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Arbeitsgericht Braunschweig
Landesarbeitsgericht BraunschweigDas Arbeitsgericht Braunschweig: Ein absurdes und ungerechtes Ergebnis
In der ersten Kammeranhörung hatten die Prozessbevollmächtigten der VW AG und der AUDI AG Testfahrer im Verfahren gegen fiktive Arbeitsverträge um eine schriftliche Frist ersucht, weil sie ihre Vorlage zu Recht in vielen Fragen nicht für ausreicht. Die Vertreter des Unternehmens haben aber wahrscheinlich nicht damit gerechnet, dass der Vorsitzende der Kammer nicht die Intention hatte, diesen Vorgang gerecht und ordentlich abzuschließen.
In der Zwischenzeit wurde auch entschieden, dass die Dokumente des VW-Konzerns dem Vertreter des Klägers in Abschrift zur Kommentierung übergeben werden müssen (und dann in der Verhandlung an den Vertreter des Klägers weitergeleitet wurden), aber auf einmal wird ein URTEIL bekanntgegeben............ Dabei hatte der scheinbar überfordert wirkende Richter in der Erklärung gar gesagt: "Bis heute ist uns nicht ganz geklärt, wie der Alltag eines Versuchsfahrers ist.
Der Gerichtshof hält eine Klärung für notwendig, entscheidet aber "schon einmal". Das ist ein Eklat. Viel gravierender als das Resultat ist jedoch die schwere Missachtung des Grundrechtes auf Anhörung: Ein Verfahren wird "beendet", ohne dass auch nur eine der beiden Beteiligten damit gerechnet hätte, ohne dass das Verfahren zusätzlich verhandelt worden wäre, ohne dass das Verfahren selbst "Klarheit geschaffen" hätte und ohne dass insgesamt etwa 250 Aktenseiten (!) überhaupt geschätzt (oder verlesen ?) worden wären.
Ein Teil der Befragten bezeichnete das Ergebnis anschließend als "einfach unterirdisch". Diese Entscheidung und dieser Prozeß sind keine glorreiche Seite des Arbeitsgerichtes Braunschweig ! Nach der Anhörung bestätigten die Beschwerdeführer, dass sie gegen das Gericht vorgehen. Der Vorwurf, es bestehe kein falscher Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der AUDI AG, sei aufgrund der eingereichten Dokumente hundertmal dementierte.
In jedem Fall hätten AUDI und VW das Sagen beim Einsatz von Personal und beim "Wie", "Wann" und "Wo" des Einsatzes. Bei der Zitierung der VW-Sozialcharta mit ihrer deutlichen Ablehnung fiktiver Arbeitsverträge haben die Vertreter der beiden unter Zeitdruck stehenden Automobilkonzerne erklärt, dass diese nicht bindend" sei.
Auch wurde nicht darauf eingegangen, dass die vermeintlich bestehenden befristeten Arbeitserlaubnisse der Auftragnehmer inzwischen abgelaufen sind. Ein Teil der Beschwerdeführer sagte: "Das Ergebnis war von Anfang an feststehend! "Die Bekämpfung falscher Arbeitsverträge und Zeitarbeit geht weiter. Befallene Mitarbeiter und Festangestellte beschäftigen sich zunehmend mit dem Streik.