Ausbildung Kündigen

Beendigung der Ausbildung

In der Probezeit wird jedoch die Möglichkeit der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erheblich erleichtert, vor Ausbildungsbeginn unter den Bedingungen der Probezeit zu kündigen. Darf ich trotzdem zurücktreten? Ab wann endet die Ausbildung für unsere Auszubildenden, wenn sie nur die schriftliche Prüfung bestehen müssen? Guten Tag, Ausbildungsverträge für minderjährige Auszubildende müssen von den Eltern unterschrieben werden.

Beendigung der Ausbildung

Das Berufsausbildungsgesetz und die Rechtssprechung regeln die Anforderungen an die Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen in Deutschland. Je nach Verlauf des Lehrverhältnisses variieren die Möglichkeiten: Beendigung vor AusbildungsbeginnDas BAG hat diese nicht unmittelbar vom Gesetz reglementierte Fragestellung dahin gehend geregelt, dass ein Ausbildungsvertrag von beiden Vertragsparteien vor Ausbildungsbeginn ohne Fristsetzung gekündigt werden kann, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.

Sollte ein Praktikant zu Beginn der Ausbildung nicht erscheinen, gibt es keine Strafen, da das Berufsausbildungsgesetz nur für den Falle einer vorzeitigen Auflösung nach der Bewährungszeit eine Entschädigungspflicht vorgibt. Kündigungsfrist während der ProbezeitDer Probezeitraum wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Sie wird, wie der Titel schon sagt, zum Testen des Trainingsverhältnisses verwendet. Demzufolge ist es viel einfacher, den Vertrag während der Bewährungszeit zu kündigen.

Beide Parteien können den Vertrag innerhalb der festgelegten Testzeit fristlos und ohne besondere Kündigungsgründe kündigen. Allerdings ist das Maßnahmenverbot zu beachten: Dementsprechend darf der Arbeitgeber nicht kündigen, nur weil der Praktikant die ihm zukommenden Rechte wahrnimmt, z.B. auf die Beachtung des Jugendschutzgesetzes verweist.

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Es muss vor Ablauf der Bewährungszeit beim Empfänger eingegangen sein. Im Falle einer Beendigung des Praktikums bedarf es der vorherigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Scheidet das Unternehmen aus, muss die Beendigung dem Rechtsvertreter mitgeteilt werden. Eine Beendigung während der Bewährungszeit begründet prinzipiell keine Schadensersatzansprüche.

Außerdem darf die Beendigung während der Bewährungszeit nicht gegen ein gesetzlich vorgeschriebenes Kündigungsverbot verstossen, z.B. den Sonderkündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, während der Elternzeit etc. Beendigung nur aus wichtigem GrundNach dem Ende der Bewährungszeit kann eine Ausbildung nur aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Eine wichtige Begründung liegt immer dann vor, wenn es unter Beachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalles und unter Würdigung der beiderseitigen Belange unzumutbar ist, dass die kündigende Partei das Weiterbildungsverhältnis bis zum Ende der Ausbildung fortsetzt.

Aus Gründen der Leistung oder des Verhaltens ist eine außerordentliche Beendigung nur zulässig, wenn die Ausbildungsmittel des Auszubildenden nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Vor allem muss eine rechtzeitige Abmahnung und Kündigungsandrohung - bei Jugendlichen an den Rechtsvertreter - ergangen sein. Bitte beachte: Die Beendigung muss in schriftlicher Form unter Nennung von Gründen erklärt werden, andernfalls ist sie ungültig.

Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn dem Kündigungsberechtigten der Sachverhalt mehr als zwei Wochen anhält. Im Falle einer Beendigung des Praktikums bedarf es der vorherigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Scheidet das Unternehmen aus, muss die Beendigung dem Rechtsvertreter mitgeteilt werden.

Kündigt das Trainingsverhältnis nach dem Ende der Bewährungszeit, kann der Ausbilder oder Praktikant eine Entschädigung für den daraus resultierenden Schaden einfordern. Die Geltendmachung des Anspruchs muss innerhalb von drei Monate nach Kündigung des Lehrverhältnisses erfolgen. Eine weitere Möglichkeit der Kündigung nach dem Ende der Bewährungszeit sieht das Recht vor: Will ein Praktikant seine Ausbildung abbrechen oder sich in einem anderen Ausbildungsberuf weiterbilden, kann er den Arbeitsvertrag mit einer Frist von vier Wochen auflösen.

Der Rücktritt muss unter Angabe des besonderen Grundes der Stornierung in Textform erklärt werden. Ist den Vertragsparteien klar, dass - aus welchen GrÃ?nden auch immer - eine gelungene WeiterfÃ?hrung der Ausbildung nicht möglich ist, sollte die Diskussion immer in gutem Glauben angestrebt werden. Bei weiteren Fragestellungen zu diesem oder anderen Bereichen wenden Sie sich bitte an unsere Schulungsberater.

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