Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Modifizierte Unterlassungserklärung Filesharing
Geänderte Unterlassungserklärung FilesharingGeänderte Unterlassungserklärung bei Filesharing-Warnungen
Eines der gebräuchlichsten Suchwörter im Rahmen von Tauschbörsenwarnungen ist die "modifizierte Unterlassungserklärung". Dies entspricht einer fast unüberschaubaren Anzahl von Websites, die sich mit diesem Themenbereich beschäftigen und inhaltlich teilweise fragwürdig sind. Bei einer Verwarnung wegen einer Copyright-Verletzung durch die Bereitstellung geschützter Musik- oder Filmwerke in einem Filesharing-Dienst ist immer eine Unterlassungserklärung erforderlich, die in der Regel vorgefertigt und viel zu umfangreich ist.
Zu der Pflicht, weitere Rechtsverstöße zu unterlassen, kommt häufig auch die Pflicht zur Leistung von Schadenersatz, Anwaltsgebühren und umfassender Information. "Geänderte Unterlassungserklärung" heißt nicht mehr und nicht weniger, als den Wortlaut der Unterlassungserklärung auf das unbedingt Erforderliche zu reduzieren. Hierzu zählt in jedem Falle die Unterlassungspflicht, deren Schwere mit der Zusage einer Konventionalstrafe bei Verstößen nachgewiesen werden muss.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Versprechen der Unterlassung auf das betreffende Kunstwerk zu begrenzen oder es auf alle Arbeiten des (vermeintlichen) Urhebers auszudehnen. Die Zulässigkeit des Abmahners kann nicht innerhalb kurzer Zeit regelmässig überprüft werden, daher halte ich es für möglich und notwendig, die Zulässigkeit zur Voraussetzung der Unterlassungserklärung zu machen.
Unbedingt nicht Bedingung für die Effektivität der Unterlassungserklärung zur Ausschaltung des Wiederholungsrisikos und damit des Unterlassungsrechts ist die Auskunfts- oder Schadenersatzpflicht sowie die Kosten der Rechtsverteidigung und Abmahnung - gleichgültig, ob solche Forderungen vorgebracht werden. Aus rechtlicher Hinsicht ist zu mahnen, die im Netz zirkulierenden Dokumente ohne Einsicht zu übernehmen oder eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung ohne entsprechendes juristisches Wissen zu erstellen.
Dies kann im Einzelfall zur Ungültigkeit der Unterlassungserklärung und zu Gerichtsverfahren mit hohem Streitwert von ? 1000000, die mit sehr hohem Aufwand im vierstelligen Prozentbereich einhergehen, führen. 2. Beispielsweise beträgt eine verloren gegangene einstweilige Verfügung mit einem Streitwert von ? 10000 inklusive Abmahnungskosten leicht ? 3.000.