Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Streaming recht
Strömen rechtsWas ist die aktuelle Rechtslage?
Der EuGH macht das illegale Streaming von Spielfilmen schwieriger
Die Rechte der Autoren werden durch den Europäischen Gerichtshofs gestärkt: Ein niederländisches Unternehmen hatte unentgeltlich Spielfilme zur Verfuegung gestellt und damit vor dem Gericht versagt. Sogar diejenigen, die unrechtmäßig im Internet Film, Serie oder Sportsendungen streamen, können strafrechtlich verfolgt werden. Der EuGH hat entschieden, dass die Benutzer von Streaming-Portalen im Unterschied zu ihren Anbietern wenig oder gar nichts zu fürchten haben.
Ein neuer Warnschuss steht nach Angaben der Anwälte jedoch nicht bevor. In diesem speziellen Falle ging es um die holländische Webseite des Filmspelers. Dadurch können die Eigentümer auch auf rechtswidrige Streaming-Sites zurückgreifen. Die holländische Vereinigung Brein hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, das holländische Landgericht hatte die Verfügung an den EuGH verwiesen.
Nach dem EuGH ist der Vertrieb solcher Medienplayer nun Gegenstand einer "öffentlichen Wiedergabe" von geschützten Werken, die prinzipiell dem Rechteinhaber überlassen ist. Darüber hinaus kann das tatsächliche Streaming über die Box auch eine Verletzung des Urheberrechts darstellen: In der Begründung des Urteils heisst es: "Der Käufer eines solchen Mediaplayers "verschafft sich in voller Sachkenntnis und Freiwilligkeit Zugriff auf ein kostenloses und unbefugtes Schutzobjekt.
Selbst wenn es sich um Filmplayer handelt, könnte das Verfahren auf jedes andere Medium angewendet werden, das Streaming ermöglicht - zum Beispiel auch auf Rechner. Bisher galt kinox.to als vergleichsweise unbedenklich, da sie die rechtswidrig angebotene Ware zwar konsumiert, aber nicht verbreitet haben.
Im Gegensatz zur Dateifreigabe über Torrents oder andere Netzwerke. In Zukunft könnte das EuGH-Urteil ein Signal aussenden. Die Generalanwältin der EU hat vor dem Gerichtsurteil in ihrem Klagegrund geschrieben, dass jeder, der einen geschützten Inhalt verbreitet hat, sicherlich anerkennen würde, dass es sich um ein illegales Gebot handelt:
Dies ist ein "anomaler" Akt, der rechtlich auf die Absicht des Benutzers zurückzuführen ist, den Film-Player zu nutzen, um die digitale Musik zu genießen, ohne dafür eine ökonomische Vergütung zu zahlen. "Ob diese Sichtweise dann auch für andere Anbieter wie Streams auf Webseiten gilt, müssen die Richter von Fall zu Fall abwägen.
Danach müsste geprüft werden, ob die Benutzer ein rechtmäßiges von einem rechtswidrigen Gebot trennen können. Benutzer können nur über die IP-Adressen verfolgt werden und diese speichert in der Regel nicht die Anbieter illegaler Inhalte, wie er auf seiner Webseite berichtet. So können z.B. Benutzer über die Bezahldaten leichter wiedergefunden werden.