Anwalt Vertragsrecht

Rechtsanwalt Vertragsrecht

Die Verträge sind rechtsverbindliche Vereinbarungen, die sorgfältig geprüft werden müssen. Warum ein Anwalt für Vertragsrecht helfen sollte. - Abschluß und Beendigung von Verträgen. - Entwurf und Prüfung von Verträgen. - Vertriebsrecht, Arbeits-, Dienstleistungs- und Reisevertragsrecht.

Rechtsanwältin für Vertragsrecht | Anwälte

Vertragsrecht ist eines der traditionsreichsten Gebiete des Rechts. Weil es seit jeher schriftliche und mündliche Abmachungen gibt. Das Vertragsrecht legt heute die Regelungen fest, die bei Vertragsabschluss gelten. Die Auswirkungen von Aufträgen sind auch im Vertragsrecht reguliert. Es gibt keinen eigenen Code für das Vertragsrecht.

Vielmehr findet sich das Vertragsrecht im ersten Band des BGB in der allgemeinen Rubrik "Rechtsgeschäfte". In dem zweiten Teil des Zivilgesetzbuchs gibt es konkrete Ausführungen in der Verpflichtung. Das Vertragsrecht ist auch im Handelsrecht verankert, das eine wichtige Rolle bei der Schaffung des Zivilgesetzbuches Ende des neunzehnten Jahrhundert spielte. Dazu gehören auch Bestimmungen des Vertragsrechtes zwischen Händlern und Nicht-Käufern.

Gewerbetreibende unter ihnen haben ihr Vertragsrecht im HGB. In Wirklichkeit sind es aber nicht nur Läden und Händler, die den Bestimmungen des Vertragsrechtes unterworfen sind. Das Beispiel verdeutlicht, dass der Vertragsabschluss nicht der Textform unterliegt. Ein abschließendes Tätigwerden allein genügt, um einen Auftrag zu erhalten.

Im Vertragsrecht gibt es jedoch Bestimmungen, die die schriftliche Form für Teilbereiche vorgeben. Neben dem Kaufvertragrecht gibt es in der Rechtsordnung Deutschlands auch das Vertragsrecht in Zusammenhang mit Dienstleistungs- und Werkverträgen. Vertragsrecht bestimmt exakt, was ein Kontrakt ist und wie er abgeschlossen werden muss. Daher kommen alle Aufträge prinzipiell nur zustande, wenn ein entsprechendes Gebot abgegeben und dieses akzeptiert wird.

Im Falle einer Streitigkeit wird das zuständige Bundesgericht diese beiden Grundvoraussetzungen für den Vertragsabschluss erörtern. Es ist oft unwissend, wer wem ein Gebot macht und wann es als akzeptiert erachtet wird. Auf diese Weise denkt der Verbraucher in einem Lebensmittelmarkt, dass der Einzelhändler ihm ein Kaufangebot macht, indem er die Ware im Verkaufsregal, im Display oder durch Plakatwerbung präsentiert.

Vertragsrecht vertritt die gegenteilige Auffassung. Die Offerte erfolgt, indem der Käufer die Waren an der Kasse auf das Förderband stellt und damit dem Verkäufer ein Kaufangebot unterbreitet. Der Kassierer gibt den Kaufpreis der Waren an, der Händler nimmt das Kundenangebot an.

Dieser zugegebenermassen komplizierte Aufbau hat zur Konsequenz, dass alle Preisangaben, die der Fachhändler im Zusammenhang mit der Anzeige oder am Verkaufsregal kommuniziert, nur unverbindlich sind. Allein die Erwähnung des Kaufpreises an der Kassa durch den Vertreter des Verkäufers bestimmt den rechtsverbindlichen Ankaufspreis. Vertragsrecht ist in anderen Staaten anders.

Ungeachtet einer ursprünglich von beiden Seiten positiv abgegebenen Absichtserklärung kann ein Auftrag ungültig sein. Besteht eine solche Situation, ist der abgeschlossene Mietvertrag bereits von vornherein ineffizient. Jeder Staat hat sein eigenes Justizsystem, seine eigenen Gesetzgebungen und seine eigene Rechtsstruktur. Das sollte jeder beachten, zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen im Auslande.

Diese Anschaffung, d.h. der Vertragsabschluss, kann im europäischen Raum durchaus legal, in Deutschland aber untersagt sein. Wie beim Strassenverkehrsrecht sollte sich jeder vor einer Auslandsreise über die besonderen Merkmale des Vertragsrechtes aufklären. In Deutschland besteht zum Beispiel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss an der Haustüre oder im Distanzhandel.

Der Vertragsabschluss über die Benutzung eines Ferienhauses im Inland kann daher in den meisten Ländern nicht wiederrufen werden.

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