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Nichtraucherschutzgesetz am Arbeitsplatz
Das Nichtraucherschutzrecht am ArbeitsplatzRaucherentwöhnung am Arbeitsplatz
In den meisten Unternehmen ist das Thema des Rauchens am Arbeitsplatz inzwischen ein Tabuthema - jedenfalls in Innenräumen. Dafür gibt es oft einen simplen Grund: Als Vorgesetzter haben Sie bestimmte Sorgfaltspflichten für Ihre Mitabeiter. Nicht rauchende Personen sollten nicht dem Qualm ihrer Arbeitskollegen (oder Kunden) auszusetzen sein. Überraschend anders hat das BAG nun in einem Rechtsstreit entschieden (BAG, Entscheidung vom 11. April 2016, Ref. 9 AZR 347/15).
Eine Croupierin, die in einem Kasino in Hessen tätig ist, hatte verklagt. Durchschnittlich musste er zwei Gottesdienste pro Tag (je sechs bis zehn Stunden) in einem separaten Raucherzimmer durchführen. Lediglich dort und im Barbereich ist das Rauchverbot. Zusätzlich entsteht ein Unterdruck, der dazu führt, dass der Qualm in diesen Räumen bleibt und nicht in den Nichtraucherraum gelangt.
Die Croupierin forderte nun vor dem Gerichtshof, dass sein Auftraggeber ihm exklusiv einen Nichtraucherarbeitsplatz zur Verfuegung stellt - ohne Ergebnis. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitarbeiter prinzipiell das Recht auf einen Nichtraucherarbeitsplatz. Allerdings macht der Unternehmer als Casino von einer Befreiung in den Regelungen des Landes Hessen vom Nichtraucherschutzgesetz gebrauch.
Dies erlaubt das Rauchverbot in Casinos. Die Arbeitgeberin darf daher nur in dem Umfang Schutzmassnahmen ergreifen, in dem die Beschaffenheit ihres Unternehmens und die Beschäftigungsart dies erlaube. Allerdings schreibt die Arbeitsplatzverordnung dem Unternehmer vor, die Gefährdung der Gesundheit zu mindern. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes legt die Sorgfaltspflichten fest, die jeder einzelne Unternehmer zu erfüllen hat.
Prinzipiell muss die Sicherheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz aufrechterhalten werden. Doch das oberste Bundesarbeitsgericht macht jetzt eine Ausnahme: Wenn das in jedem Land unterschiedliche Nichtraucherschutzgesetz am Arbeitsplatz besondere Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen zur Minimierung einer gesundheitlichen Gefährdung (Abluft, Zeitlimit etc.) erlaubt, muss der Arbeitnehmer die Arbeit in der Rauchzone tolerieren.
Im Regelfall hat die gesundheitliche Situation des Mitarbeiters Priorität. Der Kunde hat die von ihm zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten, Geräte oder Einrichtungen bereitzustellen und instand zu halten und die Leistungen, die nach seinen Weisungen oder seiner Geschäftsführung zu erbringen sind, so zu regelm?
Die Arbeitsplatzverordnung enthält jedoch auch eine Ausnahme: Exakt auf diesen Grundlagen hat das BAG nun sein Gutachten - im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Nichtraucherschutz, das das Rauchen in Spielhöllen erlaubt. Der Beschluss sollte daher nur für die Gebiete relevant sein, in denen das Nichtraucherschutzgesetz des betreffenden Landes das Tabakrauchen noch erlaubt.
Weil dies aber in der BRD nicht einheitlich ist, ist auch der Schutz der Arbeitnehmer anders garantiert. Sie haben noch weitere Informationen zum Thema Arbeit?