldorf Frommer Fälschung

Erstens ist die Warnung eine Fälschung. Ist es wirklich nur ein Brief, ist eine Fälschung nicht ausgeschlossen. Waldorfs Warnung ist eine "ernste" Warnung und keine falsche. Die Briefe der Münchner Anwaltskanzlei sind keine Fälschungen oder Betrügereien.

ForestFrommer Fake | Filesharing: Warnungen der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vor Copyright-Verletzungen

Auf eine Warnung von Waldorf Frommer sind viele Internet-Nutzer nicht vorbereitet. Häufig wird von den Empfängern vermutet, dass die Warnung von Waldorf Frommer eine Fälschung oder ein Schwindel sein könnte und dass der Brief sicher übersehen werden könnte - aber das ist keine gute Sache! Wenn der Internet-Nutzer nicht über einen Filesharing-Dienst wirklich Musiktitel, Spielfilme, Computerspiele und dergleichen heruntergeladen oder verteilt hat, ist der Warnhinweis in vielen Faellen eigentlich nicht gerechtfertigt.

Die Warnung von Waldorf Frommer ist keine Fälschung und sollte daher nicht unterlaufen werden. Anlass dafür, dass sich die Warnung gleichwohl an den unschuldige Verbindungsinhaber wendet, ist seine Störungshaftung: Nachfolgend kann der Verbindungsinhaber für eine Schädigung der Rechte Dritter zur Verantwortung gezogen werden, wenn er diese (fahrlässig) durch die Zurverfügungstellung seiner Internetverbindung verursacht hat.

Für den Mahner ist es besonders bedeutsam, zu erfahren, wer den Verstoß wirklich verursacht hat. Eine Fachanwältin wird dem Empfänger dabei behilflich sein, Waldorf Frommer und gegebenenfalls dem Richter zu erklären, dass der Eigentümer der Verbindung nicht der Verursacher ist und nicht grob fahrlässig handelt. Astronomische Nachfrage nach Geld? Bei der Verwarnung wird neben der Zustellung einer Abmahnungserklärung auch die Bezahlung eines verhältnismäßig großen Geldbetrages verlangt - viele Empfänger halten dies für eine astronomische Angelegenheit und gehen davon aus, dass die Verwarnung von Waldorf Frommer eine Fälschung oder einfach ein Diebstahl ist.

Es ist zu berücksichtigen, dass im Fall einer ersten Verwarnung nach 97a Abs. 3 des Gesetzes die erforderlichen Anwaltshonorare einen Betrag von ca. 150 ? nicht mehr überschreiten dürfen. Diesem Anspruch trägt die Münchener Anwaltskanzlei in der Regel Rechnung. Dementsprechend sind Gesamtansprüche von 915 für den Abruf eines Spielfilms bzw. 519,50 für eine Serien-Episode nicht als Fälschung oder Schwindel zu betrachten, sondern als durchaus üblich.

Sollte die beschuldigte Handlung jedoch wirklich verübt worden sein, kann mit Unterstützung eines Anwalts eine günstigere außergerichtliche Einigung erwirkt werden.

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