Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Ungebührliches Verhalten
Ordnungswidriges Verhalten"Starkes Fehlverhalten" gegen die Gendarmerie hat Konsequenzen - News Neu-Ulm
Ein 22-Jähriger wurde vom Landgericht Neu-Ulm wegen seines "sehr unangemessenen Verhaltens" (Richter Thomas Mayer) gegenüber Polizisten zu vier Monaten Haft auf Bewährung verhaftet. Am späten letzten Abend wollte der Jüngling in die Neu-Ulmer Disco "Violet" gehen - obwohl er bereits vorgeheizt war und damit mehr als zwei pro Mille intus hatte.
Doch als die Polizisten mit zwei Patrouillenwagen eintrafen, hat sich die Situation nicht beruhigt - ganz im Gegensatz dazu. Zögernd folgte der Jüngling dem Befehl, das Spielfeld zu verlassen. Wenn er sich bei seiner Abreise mit "Bye Turk" provokant verabschiedet, wird es für die Funktionäre zu blöd, zumal der scheinbar umstrittene Beklagte im geheimen "Du" einem gesagt hatte, dass er "als Bundespolizist auch gegen Turks ist".
Der schlanke Zeitgenosse wurde trotz heftigen Widerstandes in die Hände gefesselt, wodurch ein versehentlich anwesend gewesener Angestellter der Landeshauptstadt Neu-Ulm administrative Hilfe bei der Jugendschutzpatrouille erteilte. Der Beklagte hatte sich am Bahnhof in der Rue du Réuttier etwas erholt. Etwas später kam der große Bruder zum Polizeirevier, um den 22-Jährigen mitzunehmen.
Nach der glaubwürdigen Zusicherung des Bruders, "er höre mir zu", ging das Ehepaar seinen eigenen Weg. Weniger als fünf Minuten später kam der Geschwister zum Polizeirevier zurück, um sich zu helfen. Aber da er sich geweigert hat, die Treppe zum Arrestraum hinunterzugehen, wurde er nur mitgenommen. Obgleich vier Offiziere den Kerl an den Füssen und Füssen ergriffen hatten, schaffte er es, sich mit einem Fuß zu winden und einem Polizeibeamten in die Rippchen zu schlagen - nur demjenigen, der sich vor dem "Violetten" die Hände gekratzt hatte.
Damit er nichts auslässt, weigert sich der Jüngling auch, sich bis auf die Wäsche auszuspannen. Erschwerend kam nach Meinung des Landgerichtsdirektors Mayer hinzu, dass der Beklagte trotz seines jungen Alters bereits drei vorbestraft war.