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Arbeitsstättenverordnung Raucherraum
Betriebsverordnung RaucherraumDurch den Wandel in der Berufswelt und die Forderungen nach einer besseren Vereinbarung von Arbeits- und Familienleben sind in der Arbeitsplatzverordnung eindeutige Regeln für Tele-Arbeitsplätze enthalten.
Als Telearbeitsplatz gelten Computerarbeitsplätze, die vom Auftraggeber für einen bestimmten Zeitabschnitt im privaten Bereich der Arbeitnehmer eingerichtet werden. Für die telemedizinische Betreuung ist ein klarer Rahmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erforderlich. Basis ist eine Absprache mit dem Mitarbeiter über die Installation eines Computerarbeitsplatzes im privaten Bereich, über Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Zugleich stellt die Verordnung klar, dass arbeitsbezogene "mobile Arbeit", z.B. gelegentliches Arbeiten mit dem Notebook in der freien Zeit oder mobiles Arbeiten, z. B. im Schienenverkehr, nicht in den Geltungsbereich der Arbeitsplatzverordnung fällt.
Die Arbeitssicherheitsschulung befähigt die Mitarbeiter und ermutigt sie tatkräftig, sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und in Notfallsituationen sicher zu benehmen. Allerdings gab es keine Informationen über die Gefahren, auf die die Mitarbeiter hingewiesen werden müssen (z.B. Brandschutz, Erste-Hilfe- und Rettungswege, Notausgänge). Der Änderungsantrag ist daher eine praktische Vorgabe für die Unternehmer, damit sie einer bereits existierenden rechtlichen Pflicht besser gerecht werden können.
Im Prinzip ist dies bereits im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt. Bei den Arbeitsplätzen wird dies nun konkreter und bezieht sich z.B. auf Stress und Beeinträchtigung der Mitarbeiter durch Störgeräusche oder Geräusch, ungeeignetes Licht oder Ergonomiedefizite am Arbeitplatz. Für fest eingebaute Arbeitsräume und andere große Gesellschaftsräume gelten die Vorschriften für die Sicht nach aussen.
Das Steuerungssystem setzt eindeutige und gleichmäßige Vorgaben, wie genügend Licht und eine Sicht vom Arbeitsplatz nach auÃ?enstehen. Lässt die bauliche oder betriebliche Situation keine Sicht nach aussen zu, z.B. in Gebieten von Flugplätzen, Bahnstationen, Sportstadien oder Shoppingcentern, kann auf eine Sicht nach aussen verzichtet werden.
Bereits von 1975 bis 2004 war die Verordnung über den Sichtkontakt nach aussen Teil der Arbeitsstättenverordnung. Eine Neuerung der Arbeitsplatzverordnung ist die übersichtliche Darstellung von Ausnahmeregelungen, die Missverständnissen und Mehrdeutigkeiten vorbeugt und besondere Anforderungen der Praktiker berücksichtigt. Bauunternehmen, die in Arbeitssicherheitsmaßnahmen investieren, können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20000 erheben.
Beispiel: Ein Betrieb, der einen jährlichen BG-Beitrag zwischen 250 und 150.000 EUR entrichtet, kann beim Erwerb eines korrespondierenden Produktes oder für eine Massnahme in den oben erwähnten Gebieten eine Provision von fünf Prozentpunkten des Abgabebetrags bis zu einem Höchstbetrag von 750 EUR einnehmen. Gemäß der Arbeitsplatzverordnung muss der Unternehmer die notwendigen Massnahmen ergreifen, um Nichtraucherinnen und Nichtraucher effektiv vor den Gesundheitsrisiken durch Tabakrauchen zu schützen.
Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, trifft dies jedoch nicht immer zu. Für öffentlich zugängliche Arbeitsplätze hat der Unternehmer nur soweit Schutzmassnahmen nach 5 Abs. 2 ArbStättV zu ergreifen, als die Betriebsart und die Beschäftigungsart dies erlauben. Wahrscheinlich hat das der Chef eines hessischen Casinos vergessen, als er seinen Auftraggeber auf einen tabakfreien Arbeitsort verklagt hat.
Im Schnitt musste er zwei Gottesdienste von sechs bis zehn Wochenstunden in einem separaten Raucherraum abarbeiten. Geraucht werden darf nur dort und im Thekenbereich. Das Raucherzimmer ist mit einer Klima- und Lüftungsanlage ausgerüstet. In seinem Spielkasino macht der angeklagte Unternehmer von der Befreiung des 2 Abs. 5 Nr. 5 des Gesetzes über das Hessische Nontraucherschutzgesetz (HessNRSG) Gebrauch, das das Rauchverbot in Spielkasinos vorsieht.
Sie darf daher nur in dem Umfang Schutzmassnahmen ergreifen, in dem die Beschaffenheit des Betriebes und die Beschaffenheit der Arbeitserlaubnis dies erlauben. Mit der strukturellen Aufteilung des Raucherraumes, seiner Be- und Entlüftung sowie der Befristung der Tätigkeiten des Beschwerdeführers im Raucherraum sei diese Pflicht eingehalten worden, hoben die Jury in Erfurt hervor.