Datenschutzerklärung Pflicht

Erklärung zum Datenschutz obligatorisch

Die Verständlichkeit der Datenschutzerklärung ist obligatorisch. Die Betreiber der Website müssen daher eine Datenschutzerklärung veröffentlichen. Auch wenn Sie die Adressen Ihrer Kunden speichern, sind diese in der Regel verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu führen. Dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. in der Pflicht, die rechtlichen Grundlagen für die Datenverarbeitung anzugeben.

Gibt es eine englische Datenschutzerklärung?

Gibt es eine englische Datenschutzerklärung? Das DSGVO wird verbindlich, wenn ein Betrieb, der seinen Hauptsitz innerhalb der EU hat, persönliche Angaben verwendet und diese bereits auf seiner Webseite einholen kann. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, wo die Datenverarbeitung erfolgt - allein der Ort der Dienstleistung entscheidet.

Umgekehrt heißt das auch, dass auch ein nicht in der EU ansässiges Dienstleistungsunternehmen immer DSVGO vertreten muss, wenn seine Dienstleistungen innerhalb der EU erbracht oder genutzt werden können. Solange Konsumenten (Kunden) innerhalb der EU die Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nehmen können, muss bei der Erfassung von Daten auf DSVGO Bezug genommen werden.

Haben Sie z.B. ein deutsches Handelsunternehmen und ist Ihre Webseite ausschliesslich in deutscher Sprache (d.h. es kann davon ausgegangen werden, dass Sie sich ausschliesslich auf den Vertrieb in Ihrem Heimatland spezialisiert haben), ist die Datenschutzerklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach dem aktuellen Stand ausreichend. Sie müssen lediglich das Recht des Staates vertreten, in dem sich Ihr Betrieb befindet.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ab dem 2. Juni die DSVGO - und zwar europäisch - anstelle der bisher geltenden Datenschutzbestimmungen gelten wird. In diesem Beispiel gehen wir von englischsprachigen Personen aus. Der Sitz der Gesellschaft ist nach wie vor in Deutschland, es findet deutsches Recht Anwendung. Dies muss dem Benutzer der Webseite jedoch ersichtlich sein.

Daher sind Sie dazu angehalten, das in Deutschland gültige Recht in englischer Sprache vorzustellen. Zum Beispiel haben Sie eine Webseite, die zu einem Betrieb dazugehört. Dieser kann über die Webseite angefordert werden. Und was ist es dann? Hierbei ist zu beachten, dass dann die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Staates zur Anwendung kommen müssen, die im Staat Y Gültigkeit haben.

Kontaktiert der Besteller z. B. die Tochtergesellschaft über die Webseite mittels eines elektronischen Bestellformulars, muss das dort gültige Recht mitgeteilt werden. So ist es möglich, dass mehrere Rechtstexte auf einer Webseite platziert werden können, je nachdem, welche Formen der Auftraggeber verwendet. In der EU ist die DSVGO immer gültig, die immer in der am Ort gesprochenen Landessprache anzubieten ist.

Was ist, wenn ich meine Site nur in einer Fremdsprache zur VerfÃ?gung stelle? Nehmen wir aber ein in Deutschland ansässiges dt. Unten stehendes Institut an, das seine Webseite (und damit möglicherweise auch seine Dienstleistungen) nur einem fremdsprachlichen Zielpublikum zur VerfÃ?gung gestellt hat. Es wird empfohlen, immer alle auf der Webseite verwendeten Sprachversionen zu verwenden.

Insbesondere bei der Aufbewahrung und Bearbeitung persönlicher Informationen sollte die Umsetzung besonders sorgfältig (und verständlich) sein. Für eine Webseite eines in Deutschland ansässigen deutschsprachigen Unternehmen, die nur auf englischsprachige Personen ausgerichtet ist (die ganze Webseite ist in Englisch), heißt das, dass der Wortlaut der rechtlichen Hinweise zum Datenschutz unbedingt in englischer Sprache sein muss - und dies muss dem Recht der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.

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