Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Lügen
Vorsicht liegt auf der HandHallo, ich arbeite seit Jahren in der Seniorenpflege (Heim für Geisteskranke ) und lasse mir nie etwas vorwerfen. Jetzt ist etwas geschehen, was zu einer Warnung, im schlechtesten Falle zur Entlassung führt.
Hallo, ich arbeite seit Jahren in der Seniorenpflege (Heim für Geisteskranke ) und lasse mir nie etwas vorwerfen. Jetzt ist etwas geschehen, was zu einer Warnung, im schlechtesten Falle zur Entlassung führt. Eine Bewohnerin hatte ein ziemliches *******ei im Bad gemacht, das ich rasch entfernt habe.
Im Korridor habe ich den Bewohnern des Hauses desinfizierende Mittel für die Hand gegeben, damit sie den Kot nicht weitergeben konnten. Die Praktikantin ging zum Auftraggeber und sagte, ich hätte den Anwohner in dieser Lage besiegt. Mein Stationsleiter und Abteilungsleiter glaubt mir und der Anwohner wurde immer wieder von der Chefin, Betriebsratsmitgliedern etc. zu dem Ereignis verhört und bestreitet die ganze Zeit, dass ich ihn getroffen habe.
Die Zeugin, die in die Lage verwickelt war, wird ignoriert. Jetzt wird mir illegal mit einer Verwarnung oder Schlimmerem gedroht. Dies ist das Schrecklichste, was AN geschehen kann: Zeitarbeiter, deren Lügen Sie glauben. Übrigens würden Sie mit einer Verwarnung noch recht leicht davon kommen, da die Verwarnung in dieser Lage den sofortigen Rücktritt der AG enthält.
Nach Ihrem Redebeitrag ist die nützlichste Methode, die ich kenne, die Kreditwürdigkeit des Zeitarbeiters usw. zu attackieren und ihm oder ihr zu beweisen, dass er oder sie früher gelogen hat. Zur Warnung - wenn sie kommt - schreiben Sie Ihre Gegenerklärung und lassen Sie sie in Ihre Mitarbeiterakte eintragen. Egal ob das alles gestoppt wird, oder eine Warnung oder mehr.
Wäre etwas passiert, hätten Sie aus dem Krankenhaus rausgeschmissen und von den Patientinnen und Patienten ferngehalten werden müssen. Wenigstens muss ich mir keine Sorgen um die Entlassung machen. Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung! Hallo, ich habe gerade eine Warnung bekommen, die in mein Zuhause flattert. In der Tat, der Auszubildende ist der Ansicht, dass ich nicht nur die Hände des Insassen, sondern auch traf ihn ins Gesicht. In der Tat.
Nur zur Beruhigung: die Warnung nicht unterzeichnen, sondern eine Gegenerklärung beilegen und zurücksenden? Zählt das, was der Assistent durch seine Erklärung geleistet hat, in Ihren Augen als Diffamierung oder gar Charaktermord? Ich habe nicht vor, gegen die Warnung zu verstoßen, jedenfalls nicht vor dem Gerichtshof. Das wäre meiner Meinung nach auch ziemlich hoffnungslos, da es eine Äußerung gegen eine Äußerung zu sein scheint.
Im Regelfall ist es nicht sinnvoll, gegen ein Mahnschreiben zu vorgehen. Schreiben Sie eine Antwort mit der Bitte, sie in die Personendatei aufzunehmen und das war's. Es ist es nicht wert, dass ich hier vor Gericht gehe. Weil es auch hier eine Erklärung gegen eine Erklärung ist. Erstaunlich ist, dass der Verdacht, wenn man dem Praktikant Glauben schenkt, abgewiesen wurde.
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