Verspätete Mietzahlung Kündigung

Späte Mietzahlung Stornierung

b) Die bloße verspätete Mietzahlung allein stellt jedoch noch keine fristlose Kündigung des Mietvertrages dar. Die Abmahnung berechtigt zur fristlosen Kündigung. Beendigung wegen nicht rechtzeitiger Mietzahlung (Urteil) In Neukölln hat der Bewohner einer Ferienwohnung die Mieten für die Monate Feber, May und June 2016 zu spät bezahlt. Nach einer Verwarnung der Immobilienverwaltung mit Brief vom 13. Juli 2016 bezahlte er die Mieten in den folgenden Monaten zeitgerecht.

Allerdings wurden die Auszahlungen für den Monat Dez. 2016 und Jänner 2017 nochmals verschoben.

Im Räumungsverfahren vor dem Landgericht Neukölln beanstandet der Pächter, dass sich der Pächter trotz wiederholter Aufforderung geweigert habe, seit 2015 erhebliche Beschädigungen des Bodenbelags in Bad und Kueche zu beheben. Daher wurde ihm ein Retentionsrecht auf die Pacht eingeräumt. Sie verurteilt den Pächter daher zur Zwangsräumung, da die (reduzierten) Auszahlungen für die Monate Dez. 2016 und Jänner 2017 auch unter Beachtung des Zurückbehaltungsrechtes noch hätten geleistet werden müssen, was aber in jedem Fall zu spät erfolgte.

Dabei wurde klargestellt, dass bei der "Abwägung, ob der Mieter ein begründetes Kündigungsinteresse hat (....), immer eine Gesamtübersicht über das Vertragsverhältnis gemacht werden muss". In diesem Fall betrachtete das LG den wiederholten Zahlungsverzug als "geringfügige Pflichtverletzung" des Mietinteressenten gegenüber dem vertraglich nicht vertragsgemäßen Handeln des Eigentümers, der trotz Mängelrüge des Mietinteressenten keine wesentlichen Mängelbeseitigung vorgenommen hatte.

Was für den Pächter spricht, ist, dass er nach der Verwarnung von Juni 2016 bis September 2016 seine Pacht fristgerecht bezahlt hat. Hinweis: Das zufriedenstellende Ergebnis darf in keiner Weise zu Fahrlässigkeit bei der Zahlung der Mieten führen. Eine pünktliche Zahlung der Mieten ist immer vonnöten. Weil angesichts der Marktsituation mit jeder neuen Vermietung eine überproportional hohe Vermietung erreicht werden kann, ist jede erfolgreiche "Veräußerung" eines alten Mieters ein überaus einträglich.

Andererseits stellt eine solche Klage für den Pächter oft eine Bedrohung seiner Existenz dar.

Aufhebung des Mietrechts Düsseldorf - irreguläre Mietzahlung

Wodurch ist Umständen ein Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung? Mit der Mietzahlung von unpünktlicher muss der Pächter grundsätzlich auf die Kündigung des Mietvertrages durch den Pächter zaehlen. Nur wenn die verspätete Mietzahlung zur Angewohnheit wird, ist eine Kündigung legitim. Der gewöhnliche Kündigung nach 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB mit gesetzlichem Kündigungsfrist geht von einer ânicht unerheblichen Pflichtverletzungâ aus:

Nach dreimonatiger Zahlung eines Mieters an "geringfügig verspätet", meldete der Hausherr den Mieters. Nachdem der Pächter zwei weitere Mal ebenso "geringfügig verspätet", erklärte der Hausherr sowohl das Außergewöhnliche ohne Vorankündigung als auch das Saubere Kündigung. Den Mietern wurde von den Richtern vorgehalten, dass die unpünktlichen Mieten nur mit "geringer zeitlicher Verspätung " sowie bei über eine kurze Frist von "wenigen Monaten" erfolgten.

Zudem hatte der Pächter seine Pflichten aus dem Pachtvertrag ordnungsgemäà zwölf Jahre lang erfüllt. Eine Verwarnung erhielt der Nutzer in diesem Falle nach Zahlung der Mietsumme an spät für viermonatig. Nach zweimaliger Zahlung von unpünktlich, kündigte der Eigentümer ohne Vorankündigung und alternativ pünktlich. Das Bezirksgericht Neuss als Oberlandesgericht und das Landesgericht Düsseldorf als Oberlandesgericht haben festgestellt, dass Kündigung Kündigung unangekündigt stattgefunden hat.

Die Vermieterin kann hier nicht mehr darauf vertrauen, dass die Mieterin ihr Zahlungsmoral ändere. Dabei hatte der Pächter die Pacht über einen Betrag von zehn Monate lang zwischen einem und drei Tagen an spät gezahlt. Dann erklärte schickte der Hausherr die sofortige Kündigung. Es wurde unterstrichen, dass ein Hauswirt grundsätzlich eine sofortige Kündigung mit wenigstens sechs verspätet bezahlten Mietpreisen ausrufen kann.

Darüber hatte der Pächter 12,00 â' zu wenig Vorauszahlung von Nebenkosten fÃ?r zehn Monaten gezahlt. Die Vermieterin hatte zweimal gewarnt. Anschließend hat er die Kündigung der Mietverhältnisses fristlos und alternativ die Kündigung fristgerecht ausgesprochen. Die AG Charlottenburg hat entschieden, dass es sich in jedem Fall um die richtige Kündigung rechtmäà handelt. Die Mieterin hat eine nicht unwesentliche Pflicht verletzt gemäà 573 (2) Nr. 1 BGB durch ihre fünf unpünktlichen Mietenzahlungen.

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