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Kündigung 2 Wochen Frist
Bei einer Kündigungsfrist von 2 WochenEs ist wichtig, dass der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von 2 Wochen kündigt. mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden oder sie können selbst kündigen.
Kündigungsfristen während der Bewährungsfrist - 2 Wochen nur dann, wenn der Anstellungsvertrag eindeutig etwas anderes vorsieht.
Wie lange ist die Frist während der Testphase - 2 Wochen oder länger? Generell gilt: Gemäß 622 Abs. 3 BGB können die Vertragsparteien in einem Anstellungsvertrag eine Bewährungsfrist von bis zu sechs Monate einräumen. Sie können außerdem festlegen, dass während dieser Bewährungsfrist eine kürzere Frist von zwei Wochen gelten soll.
Maßgeblich sind die konkrete Regelung im Anstellungsvertrag, so dass auch während der Bewährungszeit eine verlängerte Frist zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bestehen kann. Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. 03. 2017 (Az.: 6AZR 705/15) festgestellt, dass diese 2-wöchige Frist während der Bewährungszeit nur anwendbar ist, wenn dies im Anstellungsvertrag klargestellt ist.
Erster Fall: Im Anstellungsvertrag eines Kabinenbegleiters wurde in 1 festgelegt, dass der Tarifvertrag auf das Anstellungsverhältnis anspricht. Dieser Tarifvertrag sieht eine sechs Monate dauernde Testphase mit einer Frist von zwei Wochen vor. Auch im Anstellungsvertrag des Kabinenbegleiters war in 3 eine Bewährungsfrist vorgesehen, jedoch gab es im Anstellungsvertrag keine Regelung über die Kündigungsfristen während der Bewährungsfrist.
Stattdessen enthielt 8 des Arbeitsvertrags Bestimmungen über den Vertragsbeginn und das Vertragsende. Die Vertragsparteien hatten eine Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats festgelegt. Sie fanden keine Bemerkungen darüber, dass während der Testphase etwas anderes als dieser Zeitraum zur Anwendung kommen sollte. Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Dienstgeber während der Bewährungszeit mit einer Frist von zwei Wochen hat der Dienstnehmer geklagt.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses konnte nur innerhalb der Probefrist nach dem Ende der in 8 des Arbeitsvertrags festgelegten Frist, d.h. innerhalb von sechs Wochen zum Ende des Monats, beantragt werden. Das mit folgendem Grund: Die in einem Anstellungsvertrag enthaltene Regelung sind AGBs. Auf den Kollektivvertrag bezieht sich der Anstellungsvertrag nicht hinsichtlich der während der Bewährungszeit anwendbaren Fristen.
Deshalb durfte der Mitarbeiter - auch nach dem Text und System des Arbeitsvertrags - die im Vertrag festgelegten Fristen so nachvollziehen, dass die Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats für jede Kündigung gelten soll (d.h. auch im Falle einer Kündigung während der Probezeit). Bei der Erstellung von Anstellungsverträgen sollte der Unternehmer darauf achten, dass die während der Bewährungszeit anwendbaren Fristen im Anstellungsvertrag klar festgelegt sind.
Die Nichteinhaltung der Frist, z.B. weil im Anstellungsvertrag keine klaren Regelungen zur Probezeit gemacht wurden, kann aufwendig sein: Die Einhaltung der Frist für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Die Lohnfortzahlung muss bis zum Ende der " korrekten Frist " fortgesetzt werden. Sind Sie Angestellter oder Unternehmer und haben eine Frage zum Kündigungsrecht oder anderen Arbeitsrechtsfragen?