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Gutachter Zahnarzt
FachzahnarztKrause erstellt Gutachten auf dem Gebiet der Zahnmedizin.
In Absprache mit den Kassen beruft die KZVB Experten für alle gesetzlichen Krankenversicherten.
In Absprache mit den Kassen beruft die KZVB Experten für alle gesetzlichen Krankenversicherten. Im Rahmen der Behandlungsplanung haben die gesetzlichen Krankenversicherten die Gelegenheit, eine zweite Stellungnahme des KZVB einholen. Privatpatientinnen und Privatpatientinnen sowie Patientinnen und Patientinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung, die eine private Behandlung in Anspruch nehmen oder eine detailliertere Beurteilung vornehmen möchten, können sich an die Bank für Gesundheitsfragen richten.
Expertensystem
In der Zahnheilkunde gibt es eine einmalige Art der zielorientierten und fallbezogenen Qualitätskontrolle in Gestalt von Gutachten, die bereits im Vorgriff auf eine erfolgreiche Durchführung der Therapien wirksam wird. Dieses Expertensystem soll die Therapieplanung und -durchführung überprüfen und ist in Vereinbarungen mit den Kassen festgelegt. Sie sind selbständig und bestimmen, ob eine gute Behandlungsqualität vorliegt, ob die Pflege verbessert werden kann oder ob eine neue Pflege vonnöten ist.
Durch einen Planungsbericht kann die Krankenversicherung vor der Therapie überprüfen und überprüfen, ob Ihre vorgesehene genehmigungsbedürftige Therapie technisch sinnvoll ist und von der Krankenversicherung subventioniert werden kann. Wenn Sie nach Abschluss der Therapie eine Reklamation haben, wird die Rechtfertigung dieser Reklamation in einem Sachverständigengutachten bewertet. Sind Sie ein privater Patient oder haben Sie nichtvertragliche private Dienstleistungen in Anspruch nehmen müssen, mit denen Sie nicht zufrieden sind, können Sie ein Sachverständigengutachten - das so genannte private Sachverständigengutachten - bei den Zahnärzten über die vorgenommene Therapie anfordern.
Auf den integrierten Zahnprothesen muss der Zahnarzt in der Regel zwei Jahre Garantie gewähren. Das heißt für den Zahnarzt, dass er den Zahnprothesen innerhalb dieser Frist reparieren muss, es sei denn, eine Reparatur ist nicht möglich oder sinnvoll. Der Rückgriff oder Ersatzanspruch für Zahnprothesen setzen immer das Vorhandensein eines vom Zahnarzt zu vertretenden Fehlers voraus.
In den vergangenen Jahren lagen die von Experten angefochtenen Therapieanteile im Promille-Bereich der gesamten zahnmedizinischen Prothesenbehandlungen. Das ist ein Indiz für eine hohe Gesamtqualität der Pflege. Die meisten Expertenmeinungen sind Planungsberichte. Zusätzlich zur qualitätssteigernden Bewertung der Behandlungspläne vor der Therapie garantiert Ihnen dieses Verfahren eine schnelle und allgemein abschliessende Bewertung bei Beschwerden über die Pflege nach der Therapie.
Bei allen Betroffenen findet das dentale Expertensystem eine große Resonanz. Bei schwerwiegenden Konflikten zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt können die zahnärztlichen Vereinigungen, ungeachtet des Fachgremiums, eine Schlichtungsstelle einberufen werden. Wenn Sie und Ihr Zahnarzt ihr OK geben und dann in der Praxis sehr gut funktionieren, werden 90 % der eingereichten Streitigkeiten beigelegt, nur 10 % gehen vor die Gerichte.