Abmahnung wegen Fehlverhalten

Vorsicht bei Fehlverhalten

Wir bedauern, Sie auf diese Weise über Ihr Fehlverhalten informieren zu müssen. Es gibt viele Gründe für Warnungen, aber sie sind nicht immer eindeutig. Kündigungsvoraussetzung wegen Fehlverhaltens im Rahmen eines Arbeitsvertrages. musste sie mehrmals vor solchen Pflichtverletzungen warnen.

Warnung im Arbeitsgesetz - was Sie wissen müssen

Bei Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit dem Benehmen eines Mitarbeiters, da dies eine Verletzung des Arbeitsvertrages oder der vertraglichen Verpflichtungen ist, kann er den betreffenden Mitarbeiter warnen, den Mitarbeiter so zu informieren, dass die Fortsetzung des Benehmens zu Folgen hat. Um das Fehlverhalten eines Mitarbeiters nicht sofort zu ahnden, sind an eine Verwarnung hohe Ansprüche zu knüpfen.

Zuerst muss der Auftraggeber das getadelte Fehlverhalten in der Abmahnung präzise beschreiben. Zu diesem Zweck müssen auch Zeitpunkt und Zeitpunkt des Vergehens in der Warnung vermerkt werden. Ein Warnhinweis für "regelmäßig zu spät kommen " ist daher wirkungslos, da das Fehlverhalten nicht hinreichend detailliert dargestellt wird. Darüber hinaus muss die Abmahnung deutlich machen, dass das Fehlverhalten eine Verletzung des Arbeitsvertrags oder der vertraglichen Verpflichtungen ist und dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu vermeiden ist.

Außerdem muss klar sein, dass eine wiederholte Verhaltensweise zu korrespondierenden Folgen führt (z.B. Kündigung). Die Abmahnung muss nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen; auch eine Abmahnung ist gültig. Ein Mahnschreiben bringt jedoch wesentlich mehr Sicherheit, da es in der Regel schwierig ist, später nachzuweisen, was einmal Gegenstand mündlicher Beanstandungen war.

In den meisten FÃ?llen muss der Auftraggeber im Fall einer KÃ?ndigung des Verhaltens zuerst eine Warnung aussprechen, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Ein Warnhinweis ist jedoch nicht erforderlich, wenn schwerwiegende Verstöße vorliegen, die ein Weiterarbeiten verhindern (z.B. Datendiebstahl, etc.). Allerdings darf der Unternehmer nicht vor jeder Pflichtverletzung des Mitarbeiters warnen.

Eine Warnung muss immer in einem angemessenen Rahmen sein. Auch in der Belegschaftsakte wird immer eine Warnung ausgegeben. Mithilfe der Warnung tadelt der Unternehmer das eigene Handeln, gibt ihm aber gleichzeitig eine Verbesserungschance, weshalb ein Abmahngrund kein Grund mehr für eine spätere Entlassung sein kann. Zweifeln Sie an der Legalität Ihrer Abmahnung oder drohen Ihnen sogar Kündigungen?

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