Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitszeugnis
Beendigung des ArbeitsverhältnissesBeendigung während der Bewährungszeit - Was ist mit meinem Arbeitszeugnis?
Die Scham ist hoch, niemand redet gern darüber, aber es passiert immer wieder. Dies wirft auch die Fragen auf, ob ein Arbeitszeugnis für die kurze Beschäftigungszeit überhaupt vonnöten ist. Ob man nicht darauf verzichtet. Wir sind in unserer Praxis mit allen Schwankungen des Berufslebens vertraut.
Ein echtes Tief ist eine Kündigung während der Bewährungszeit. Vorurteile gegenüber Underperformern: Niedriger Punkt, weil der entlassene Mitarbeiter oft das Schandfleck des Underperformers für Auswärtige hat. Vorurteile gegen Überforderungen: Er oder sie wird davon ausgegangen, dass er oder sie die Voraussetzungen in der neuen Position wahrscheinlich nicht erfüllt hat und deshalb vom Auftraggeber innerhalb weniger Monaten, teilweise gar nur wenigen Tagen, entlassen wurde.
Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass Mitarbeiter auch während der Bewährungszeit abmelden. Denn Arbeitsprozesse können so unübersichtlich, Zuständigkeiten so unklar und Ressortkriege so blockiert sein, dass eine schnelle Abreise die optimale Antwort ist. Das passiert öfter als erwartet: Wenn wir die Unterlagen von Fach- und Führungspersönlichkeiten mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung bearbeiten, kommt es nicht so oft vor, dass die eine oder andere Arbeitszeugnis ausbleibt.
Teilweise gibt es nur einen "guten" Zwischenbericht für bisherige Beschäftigungsverhältnisse, aber das Zertifikat ist nicht vorhanden, weil die neue Position so viel Spass gemacht hat oder so anspruchsvoll war, dass der Mitarbeiter den Abschlussbericht schlichtweg vergaß und das Unternehmen nicht selbst tätig wurde. Lost by moving: In manchen Fällen geht eine Arbeitsreferenz ganz schlicht unter.
Gelegentlich kam es zu einem echten Konflikt über die Kündigung und Auflösung des Vertrages, was dazu geführt hat, dass der Unternehmer die Zeugenaussagen des früheren Arbeitnehmers gegen sein besseres Urteil ablehnte. Spionageaufwand: Auch bei einer Kündigung während der Bewährungszeit weisen einige Unternehmer darauf hin, dass die Aussagekraft einer so kurzen Beschäftigungszeit recht niedrig ist, so dass man - trotz Rechtsanspruch - auf die Bescheinigung ganz verzichtet.
Persönlicher Bezug statt Zertifikat: Aus Mitarbeitersicht kann auf ein Arbeitszeugnis und ein persönliches Empfehlungsschreiben verzichten. Genauso nützlich sind Hinweise von früheren Kolleginnen und Kollegen aus der eigenen oder einer anderen Fachabteilung, von früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von früheren Kundinnen und Kunden oder Vorlieferanten. Bisherige Arbeitszeugnisse: Darüber hinaus ist es bei Bewerbungsgesprächen durchaus angebracht, auf "gute" oder "sehr gute" bisherige Zeugnisse zu verweisen, die sich auf eine längere Beschäftigungsdauer und damit auf eine höhere Aussagefähigkeit berufen.
Ungünstiges "einfaches Zeugnis": Darüber hinaus ist ein simples Zeugnis vorstellbar, das nur die Beschäftigungsdauer und die Verantwortungsbereiche aufführt, aber auf Einzelbeurteilungen und die wichtigen Gesamtnoten verzichten kann. Dennoch droht die unbeabsichtigte Bestätigung des Stigmas "Das wären seine Pflichten gewesen, er konnte sie allerdings nicht erfüllen".
Bessere " qualifizierte Referenz " Aus unserer Perspektive ist daher eine eng formulierte, aber trotzdem qualifizierte Referenz die optimale Antwort. Eine qualifizierte "gute" Referenz macht auf externe Gegebenheiten aufmerksam, die letztlich zur Kündigung während der Bewährungszeit geführt haben. Schlussfolgerung: Wenn Sie die Möglichkeit haben, während der Bewährungszeit eine qualifizierte Arbeitszeugnis zu erhalten, sollten Sie diese Möglichkeit ausnutzen.