Abmahnungen Streaming 2015

Warnungen Streaming 2015

(....) angebliche Warnungen für die Nutzung illegaler Streaming-Sites.

Startseite - Themen - Briefe; Streaming. 16.12.2015. AG Regensburg auf Redtube Warnungen: Streaming anbieten und tatsächlich auf Torrent-Inhalte zugreifen. Auf einmal gibt es eine Warnung im Briefkasten mit einer Forderung von über 900 Euro.

Warnung jetzt auch wegen Streaming bei kinox.to? - Internet-Recht München

Einem Kunden wurde von einer namhaften Warnfirma im Auftrag eines Medienhauses eine Verwarnung über ein angebliches Angebot von Schutzwerken (Film) über eine Börse (BitTorrent) zugestellt. Hast du die Arbeit über den File-Sharing-Dienst ausgenutzt? Hast du die betreffende Arbeit gelesen? Der Auftraggeber hat die betreffende Arbeit bereits während des betreffenden Zeitraums miterlebt.

Aber nicht über eine Austauschplattform, sondern über das Streaming-Portal kinox.to. Hervorragend kann man argumentieren, ob die als Streams bezeichneten DivX-Downloads noch die Bedingungen des Streaming im Sinn der 44 a und 53 ÅrhG einhalten. Tauschbörsen? Aber das ist der Warnhinweis. Wie kann der angebliche Rechtsinhaber die IP-Adresse des Teilnehmers erhalten haben, wenn der Kunde behauptet, er habe das betreffende Dokument "gestreamt", aber keinen File-Sharing-Dienst in Anspruch genommen?

Kann es sein, dass die Rechtsinhaber von "nicht-pornografischen" Werken nun auch die Streaming-Plattformen mitverfolgen werden? Der zweifelhafte Umstand der IP-Adressenerkennung über die GladiII-Software im RedTube-Fall hat ergeben, dass eine Kontrolle der Benutzer von Streaming-Portalen möglich sein könnte. Warum sollten die angeblich angesehenen Rechtebesitzer nicht auch nach Streaming-Benutzern suchen?

Möglicherweise gibt es Kolleginnen und Kollegen, die von ähnlichen Fällen wissen? Die Fakten sind noch nicht überprüft, weshalb wir keine Bezeichnungen anführen. Bislang hat der Auftraggeber uns nur den Umstand und den Umfang der Abmahnung beschrieben. Denn wir gehen davon aus, dass die reale Situation sowieso nicht mehr wiederherzustellen ist.

Wenn auch der Tatverdacht stimmt, werden die Mahner die Tatsachen kaum zugeben. Nur wenige Menschen, die offen gewarnt wurden, geben zu, dass sie einen Verstoß begehen. Denn es geht auch darum herauszufinden, ob andere Kolleginnen und Kollegen vergleichbare Erfahrungen gemacht haben (Schwarmintelligenz und dergleichen). In der Theorie wäre ein alternatives Thema noch vorstellbar.

Er teilt mit, dass die Verbindung ausschließlich von ihm ausgenutzt wurde. Stand vom 30. Mai 2014: Mehrere Kolleginnen und Kollegen haben die Fakten in den letzten Tagen bekräftigt. Zum Glück geben die Kolleginnen und Kollegen auch eine Erläuterung: Die betreffenden Kunden hatten uns ohnehin gesagt, dass sie zu keinem beliebigen Termin einen Austausch benutzt hätten, räumten aber ein, dass die gewarnten Filme über angebliche Streaming-Sites auch wirklich im Netz abgerufen worden seien.

Anders ausgedrückt: Die Ermahnten hatten die Spielfilme sehr gut erlebt, nur nicht durch einen Austausch, der angerufen und verteilt wurde - also auf jeden Fall ihre Akzeptanz. Der Grund für die Warnungen ist verhältnismäßig einfach: Nicht jede Streaming-Site, die so tut, als würde sie Streams anbieten, nutzt die Streaming-Technologie (d.h. nur einen Film ansehen).

Diese werden jedoch nicht nur per Datenstrom bereitgestellt, sondern es wird auch auf P2P-Netzwerke zugegriffen. Quellen: Anwalt Matthias Lederer von Internetrecht-Freising: "Nach Redtube-Warnungen von U+C Rechtsanwälte: Waldorf frommer warnt vor "Streaming" Stand vom 15.09.2015: Wir machen darauf aufmerksam, dass wir keine rechtliche Beratung oder Prozessvertretung in Filesharing-Fällen bieten.

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