Abmahnung Ermahnung

Warnung Warnung Warnung

Sprung zur Mahnung und Warnung - gibt es einen Unterschied? Ein Warnhinweis setzt ein "außervertragliches", vermeidbares Verhalten des Mitarbeiters voraus, das vermeidbar sein muss. Verwarnung, Verwarnung, Unzulässigkeit der Verwarnung, Kündigung, Verwarnung, Gegendarstellung, Arbeitsvertrag, Arbeitsrecht, Paderborn, Bielefeld. Worin besteht der Unterschied zwischen einer Warnung und einer Warnung? Zur Klärung dieser Frage sollten wir uns zunächst die Unterschiede zwischen einer Warnung und einer Warnung genauer ansehen.

Ohne Vorwarnung keine Warnung?

Verstößt ein Mitarbeiter gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, kann er von seinem Vorgesetzten verwarnt werden. Dies soll ihn auf sein schlechtes Benehmen hinweisen. Darüber hinaus wird die betreffende Partei gebeten, die Situation in der Warnung zu korrigieren und wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines erneuten Auftretens mit einer Beendigung zu rechnen ist. Aber darf der Unternehmer nur dann eine Verwarnung aussprechen, wenn er den Arbeitnehmer bereits vor demselben Verhalten gewarnt hat?

Der Lkw-Fahrer wurde von seinem Auftraggeber, einer Transportfirma, wiederholt gewarnt. Nach einer Warnung soll der Lkw-Fahrer beim Sichern der Ladung fehlerhaft gewesen sein, was zum Abbruch des Transportgutes führte. Der Mitarbeiter wollte diesen Verdacht nicht auf sich ruhen sehen. Außerdem hätte der Unternehmer ihn vor einer Verwarnung warnen müssen - denn er hatte keine schwere Verletzung seiner Pflicht getan.

Deshalb forderte er vor allem die Streichung der Warnung vor fehlerhafter Sicherung der Ladung aus der Personenakte. Die Verwarnung, in der es um den Verdacht der unzureichenden Sicherung der Ladung ging, wurde vom LAG Köln für rechtens befunden. Sie mussten daher vom Auftraggeber nicht aus der Fahrerkartei entfernt werden. Behandlungsfehler des Lkw-Fahrers?

Unstrittig hatte der Mitarbeiter seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt, als er das unbesicherte Bierglas zum Abnehmer mitnahm. Hätte es - wie der Lkw-Fahrer sagt - durch das Verpackungsmaterial eigentlich Unklarheiten über die Glasgröße gegeben, wäre er noch mehr gezwungen gewesen, den Zusatzsicherheitsbügel einzubauen.

Außerdem durfte der Auftraggeber den Lkw-Fahrer unverzüglich warnen, ohne ihn vorher warnen zu müssen. Bei einer Verwarnung - wie bei einer Verwarnung - wird der Betreffende auf sein schlechtes Verhalten aufmerksam gemacht und zur Verbesserung aufgefordert. Im Gegensatz zu einer Abmahnung besteht jedoch keine Kündigungsgefahr im Wiederholungsfalle.

Jedem Unternehmer steht es jedoch freigestellt, ob er eine Verwarnung oder eine Warnung an den betreffenden Arbeitnehmer ausspricht - es gibt keine Verpflichtung, eine Verwarnung auszusprechen. Im Unterschied zur Beendigung ist ein Warnschreiben auch ein milderes Mittel. Daher gibt es keinen Anlass, vom Auftraggeber eine Verwarnung zu verlangen, bevor er eine Verwarnung ausspricht.

Im ungünstigsten Falle würde dies gar zu dem ungewollten Effekt der wiederholten Verletzung von Vertragspflichten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen - denn sie würden wissen, dass sie erst gewarnt und gewarnt werden müssen, bevor sie entlassen werden können. Daher müßten die Unternehmen das Verhalten ihrer Mitarbeiter öfter ohne Sanktionen dulden. Der Warnhinweis des Lkw-Fahrers wegen mangelnder Sicherung der Ladung war daher im konkreten Einzelfall legal - er musste daher vom Auftraggeber nicht aus der Mitarbeiterakte ausgelesen werden.

Schlussfolgerung: Ein Arbeitnehmer kann nur in Ausnahmefällen ohne Vorwarnung entlassen werden, z.B. wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen wesentlich verletzt hat. Zudem kann er seinen Kollegen vor einer Abmahnung auch warnen - er muss es aber nicht.

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