Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abfindungsanspruch
EntschädigungsanspruchAb wann haben Sie Anspruch auf eine Abgangsentschädigung?
Dass ein gekündigter Mitarbeiter in jedem Falle Anspruch auf eine Abgangsentschädigung hat, ist weitläufig, aber noch nicht ganz richtig. Obwohl sich ein Anspruch auf Entschädigung aus dem Anstellungsvertrag, einem auf das Anstellungsverhältnis anwendbaren Kollektivvertrag oder einer Werksvereinbarung ergibt, ist ein Anspruch auf Entschädigung in der Regel nicht erforderlich. Allerdings wird im Kündigungsschutzverfahren oft eine Entschädigung beschlossen, obwohl diese nur in Ausnahmefällen arbeitsrechtlich vorzusehen ist.
Ein Rechtsanspruch auf eine Abgangsentschädigung besteht daher nicht. Das mindert nicht die Möglichkeit, eine höhere Entschädigung auszusprechen. Ausschlaggebend für die Gewährung der Abgangsentschädigung ist nicht ein bestehendes Recht darauf, sondern die Absicht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Dennoch gibt es Situationen, in denen der Mitarbeiter ein Recht auf eine Abgangsentschädigung hat.
Ein entsprechender Vertrag im Arbeitsverhältnis ist vorstellbar, obwohl dies in der Realität kaum der Fall ist. Im Kollektivvertrag sind in bestimmten Bereichen Abgangsentschädigungen bei betriebsbedingter Kündigung von Mitarbeitern vereinbart. Hinzu kommen vereinzelt so genannte Rationalisierungsschutzvereinbarungen, die Entschädigungsansprüche vorgeben. Derartige Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern, Betriebs- oder Personalvertretungen, Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften oder sonstigen Körperschaften finden in der Regel bei der Privatisierungsphase von ehemaligen Staatsbetrieben statt.
Bei Unternehmen mit betrieblichen Beiräten kann ein Sozialplan Abfindungszahlungen vorsehen, die bei betriebsbedingter Entlassung zu leisten sind. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Vergütung resultiert aus dem Werkverfassungsgesetz. Der Anspruch auf Entschädigung entsteht, wenn der Unternehmer eine beabsichtigte Betriebsveränderung vornimmt, ohne einen Interessensausgleich mit dem Konzernbetriebsrat erörtert zu haben oder von einem beabsichtigten Interessensausgleich abzuweichen und ein Unternehmer deshalb entlassen wird.
Dazu gehören im Einzelfall auch Abweichungen des Arbeitgebers von der Sozialplanung. Prinzipiell gibt es auch die Möglichkeit, einen Entschädigungsanspruch wegen operativer Ausübung zu haben. Das wäre der Fall, wenn für eine Kündigung in der Regel eine Abfindung ausbezahlt wird. Darüber hinaus kann ein Antrag auch aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsrecht abgeleitet werden. Der Entschädigungsanspruch kann auch durch den Antrag eines Mitarbeiters auf Auflösung begründet werden.
Zudem ist es nicht mehr zumutbar, dass der Mitarbeiter sein Beschäftigungsverhältnis fortsetzt. Auf Verlangen des Mitarbeiters kann das Gericht das Anstellungsverhältnis beenden und dem Auftraggeber eine angemessene Entschädigung auferlegen. Einen solchen Löschungsantrag kann auch der Unternehmer einreichen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit stellt in der Realität höchste Ansprüche an den Löschungsantrag des Unternehmers, so dass diese Form kaum eine Rolle spielen kann. Der Unternehmer hat eine schwere Pflichtverletzung verschuldet, der Mitarbeiter ist also tatsächlich ohne Einhaltung einer Frist aufgelöst worden, das Anstellungsverhältnis ist aufgelöst worden, der Unternehmer hätte sich ihrerseits nicht abmelden dürfen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine Entschädigung, die der Entschädigung für den vom Dienstgeber verschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes gleichkommt. Das Kündigungsschutzrecht sieht auch ein Recht auf Entschädigung vor, auch wenn dies in der Realität nur in Ausnahmefällen vorkommt. Zu diesem Zweck muss der Unternehmer aus betrieblichen Gründen kündigen. Im Entlassungsschreiben sagt er auch, dass der Mitarbeiter eine Entschädigung erhalten wird, wenn er keine Kündigungsklage einreicht.
Ist der Mitarbeiter damit einverstanden, hat er Anspruch auf diese Vergütung. Doch auch wenn keine dieser Aufstellungen existiert, kann ein entlassener Mitarbeiter mit einem sachkundigen Anwalt eine gute Entschädigungssumme absprechen.