Abmahnung wegen zu später Krankmeldung

Warnung vor verspäteter Krankheitsmeldung

aber du wirst zurückrufen, wenn du etwas weißt. Eine schriftliche Mahnung muss der Meldepflicht vorausgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter später tatsächlich erkrankt. Kommt der Arbeitgeber beiden Verpflichtungen nicht nach, kann er eine Verwarnung aussprechen.

Ich habe einige Anfragen zu einer Warnung, die ich am gestrigen Tag erhalten habe.

Ich habe einige Anfragen zu einer Warnung, die ich am gestrigen Tag erhalten habe. Szenario: Am Dienstag vor Ladenschluss teilte ich meinem unmittelbaren Betreuer mit, dass ich heftige Beschwerden in der rechten Seite hatte und am darauffolgenden Tag einen Doktor sehen würde. Ich ging jeden Tag um 7.30 Uhr zum Familienarzt, musste dort fast 90 Minuten lang sitzen eine Tendovaginitis wurde festgestellt, ging in die Pharmazie, um einen Handgelenksverband zu besorgen, war um 11.00 Uhr wieder beim Doktor und musste dort wieder lange zuwarten.

Wie ich mitteilte, konnte ich bis zum 4. Dezember nicht arbeiten und würde das AU-Zertifikat schicken. Der Warnhinweis, der mir letzte Nacht, am 05.12. 2013 - per Kurier - zugesandt wurde, lautet: "Sehr verehrter Mr....., bedauerlicherweise müssen wir Sie aufgrund Ihres unten beschriebenen Verhaltens explizit warnen.

Die Warnung basiert auf folgenden Fakten: Am 28. November 2013 informierten Sie Ihren direkten Vorgesetzten Herrn...., dass Sie vor Beginn der Arbeiten am 29. November 2013 zum Doktor gehen und dann zur Untersuchung auftauchen werden. Am 29.11. 2013 tauchten sie jedoch nicht auf, sondern kontaktierten uns um 13:02 Uhr per E-Mail und informierten uns, dass sie noch beim Doktor waren und "wahrscheinlich für ein paar Tage außer Gefecht sein würden".

Sie haben erst am Montagabend, 02.12. 2013 das Sekretariat angerufen und informiert, dass Sie bis einschließlich 04.12. 2013 erkrankt sind. Ein entsprechendes AU-Zertifikat vom 29.11. 2013 ging erst am 04.12. 2013 bei der Geschäftsstelle ein. Etwaige Arbeitsunfähigkeiten und deren wahrscheinliche Dauer sind uns sofort fernmündlich mitzuteilen.

Das heißt, Sie müssen sich mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie sicher sind, dass Sie krankheitsbedingt nicht zur Stelle sein werden. Nachdem die voraussichtliche Aufenthaltsdauer von Ihrem Hausarzt festgelegt wurde, müssen Sie uns auch sofort per Telefon informieren. Alternativ wäre diese Benachrichtigung auch per E-Mail möglich gewesen, hätte aber am 29.11.2013 stattfinden sollen.

Sie meldeten sich jedoch erst gegen 13:00 Uhr am 29.11.2013 und gaben nicht einmal Auskunft über die wahrscheinliche Länge ihrer Erwerbsunfähigkeit bis zum 02.12.2013. Gemäß Ihrem Anstellungsvertrag sind Sie zur Arbeit gezwungen; wenn Sie ohne eigenes Verschulden dazu nicht in der Lage sind, müssen Sie uns nicht nur den Grund (z.B. Krankheit) mitteilen, sondern dies auch durch den Nachweis der Erwerbsunfähigkeit am selben Tag nachweisen.

Das heißt, Sie müssen uns das von Ihrem Hausarzt erteilte AU-Zertifikat sofort zusenden. Das AU-Zertifikat, das Ihnen bereits am 29.11. 2013 erteilt wurde, haben wir jedoch erst am 04.12. 2013, also 5 Tage nach Ausgabe, erhalten. Das heißt, dass der Nachweis zu spÃ?t und damit nicht richtig war.

Deshalb warnen wir Sie und bitten Sie, Ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen in Zukunft vollumfänglich nachzugehen. Bis zum 15.12. kann ich nicht arbeiten mein Doktor wird mich weiter krankschreiben, weil es eine chronische Tendovaginitis geben kann, wenn sich die Verhältnisse, die sie verursacht haben, nicht aendern.

Die Warnung ist Belästigung, was soll ich tun?

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