Gesetzliche Mietkündigung

Rechtliche Beendigung des Mietverhältnisses

Im Mietrecht ist die ordentliche Kündigung sozusagen schon ein Sonderfall. Auch hier gelten die gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe des Vermieters. endet: Beide Parteien müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Was sagt der Kündigungsschutz? Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist.

Kündigungsfristen nur zum Ende des Monats?

Nun meine Frage: Mein jetziger Mieter hat meine Beendigung zwar zugesagt, aber ergänzt, dass gemäß 2.1 des mit mir abgeschlossenen Mietvertrags eine Beendigung erst zum Ende des Monats möglich ist und die Beendigung daher erst zum 1. Dezember in Kraft treten würde. Im Mietvertrag heißt es in 2.1 jedoch nur, dass für die Beendigung die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu beachten sind.

Ist es wahr, dass die gesetzliche Periode von 3 Monate nur am Ende des Monates und nicht innerhalb eines Monates angewendet wird? Fragen Sie jetzt und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt. Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Beachtung Ihrer Daten wie folgt beantworte:

Gemäß 573 c I BGB "ordentliche Kündigungsfristen" ist eine Beendigung längstens zum dritten Arbeitstag eines Kalendermonats zum Monatsende nach dem nächsten Monat möglich. Dies bedeutet, dass die Beendigung erst zum Ende eines Monates nach dem Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wird. Schreibe deinen wasserdichten Mietvertrag mit unserem Beispiel. Dann drucken Sie einfach den Stornierungstext aus, unterzeichnen ihn und senden ihn an den Wirt.

Laufzeit und Fristen - Service-Portal Baden-Württemberg

Eine unbefristete Mietdauer besteht, wenn kein konkretes Ende des Vertrages vereinbart wurde. Eine unbestimmte Zeit heißt nicht, dass das Haus vom Eigentümer nicht aufzulösen ist. Im Übrigen finden die gesetzlichen Kündigungsgrundlagen des Leasinggebers Anwendung. Dieses trifft vor allem zu, wenn der Pächter gegen die Vorschriften des Mietvertrages verstösst oder wenn der Vermieter/Vermieter behauptet, dass er die Immobilie selbst benötigt.

Er hat die Fristen einzuhalten. Sie sind nach Mietdauer gestaffelt: Als Nutzer können Sie den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Monats kündigen. Weder der Leasinggeber noch Sie können den Mietvertrag vorzeitig auflösen.

So kann der Eigentümer den Vertrag z. B. auflösen, wenn Sie als Nutzer die vertraglichen Vereinbarungen erheblich verletzen (z. B. hohe Rückstände bei der Miete oder grober Schaden an der Wohnung). Ein befristeter Mietvertrag kann seit dem 01.09.2001 nur noch aus rechtlichen Gründen abgeschlossen werden. Rechtliche Verjährungsgründe sind: Hinweis: Der Hausherr muss dem Pächter bei Vertragsabschluss den Anlass der Frist mitteilt.

Andernfalls ist die zeitliche Begrenzung ungültig und der Mietvertrag wird als unbefristet betrachtet. Sie können vier Monaten vor Ende des Zeitraums beim Hausherrn nachfragen, ob der Grund für die zeitliche Begrenzung noch da ist. Ist der Grund für das Zeitlimit noch vorhanden, aber erst später als vorgesehen, können Sie die Verlängerung des Mietvertrages für den jeweiligen Zeitabschnitt beantragen.

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