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Vergleichsgebühr Rechtsanwalt
Abwicklungsgebühr RechtsanwaltDas Abrechnungsentgelt - Google Books
Du willst keine grauen Theorien? Hier wird Ihnen keine gräuliche Lehre angeboten. Wir diskutieren die so genannten "allgemeinen Prinzipien" dort, wo sie in unseren Faellen wichtig sind - und die Basis ist nicht mehr eine unblutige Lehre, sondern man erkennt sofort, dass es sich um sehr konkretes Wissen handelt, von dem man fuer die Loesung der Faelle abhaengig ist.
Diese theoretische Grundlage wird in einem separaten Teilkapitel am Beispiel eines speziellen Falls erläutert. Bewerben können - die Case-Methode Es bringt Ihnen nicht viel, wenn Sie nur etwas von Herzen erlernen. Sie müssen es nutzen können - in der Praxistest. Wenn man etwas einsetzen kann, hat man es begriffen, und darauf kommt es an.
Bei den Beispielfällen erlernen Sie die Anwendung Ihres Wissens. Das, was Sie nicht noch einmal sagen wollen, müssen Sie überhaupt nicht erfahren.
Positionswert Vergleichsgebühr: RVG bis 31.7.2013
Ich bin darauf eingegangen, weil ich den Geschäftswert und die Abwicklungsgebühr als Objektwert und nicht den Betrag angenommen habe, den die Versicherungsgesellschaft zu bezahlen gewillt war. Meine Chefin wurde nicht über solche "Willkür" gebaut, sagt mir, dass es immer darauf ankommt, ob man sich aussergerichtlich oder vor Gericht niedergelassen hat (?) und bedeutet allen Ernsten, dass es dieses Mal zum Glück gut gelaufen ist......
Mein Einspruch, dass wir die Bearbeitungsgebühr endlich mit der Firma bezahlt hätten ja auch über den erhöhten Betrag und sie zumindest zurückzahlen müßten, hat er damit aufgehoben, daß sie das bekommen hat, was die Krankenkasse bezahlt. Bei Unfällen ist es so, dass die gegnerische Hauptversammlung nur die Aufwendungen aus dem regulierten Gegenwert erstattet.
Andernfalls ist es richtig, dass die Berechnung des VGs aus dem für den Vergleich verwendeten Vergleichswert und nicht aus dem für den Vergleich verwendeten Vergleichswert erfolgt. Sie entschädigen die RA-Kosten nur nach dem geregelten und nicht nach dem eigentlich verlangten Gegenwert. Bei Huhu Memmoch ist der Objektwert für die Vergleichsgebühr im Allgemeinen der Betrag der durch den Vergleich beglichenen Forderungen.
Nicht der vereinbarte Betrag, sondern der mit der Abrechnung abgerechnete Gegenwert! Der Anwaltskostenersatzanspruch an den Haftpflichtversicherer setzt sich jedoch nur aus dem Abrechnungswert zusammen, d.h. die Krankenkasse muss die Aufwendungen prinzipiell nur nach dem Objektwert ersetzen, der der eigentlichen Vergütung entsprechen muss.
Der Betrag der beanspruchten Summen stellt jedoch den Wert des Gegenstandes dar, aus dem die Honorare zu errechnen sind. Daher weicht der Wert des Gegenstands, aus dem die Vergütungshöhe gegenüber dem Hauptverpflichteten zu errechnen ist, oft von dem Wert des Gegenstands ab, aus dem der Hauptverpflichtete von dem entschädigungspflichtigen Versicherungsgeber Schadensersatz einfordern kann.
Der Vergütungsunterschied wird vom Mandanten selbst oder seinem Anwaltsversicherer getragen. Haben Sie, wenn ich richtig verstehe, eine richtige Abrechnung gegen einen Kunden, aber gegen eine Versicherungsgesellschaft eine nicht wirklich vollständig rückzahlbare Abrechnung (zu hoch) gemacht und die Versicherungsgesellschaft hat diese trotzdem "verschluckt"! Im Vergleich zu Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen habe ich jedenfalls zu BRAGO-Zeiten immer die Höhe aller zu Beginn behaupteten Schäden als Betrag angesetzt.
Bei nicht gemeldeten Verkehrsunfällen übernimmt die entgegenstehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Entschädigung des VA und der ffg. weitere notwendige Aufwendungen (z.B. Auszug aus dem Handelsregister, Anfragen beim Einwohnermeldeamt u.ä.). Die Erstattung wird nur nach dem vom Versicherer bezahlten Teil errechnet.
Liegt der Schadensersatz des Kunden bei 7.000,00, erleidet er aber ein sogenanntes mitwirkendes Verschulden von 10%, bezahlt die Kaskoversicherung nur 6.300,00 ? (d.h. 90% des Schadens). Die Entschädigung wird nur in dem Betrag des Anteils gezahlt, für den der Anspruch beglichen wurde.
Die Gegenpartei muss keine weitere Haftpflicht einnehmen. Als Alleinschuldner der Entschädigung hat der Hauptverpflichtete die nicht von der Versicherungsgesellschaft bezahlten Vergütungsteile zu ersetzen.