Impressum Google plus

Google plus Impressum

Aber wer hat darüber nachgedacht, ob Sie ein Impressum für eine Google Plus-Gruppe benötigen? Agentur & Mediaagentur "in Kiel Impressum. Die GooglePlus-Seiten im Google Maps Branchenbuch sind unverzichtbar. Staaten, in Form eines "Like-Buttons" und/oder des Social Networks Google Plus der Google Inc. in diesem Fall, von dem aus das Google+-Profil nicht "direkt erreichbar" ist.

Anleitungen: So integrieren Sie das Impressum auf Google+ Firmenseiten richtig

Facebook, das weltgrößte Social Network, ermöglicht es seinen Geschäftskunden, die Reichweiten ihrer eigenen Offerten durch den Aufbau von professionellen Firmen-Seiten zu steigern. Der wichtigste Wettbewerber Google+ liefert auch die Wahl von Gesellschaftsseiten, die den eigenen Handel bereichern können. Firmenprofile wie z.B. geschäftsbezogene, unabhängige Medien sind jedoch gemäß 5 TMG grundsätzlich mit einem Impressum zu versehen.

Ob und inwieweit die benötigten Anbieterinformationen auf den Google+ Unternehmensseiten rechtlich integriert werden können, erfahren Sie im Artikel. Initiiert durch ein Gutachten des Landgerichts Aschaffenburg zum sozialen Netz "Facebook" (Urteil vom 19.08.2011 - Az. 2 KW O 54/11) hat die Rechtssprechung in den vergangenen Jahren die Verpflichtung zur Anbieteridentifikation aus 5 TMG auf fast alle Social Media Profile ausgeweitet, die nicht ausschliesslich für private Zwecke genutzt werden.

Eine rechtssichere Kennzeichnung ist in jedem Google+-Konto erforderlich, die - ungeachtet einer möglichen Gewinnabsicht - auf eine wirtschaftlich tragfähige Aktivität hinweist, und zwar längstens seit einer Verfügung des Landgerichts Berlin vom 28.03.2013 (Az. 16 O 154/13). Bei Google+ hatten auch viele User erst in jüngster Zeit Schwierigkeiten, da das Netz erhebliche gestalterische Veränderungen durchführte, die vor allem im Privatprofilbereich die bekannten Konstruktionen überflüssig machten und sie im Sinne der Abdruckpflicht zwangen, eine kreative Lösung über den Umweg zu finden.

Obwohl auch hier die neue Aufgabe "Gemeinschaften und Sammlungen" hinzugekommen ist, existieren die essentiellen Profil-Elemente - und die daraus resultierenden Rechtsprobleme im Impressum. Auch bei Google+, aber in jedem von der Anbieterkennzeichnung betroffenen Medium, kann die völlig fehlenden, unzureichenden oder unvollständigen Einbindung des Impressums als Verwaltungsübertretung im Sinne des §16 Abs. 1 BGB angesehen werden.

Die Tatsache, dass Google+ im Zuge seiner Umstrukturierungsmaßnahmen für Unternehmensprofile offensichtlich nur auf eine Steigerung der Benutzerfreundlichkeit und Klarheit abzielte, erschwert den gewerblichen Kontoinhaber bei der Umsetzung einer gesetzlichen Impressum-Integration. Statt auf die gesetzlichen Vorgaben der europaweiten Anbieterkennzeichnungspflicht einschließlich der eventuellen Fallrechtsprechung zu antworten und letztendlich bestimmte Personalisierungsoptionen und eine flexiblere Anpassung des Profils zu ermöglichen, besteht das Netz auf einer starren Profilbildung.

Im Hinblick auf die Abdruckpflicht des 5 TMG ist dies in Deutschland besonders katastrophal, denn seit einer Verfügung des Landgerichts Aschaffenburg (Urteil vom 19.08.2011 - Az. 2 KW O 54/11) ist eine Zitierung von Abdruckangaben unter dem Tab "Info" wegen Verletzung der geforderten "leichten Erkennbarkeit" fast allgemein nicht zulässig.

Denn ein verständlicher Benutzer sollte bei der Verwendung dieses Namens keine konkrete Bezugnahme auf die Person des Betreibers vermuten können, sondern auf der Grundlage der Formulierung lediglich allgemeiner Informationen ohne Kontaktverweis vorgehen. b) Unterschiedliche Bewertung bei Google+? Es ist zu bedenken, dass dieses Gutachten, das in Hinblick auf den Infobereich auf "Facebook", dessen indexierende Wirkung auf Google+, getroffen wurde, teilweise nicht übereinstimmt.

Wurde bei Google+ die Infoseite immer einzeln durch Klicken abgerufen, übernimmt die "Info" bei Google+ die Aufgabe einer Übersicht und wird beim Aufruf eines Profiles als vorselektierte Registerkarte mit den folgenden Informations- und Benachrichtigungsbereichen wiedergegeben. Dabei kann es für den Benutzer sinnvoll sein, die Infoseite auf Impressum-Informationen zu überprüfen, da er - eine bestimmte Kenntnisse der Google+-Struktur - davon ausgeht, dass er davon ausgehen kann, dass sie dort zitiert wird.

Das könnte noch mehr zutreffen, wenn die Informationen so platziert sind, dass sie beim einfachen Aufruf eines Profils innerhalb des entsprechenden Blickfeldes im Infobereich auftauchen. Nichtsdestotrotz kann ein Hinweis auf Impressum im Infobereich keine ausreichende rechtliche Sicherheit gewährleisten, obwohl er sowohl die Einbindung von externen Verweisen als auch die Individualisierung eines "over-me"-Feldes ermöglicht.

Die Integration eines Aufdruckes in die Google+-Info für Unternehmensprofile sollte - bis hin zur Klarstellung der Fragestellung, ob die für Google entwickelte Prinzipien trotz der unterschiedlichen Schnittstellenstruktur in der gleichen Art und Weise genutzt werden können - nur bei Bedarf untergeordnet werden. Wird aus rechtlichen Gründen auf eine exklusive Präsentation von Impressum-Informationen im Bereich "Info" des Google+ Firmenprofils verzichtet, sollte eine andere Integrationsmöglichkeit genutzt werden.

Es ist vorstellbar, einen Verweis auf ein fremdes Impressum als anklickbaren Unternehmenslink in das Google+ Firmenprofil zu übernehmen, das immer unterhalb des Profilfotos und damit unabhÃ?ngig vom Info-Bereich liegt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass diese Möglichkeit nur dann volle rechtliche Sicherheit gibt, wenn der Zweck des Links, d.h. das Impressum als Anhaltspunkt, im Text der URL angegeben ist (Beispiel: www.xyz.de/impressum).

Dabei darf der Link nicht zu lang sein, da sonst der maßgebliche Sprachteil des Wortes, der das Impressum indexiert, nicht wiedergegeben wird. Wenn Sie einen übersichtlichen, aussagekräftigen Link zum Impressum haben, eignet sich dieser zur rechtlich sicheren Integration Ihres Eindrucks in das Google+ Firmenprofil. Auf der Google My Business -Startseite, die Sie nach jedem Einloggen erreichen, klicken Sie auf die 3 benachbarten Leisten in der Ecke oben links auf der Seite und aktivieren Sie die Funktion "Info".

Sie müssen nun durch den entsprechenden Aufdrucklink ersetzt werden. Wenn Sie auf den Kugelschreiber auf der rechten Seite der Webseite drücken, öffnet sich ein Popup-Fenster, in dem Sie Ihre Verknüpfungen personalisieren können. Nun ersetze den Verweis unter dem Namen "Website" durch deinen redaktionellen Impressumlink. Mit einem letzten Mausklick aus dem blauen "Übernehmen"-Feld wird der Impressum-Link zu Ihrer Profil-Seite eingefügt und direkt unter Ihrem Profil-Bild auftauchen.

Hinweis: Wenn die Sprechverbindung zu lang ist, wird der linke Hinterteil durchtrennt. Rechtliche Sicherheit kann daher nur durch kleine oder längere Impressum-Links geboten werden, bei denen das Stichwort "Impressum" noch im Blickfeld steht. Profilbesitzer, die keinen oder einen zu lange gültigen Link zu einem fremden Impressum haben, können die gesetzeskonforme Impressum-Integration im Bereich "Info" bei Google+ zur Zeit nicht nutzen.

Zur Minimierung des Risikos eines Warnschreibens empfehlen wir Ihnen, in der Unterrubrik " Über mich " einen Link zu einem externen Anbieter-Label einzufügen. Dieser wird bei jedem Aufruf des Profils neu eingeblendet, da der Informationsteil, der ihn enthält, als "Profilübersicht" funktioniert und am Anfang den Abschnitt "Über mich" wiedergibt. Um Ihren Impressum-Link im Bereich Über mich einzufügen, gehen Sie in den Bereich "Über mich" Ihres Google+-Profils und markieren Sie das Feld mit dem Namen "Geschichte".

Klicke darin auf "Bearbeiten". In dem sich daraufhin erscheinenden Popup können Sie Ihren Impressum-Link unter dem Namen "Über mich" eintragen. Wir empfehlen Ihnen, diesem immer das Stichwort "Impressum:" zu voranstellen. Hinweis: Auch nicht-sprachliche Impressum-Links können hier aufgelistet werden. Das Impressum sollte nun in der Rubrik "Geschichte" unter "Einführung" erscheinen.

Bei Google+ macht die mangelnde Bereitwilligkeit der Anbieter, das Profillayout an die jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten im Einsatzland anzugleichen und damit weitere Personalisierungs- oder Änderungsmöglichkeiten zu bieten, sowie die geschachtelte Profilstruktur eine völlig rechtlich sichere Einbindung in ihre Unternehmensseiten für die meisten kommerziellen Kontoinhaber noch aus. Da es keinen gesonderten Impressumsbereich gibt und das Zitieren von Informationen im Infobereich durch die Jurisprudenz für nicht zulässig befunden wurde, besteht die einzige gesetzeskonforme Möglichkeit zur Zeit darin, einen fremden Impressum-Link als " Unternehmenslink " im Firmenprofil zu platzieren.

Kontoinhaber, die keinen direkten, aussagekräftigen Link zu einem externen Impressum haben, müssen sich mit der Aufnahme dieses Verweises in den Bereich "Über mich" zufrieden geben und damit ein nicht auszuschliessendes Warnrisiko eingehen. Der Über mich-Bereich ist selbst Teil des Info-Bereichs. Inwiefern von den Prinzipien der Nichtzulässigkeit eines "Info-Impressums" auf Google+ Unternehmensprofilen abzuweichen ist, da hier die jeweilige Rubrik als Profilüberblick dient, unterliegt noch der gerichtlichen Aufklärung.

Solche Unwägbarkeiten würden Händler sicherlich ersparen, wenn Google nach dem Beispiel anderer international tätiger Social-Network-Betreiber auf die europaweite Druckverpflichtung und integrierte gesetzeskonforme Einbettungsmöglichkeiten stünde. Das Zugeständnis von Google läßt jedoch bisher zu Wünschen übrig und veranlaßt die Kontoinhaber, dem Netz den Rücken zudrehen.

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