Checkliste Abmahnung

Warn-Checkliste

Haben Sie eine Warnung erhalten, können Sie mit Hilfe unserer Checkliste Ihre Reaktion sinnvoll planen. Werkzeuge: Workflow-Warnung und Checkliste. Bei der Klassifizierung hilft die Checkliste der Kanzlei Hoesmann. Das E-Book " Die Abmahnung im Internet " von Rechtsanwalt Sören Siebert.

Warn-Checkliste

Ein Mahnschreiben ist eine aussergerichtliche Bitte, nichts zu tun. Oft werden urheber- und wettbewerbsrechtliche Warnungen ausgegeben. Die Rechtfertigung einer Abmahnung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles. Die Checkliste soll Ihnen bei der Überprüfung der Warnung behilflich sein und Ihnen entsprechende Maßnahmen einleiten. Die Abmahnung wird in den meisten FÃ?llen von einem Anwalt verschickt.

Haben Sie eine Warnung bekommen, bleiben Sie ruhig. Die Warnung sollte nicht ignoriert, sondern überprüft werden. Wann haben Sie die Warnung bekommen? Notieren Sie das Datum des Eingangs der Warnung. Wie wurde die Warnung gesendet? Ist die Warnung als Einschreibebrief, als einfaches Schreiben oder durch eine andere Versandart wie z. B. per Telefax oder E-Mail erfolgt?

Wenn die Warnung nur per E-Mail verschickt wurde, könnte es sich um eine "Fake-Warnung" handeln. Überprüfen Sie den Dateianhang der E-Mail mit einem Virusscanner und lassen Sie sie nicht unmarkiert, wenn es sich nicht um eine PDF-Datei handeln sollte. Ist die Adresse korrekt und Sie sind der Empfänger, müssen Sie mit der Überprüfung weitermachen.

Wenn die Adresse nicht korrekt ist und Sie nicht der korrekte Empfänger sind, können Sie die Warnung mit Verweis auf den fehlerhaften Empfänger zurücksenden. Seien Sie jedoch bei der Rücksendung der Warnung sorgfältig. Welche Periode wird in der Warnung eingestellt? Ist die Verwarnung zulässig, weil wirklich ein Verstoss vorlag?

Das ist der Kern der Checkliste und sollte nicht ohne sachkundige Überprüfung auskommen. Checklisten-Warnung Die Überprüfung wird entsprechend dem in der Warnung angegebenen Verstoss durchgeführt. Die vermeintliche Verletzung sowie Ihr eigenes Benehmen und ob eine Verletzung des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts vorliegt, wird untersucht.

Erfahrungsgemäß ist die rechtliche Situation oft nicht so klar, wie es die Warnung vermuten lässt. Sollte die Warnung nach der Begutachtung gerechtfertigt sein, setzen Sie die Überprüfung der Checklistenwarnung fort. Wenn die Warnung nicht gerechtfertigt ist, gehen Sie sofort zu Ziffer 9 der Checkliste - Ablehnung der Warnung.

Wird die Verwarnung von der richtigen oder dem rechtmäßigen Eigentümer ausgelobt? Es ist im Urheberrechtsgesetz zu prüfen, ob der Verwalter Eigentümer der Urheber- oder Nutzungsrechte ist, d.h. ob er überhaupt berechtigt ist, die Verwarnung zu erteilen. Nicht jeder darf im Kartellrecht warnen. Verwarnungen dürfen nur von Wettbewerbern, rechtsfähigen Verbänden, qualifizierten Institutionen und Industrie- und Handelskammern ergehen.

Zur Prüfpflicht zählt hier die Pflicht, die Voraussetzung für die Berechtigung zur Abmahnung zu überprüfen. Wenn die Warnung nicht gerechtfertigt ist, gehen Sie sofort zu Ziffer 9 der Checkliste - Ablehnung der Warnung. Wie soll ich auf die Warnung antworten? Wenn Sie eine Warnung aussprechen, müssen Sie die folgenden Hinweise beachten: Verfügt das Unternehemen nicht über eine eigene juristische Abteilung, sollte ein Fachanwalt oder eine Berufsgenossenschaft mit der Untersuchung betraut werden.

Verbraucherorganisationen können auch mit Warnungen vor Verbrauchern mithelfen. Was ist zu tun, wenn die Warnung grundsätzlich gerechtfertigt ist? Ist der Grund für die Warnung gerechtfertigt, gibt es je nach Fall unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten. Im Rahmen der Konsensverteidigung wird in der Regel eine so genannte geänderte Abmahnung durchgeführt und eine gütliche Einigung über die entstehenden Mehrkosten angestrebt.

Dies ist immer dann zu empfehlen, wenn nach einer professionellen Überprüfung der Warnung eine Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten vorliegt. Im Falle einer Konfliktverteidigung wird auch eine geänderte Abmahnung ausgesprochen, die Abmahnung als solche und auch der Zahlungsanspruch werden in einigen Fällen abgelehnt, um eine mögliche einstweilige Anordnung zu vermeiden. Dies ist immer dann zu empfehlen, wenn Bedenken hinsichtlich der Warnung aufkommen.

Wenn die Warnung nach der Überprüfung als ungerechtfertigt angesehen werden soll, kann man unterschiedlich vorgehen. Abhängig von der jeweiligen Aufstellung können die Prüfkosten von der Gegenpartei erstattet werden. Wahlweise kann man auch selbst in die Angriffe gehen und bei der ablehnenden Feststellung das Nichtvorhandensein des Abmahngrundes durchlassen.

Wir haben unseren Kunden bereits mit mehreren hundert Warnungen geholfen. Wie wir für Sie vorgehen können, richtet sich nach dem jeweiligen Vorfall. Wir überprüfen Ihre Warnung gern und koordinieren mit Ihnen die für Sie beste Abwehrstrategie. Wir bieten Ihnen unsere aussergerichtliche Rechtsberatung zum Pauschalpreis an.

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