Nebenjob neben Hauptberuf

Seitenjob neben Hauptauftrag

Du kannst auch zusätzlich zu deiner Haupttätigkeit einen Minijob machen, um dein Gehalt zu erhöhen. Bei einer Haupt- und einer Nebentätigkeit kann diese addiert werden. Eine Nebenbeschäftigung ist ein zusätzliches Einkommen neben der Haupttätigkeit, z.B. ein Mini- oder Midi-Job.

Es lohnt sich, neben dem Hauptberuf einen Minijob zu machen. In der Regel wird eine berufliche Tätigkeit genannt, die neben dem Hauptberuf ausgeübt wird.

Was Sie über Minijob zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf wissen sollten

Zur Gehaltserhöhung können Sie zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit einen kleinen Auftrag ausführen. Auch wenn Sie bereits einen unbefristeten Arbeitsplatz haben, können Sie mit einem kleinen Auftrag etwas mehr Geld verdienen. Wollen Sie Ihr Einkommen nach der Arbeit oder an einem Wochende machen? Es ist jedoch notwendig, dass Sie eine Bewilligung von Ihrem Auftraggeber erhalten.

Häufig ist in einem Anstellungsvertrag geregelt, ob der Mitarbeiter auch einen Mini-Job ausüben kann. Es ist auch von Vorteil zu wissen, dass ein Sperren von Nebenaktivitäten illegal sein kann. Es ist natürlich auch zu beachten, dass die Teilzeitbeschäftigung auf keinen fall die Hauptbeschäftigung des Mitarbeiters in einer Vollzeitbeschäftigung beeinträchtigt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie so lange nach der Arbeit arbeiten würden, dass Sie Ihre Hauptaufgabe am folgenden Morgen nicht mehr richtig erfüllen könnten.

Natürlich sollten Sie auch keinen Mini-Job vom unmittelbaren Wettbewerber Ihres wichtigsten Arbeitgebers akzeptieren. Es ist sehr gut zu wissen, dass man in einem Mini-Job bis zu 450 EUR mehr verdient, ohne dafür Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge aufzubringen. Dabei ist es von Bedeutung, dass nur ein Mini-Job zollfrei ist.

Wenn Sie mehrere Nebenjobs auf 450 Euro-Basis haben, wird das Einkommen aus allen anderen Nebenjobs zu Ihrem Lohn aus der Vollzeitstelle hinzugerechnet und muss ebenfalls besteuert werden. Selbst dann können Sie eine kleine Arbeit auf der Seite erledigen, ohne zusätzliche Steuer auf Ihr Einkommen aufzubringen. Es ist nicht erlaubt, wenn Sie haupt- oder nebenberuflich für denselben Auftraggeber arbeiten.

Grundsätzlich können Sie als Rentner einen Mini-Job bei Ihrem ehemaligen Arbeitsgeber anstreben.

Nebenjob - Wie viel kann ich dazuverdienen?

So genannte Mini-Jobs sind sehr populär, weil sie ein steuer- und sozialversicherungsfreies Zusatzeinkommen einbringen. Deshalb ergänzen viele Mitarbeiter ihr Gehalt durch eine Teilzeitbeschäftigung. Gewerbetreibende können bis zu 450 EUR pro angefangenem Jahr verdienen, ohne für ihr Gehalt eine Steuer oder Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu müssen. Im Jahr 2013 waren für den Mini-Job höchstens 400 EUR pro Tag veranschlagt, danach wurde der monatliche Beitrag auf 450 EUR erhoeht.

Die Gesamteinnahmen einer Teilzeitbeschäftigung dürfen prinzipiell die Einkommensgrenze von 5.400 EUR pro Jahr nicht überschreiten, was einem Durchschnitt von 450 EUR pro Kalendermonat entsprich. Ausgenommen von dem jährlichen Höchstbetrag von 5.400 EUR sind höhere Erträge, die vereinzelt und nicht vorhersehbar sind. "Manchmal " bedeutet, dass dies innerhalb von zwölf Jahren höchstens dreimal vorkommt.

Überschreitet der Mitarbeiter die Einkommensgrenze von 5.400 EUR durch regelmäßige und vorhersehbare Überstunden, steht er in einem Arbeitsverhältnis, das sozialversicherungspflichtig ist. Die Minijobs müssen nicht in die Steuermeldung aufgenommen werden, aber der Unternehmer muss zwei Prozentpunkte Pauschalsteuer zahlen. Wenn diese zwei Prozente nicht bezahlt werden, kann dies zu Schwierigkeiten mit dem Steueramt für den Mini-Jobber werden.

Ab 2013 sind die Mitarbeiter auch im Zusammenhang mit Mini-Jobs rentenversichert. Andernfalls bezahlt der Mitarbeiter einen monatlichen Beitrag von 3,6 Prozentpunkten (Stand: 1. Januar 2018). Die Beitragspflicht wird jedoch mit einer Mindesteinkommensgrenze von 175 EUR errechnet. Die Arbeitgeberin bezahlt 15 vom Hundert in die Pensionsversicherung. Neben einer Haupttätigkeit gibt es die Minijob-Regel, sofern nicht mehr als ein einziger Job ausübt wird.

Sie müssen an einer Einkommenssteuerkarte arbeiten, wenn Sie eine zweite Teilzeitbeschäftigung haben. Damit entfällt ab der zweiten geringfügigen Erwerbstätigkeit der pauschale Lohnsteuersatz von 2 vH. Grundsätzlich wird der erste angenommene Miniob wie ein Miniob betrachtet. Ein kurzzeitiger Mini-Job ist eine Art der Abrechnung von zwei Teilzeitjobs zusätzlich zu einer Haupttätigkeit.

Diese unterliegt keiner Einkommensgrenze, ist zudem sozialversicherungspflichtig und wird nicht mit dem Mini-Job auf 450 Euro-Basis aufgerechnet. Der befristete Mini-Job kann unter gewissen Bedingungen mit einem Pauschalsatz von 25 % besteuert werden. Im Prinzip sollte mit dem Chef vereinbart werden, ob eine Teilzeitbeschäftigung zulässig ist. Einige Arbeitsverträge sehen auch vor, dass der Mitarbeiter den Unternehmer benachrichtigen muss, wenn er eine Nebenbeschäftigung aufnehmen möchte.

Dagegen kann sich der Vorgesetzte äußern, wenn es zu negativen Folgen für die Hauptanstellung kommen könnte. Zum Beispiel könnte das Risiko einer Verletzung bei einer Teilzeitbeschäftigung zu hoch sein. Ein Nebenjob beim Wettbewerb kann auch ein Ausschlußkriterium sein. Für die Beachtung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ist der Mitarbeiter mitverantwortlich. Die Arbeitgeberin sollte über die Aktivität und Dauer der Teilzeitbeschäftigung unterrichten.

Die Haupttätigkeit bleibt die Haupttätigkeit und wird nicht unter der Nebenbeschäftigung gelitten. Außerdem sollte der Mitarbeiter versichern, dass er weder im Urlaub noch im Falle einer Krankheit nebenberuflich beschäftigt wird. Falls der Auftraggeber einer Nebenbeschäftigung zustimmt, sollte die Zustimmung in schriftlicher Form erteilt werden.

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