Widerruf Rücksendung

Rückgabewiderruf

Möchten Sie einen Artikel zurücksenden? Informieren Sie sich hier, wie und erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrem Widerrufs- und Rückgaberecht. Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie uns dies mitteilen (Naturzeit Reiseverlag e. Zum Widerruf und zur Rücksendung Ihrer Ware empfehlen wir Ihnen, zunächst die nachfolgende Widerrufsbelehrung zu lesen. Rückhollinks für Rücksendungen innerhalb Deutschlands und Österreichs:.

Nichtrückgabe der Waren innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf - Folgen?

Die betroffene Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf gemäß den Bestimmungen des Widerrufsrechts des Verbrauchers an den Wiederverkäufer zurückgesandt werden. Widerspricht der Kunde seine Absichtserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages gemäß 355 Abs. 1 BGB durch das Widerrufsrecht des Kunden (z.B. im Fernabsatz), hat er die Kaufsache innerhalb von 14 Tagen gemäß 357 Abs. 1 BGB an den Fachhändler zurückzugeben.

Nach § 355 Abs. 3 S. 3 BGB ist es ausreichend, wenn der Konsument die Waren innerhalb von 14 Tagen versendet; er muss nicht innerhalb dieser Zeit bei dem Verkäufer eintreffen. Der Widerrufsbelehrung bedarf es keiner besonderen Formvorschriften ( 355 Abs. 3 S. 2 BGB); ein Widerruf per Telefon, SMS oder Messenger ist daher ebenfalls möglich.

Aber was passiert, wenn der Konsument die vom Widerruf betroffene Sache nicht innerhalb der Widerrufsfrist, sondern erst später oder gar nicht zurückgibt? Was hat der Dealer dann? Übermittelt der Konsument die von seinem Widerruf betroffene Sache nicht oder nicht rechtzeitig an den Verkäufer zurück, verletzt er seine gesetzlichen Rückgabepflichten aus §§ 355 Abs. 1 Satz 1, 357 Abs. 1 BGB.

Damit hat der Einzelhändler nach Fristablauf eine fällige Forderung gegen den Konsumenten, die er beim sachlich kompetenten Richter geltend machen kann. Ist die Nichtrückgabe der Kaufsache durch den Kunden im Sinne des 276 Abs. 1 BGB zu verantworten, verzichtet der Kunde - wie wohl in den meisten Fällen - auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Rückgabe der Ware, so gerät er gemäß 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 BGB in Zahlungsverzug.

Es ist jedoch nicht klar, ob dies zur Folge hat, dass der Konsument für solche Beschädigungen haftbar ist, die sich aus der verzögerten Rückgabe der Waren ergeben. Im Falle des Widerrufs gemäß 355 Abs. 3 Satz 4 BGB geht die Rücksendung auf Kosten des Händlers, so dass der Kunde von der Rücksendung der Waren nicht betroffen ist.

Gemäss dem im Bundesprivatrecht festgeschriebenen Verbraucherschutzkonzept, nach dem die Konsumenten so weit wie möglich geschützt werden sollen, kann die Verzögerung des Konsumenten hinsichtlich seiner Rückgabepflicht an dieser risikotragenden Grundregel des Verbraucher-Widerrufsrechts nichts verändern; der Gewerbetreibende dürfte also auch dann noch an einem Transportschaden hängen bleiben. Sofern der Verkäufer dem Käufer nach Widerruf die Abholung der Kaufsache bei ihm zu Hause anbietet, ist er (selbstverständlich) nicht zur Rücksendung der Kaufsache an den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach § 357 Abs. 5 BGB berechtigt.

Der Konsument ist dann jedoch verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Abholoption für den Einzelhändler zu errichten. Auch kann der Konsument die Rückerstattung eines vom Konsumenten bereits bezahlten Preises gemäß 357 Abs. 4 BGB solange ablehnen, bis der Konsument ihm nachweist, dass er die Waren bereits an ihn zurückgegeben hat.

So lange der Konsument die Waren nicht zurückgibt, kann der Verkäufer den Preis einbehalten. Prinzipiell kann der Verkäufer auch Schadenersatz wegen verspäteter oder nicht erfolgter Rückgabe der Waren gemäß 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB geltend machen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dem Verkäufer durch die Nichtrückgabe der Waren ein Schaden erwachsen ist.

Es wäre bestenfalls vorstellbar gewesen, dass der Verkäufer den Gegenstand des Kaufs zu einem erhöhten Kaufpreis hätte veräußern können, wenn der Konsument ihn rechtzeitig zurückgegeben hätte. Doch dann übernimmt der Geber die Last der Beweisführung. Wird die gekaufte Ware vom Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf an den Verkäufer zurückgesandt, liegt ein Verstoß gegen § 357 Abs. 1 BGB vor.

Schließlich kann der Verkäufer die Rückerstattung des vom Käufer bereits bezahlten Preises ablehnen ( 357 Abs. 4 BGB), bis der Käufer die Waren zurücksendet, so dass der Verkäufer aus ökonomischer Hinsicht keinen wesentlichen Schaden erleidet. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung der Waren geht jedoch das (vom Konsumenten bereits ausgeübte) Widerrufsrecht nicht verloren.

Daher muss der Kaufmann auch Waren annehmen, die zu verspätet zurückgegeben werden.

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