Krank Melden per Mail

Bericht Krank per Post

Via E-Mail, Fax oder Telefon? - Sie können sich grundsätzlich per Telefon, E-Mail oder Fax melden. Wird Krankheit per SMS gemeldet, trägt der Mitarbeiter das Risiko einer erfolgreichen Übertragung. Das Gleiche gilt für eine Krankheitsmeldung per E-Mail.

Ist eine Krankheitsmeldung per SMS oder E-Mail gültig?

GENÜGT ES, WENN EIN ARBEITNEHMER UNS PER SMS ODER E-MAIL INFORMIERT, DASS ER KRANK IST? Eine Krankheitsmeldung per SMS oder E-Mail ist prinzipiell möglich. Allerdings muss der Arbeitnehmer dafür sorgen, dass der Arbeitgeber die Meldung hat. Der Gesetzgeber regelt nicht, in welcher Weise der Arbeitnehmer seiner Anzeigepflicht im Falle einer Krankheit nachkommt.

Es ist daher prinzipiell vorstellbar und erlaubt, Krankheitsfälle per Post, Telefax, SMS oder E-Mail zu melden. Doch Vorsicht, der Arbeitgeber muss den Erhalt quittieren. Bei Krankheitsmeldungen per SMS übernimmt der Mitarbeiter das Erfolgsrisiko. Gleiches trifft auf eine E-Mail-Benachrichtigung bei Krankheit zu. Das Zugriffsrisiko liegt auch hier beim Mitarbeiter.

Schon das Übertragungsprotokoll allein reicht nicht aus, um den Zugriff auf die E-Mail nachzuweisen. Nur wenn der Mitarbeiter den Erhalt der Krankheitsmeldung bestätigt, kann er sicher sein, dass die E-Mail den Auftraggeber erreichen wird. Der Arbeitnehmer ist auch verpflichtet, im Falle einer Krankheitsmeldung in einer SMS nachzuweisen, dass der Auftraggeber die SMS ohne Unterbrechung empfangen hat.

Prinzipiell kann ein Krankheitsfall auch von einer dritten Partei gemeldet werden - zum Beispiel vom Ehegatten, Partner oder den Erziehungsberechtigten. Er ist nicht dazu angehalten, das Fehlen einer Beschäftigung dem Arbeitgeber selbst zu melden. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch über eine dritte Partei darüber informiert, dass eine Krankschreibungsbestätigung vorzulegen ist, ist dieser Antrag nur dann rechtsgültig, wenn die dritte Partei Anspruch auf Bescheinigungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer hat.

Regulierung im Servicevertrag: Bereits im Servicevertrag sollte festgelegt werden, in welcher Weise Krankenmeldungen prinzipiell stattfinden müssen und wer im Betrieb Anspruch auf Krankenmeldungen hat. Der Arbeitsvertrag sollte außerdem eine Klausel beinhalten, nach der der Arbeitnehmer auch Dritte, die in seinem Auftrag Aussagen machen, ermächtigt, vom Arbeitgeber Stellungnahmen zu erhalten.

Der Arbeitnehmer muss jedoch nur dann eine Krankschreibungsbestätigung einreichen, wenn der Arbeitgeber dies bei jeder Gelegenheit explizit verlangt. Selbst wenn der Servicevertrag vorsieht, dass für einen Zeitraum von drei oder mehr Tagen eine automatische Krankschreibungsbestätigung erstellt werden muss. Für den Mitarbeiter sollte ein bestimmtes Termin für die Krankheitsrückmeldung festgelegt werden. Ich stehe Ihnen für weitere Informationen gern zur Verfügung - bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail:

Krankheitsmeldung per Post, Telefax, SMS oder E-Mail, auch Dritte können die Meldung durchgeben.

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