Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Patentrecht
Rechtsvorschriften zum PatentDie Erfindungen sind durch Patente geschützt.
Patentschutz für Ihre technische Erfindung
Ein Patent kann Ihre technische Innovation (innovative Erzeugnisse oder Verfahren) vor ungewollter Fälschung absichern. Das Patent belohnt seinen Besitzer mit einem zeitlich und örtlich begrenzten Benutzungsmonopol. Zugleich haben sie eine bedeutende Informationsfunktion: Die Publikation der Idee gibt Impulse für die weitere Erforschung und Weiterentwicklung. Auch bei Geschäftsentscheidungen spielt das Patent eine große Bedeutung.
Diese weisen auf Strategie und Entwicklungstrends hin und geben Impulse für die weitere Entwicklung des Stands der Wissenschaft. Auch bei der Beurteilung eines Betriebes können Patentanmeldungen von Bedeutung sein. Die Patentportfolios eines jeden einzelnen sind ein wichtiges Gut und geben Auskunft über die Innovationskraft eines jeden Firmen. Patent- schutz verstärkt Firmen im weltweiten Vergleich und ist ein bedeutender Standortfrage.
Wird eine Arbeitnehmererfindung von einem Betrieb zum Patentschutz angemeldet, hat der Arbeitnehmer das Recht auf Vergütung des Erfinders. Auch beim Technologietransfer spielen Patentschutz eine große Rolle: Sie können bei der Suche nach Partnern für Weiterentwicklungen und Unternehmenskooperationen behilflich sein oder auch bei der Beschaffung von Fördermitteln. Mit Patenten werden die hohen Kosten für die Entwicklung gesichert.
Zunächst muss die Invention das vom Gesetzgeber vorgegebene Prüfverfahren bestehen. Sie prüft, ob der Anmeldungsgegenstand für einen Sachkundigen unbekannt ist, auf einer Erfindungshöhe basiert und ob die erfinderische Leistung offensichtlich offenbar ist. Durch die Bekanntmachung der Erteilung eines Patents im Amtsblatt ergibt sich das Recht des Patentschutzes und des Verbots.
Eine erteilte Patenterteilung ist für höchstens zwanzig Jahre ab dem Tag nach der Patentanmeldung gültig. Wie alle anderen Rechte des geistigen Eigentums unterliegt auch das Patentschutzrecht dem Territorialitätsgrundsatz und gilt nur in dem Staat oder Territorium, für das es erlangt wurde. Näheres dazu finden Sie unter dem Punkt Schutz von Patenten im Auslande. Sie können als Patentschutzinhaber Ihre eigene Entwicklung nutzen und sich eine ausschließliche Marktposition erobern.
Bei einem Lizenzvertrag tritt der Patentbesitzer die Nutzung an einen anderen ab, im Gegenzug bekommt er eine Lizenzgebühr. Die Suchoptionen helfen Antragstellern und Inhabern von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten bei der Suche nach einem Lizenzpartner und Firmen und Unternehmensberatern bei der Suche nach einem Lizenzgeber. Weitere Einzelheiten, einschließlich der Reduzierung der Jahresgebühr bei einer Erklärung der Lizenzbereitschaft gemäß 23 Patentgesetz, können dem Informationsblatt für Antragsteller entnommen werden.
Auch bei Gebrauchsmustern, der schnellen und kostengünstigen Variante zum Patentschutz, kann die nicht verbindliche Interessenerklärung eingereicht werden. Der Gebrauchsmusterschutz ist ähnlich wie bei einem Patentschutz, aber das Anmeldeverfahren ist wesentlich verkürzt, da die Anmeldung technologisch nicht überprüft wird (und daher einfacher anzufechten ist). Die Recherche zeigt den aktuellen Entwicklungsstand im Zusammenhang mit der in der Anmeldung beschriebenen Invention.
Die Recherche in Patent-Datenbanken und Fachliteratur kann Ihnen dabei behilflich sein, kostspielige und überflüssige Fehlentwicklungen zu verhindern. Beim Deutschen Patent- und Markenamt stehen Ihnen sowohl im Internet als auch vor Ort die optimalen Suchmöglichkeiten zur Verfügung, um den neuesten technischen Standard zu dokumentieren. Auf diesen Internetseiten haben wir erste Hinweise zum Thema Schutz von Patenten zusammengetragen. Für weitere Detailinformationen und Rückfragen empfehlen wir Ihnen unsere Prospekte oder im Zweifelsfalle das PatG und die VO.