Sky Schadensersatz statt Leistung

Himmelsschäden statt Leistung

der gebuchten Zusatzleistungen ist an Sky zu richten. Die Firma Sky behält sich das Recht vor, angemessene Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die Vollständigkeit der von ihr gemachten Angaben eidesstattlich zu erklären. Flash-Inkasso statt Flash-Guthaben - Berufung gegen Mahnung und dann? keine Rechte, insbesondere kein Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz.

Mahnungen trotz Angebotsratenzahlung

Unglücklicherweise haben wir seit einigen Wochen Schwierigkeiten mit der Auftragsnummer meines Partners. Er wurde im Monat November mit einer Zahlungsaufforderung von 3 Monate (knapp 250 ?) angemahnt. Weil wir aber erst ab Mitte August und Anfang August die offenen Positionen finden konnten, haben wir uns per Telefon einen Bankauszug gewünscht. Diese wurde uns dann erst nach schriftlichem Antrag zugesandt (in diesem waren dann nur noch die Monate August und August geöffnet, also ca. 160 ?).

Inzwischen war es bereits anfangs Nov. Damals waren die Monate Sept., Okt. und Nov. (knapp 250 ?) geöffnet. Ich habe am 9.11.2015 eine Teilzahlung über das Skys Formular beantragt (4 x 65 ?). Ich habe diese Nachricht am 25.11.2015 erneut an Sky gesendet und um möglichst schnelle Antwort ersucht.

Dabei wurden die ausstehenden Summen (jedoch wieder ein höherer Wert als die 3 freien Monate) sowie Mahn- und Entschädigungszahlungen statt der Leistung mit unverzüglicher Stornierung des Abonnements kommuniziert. Unglücklicherweise war die Frau sehr abweisend, ließ mich überhaupt nicht sprechen und informierte mich nur, dass der Himmel ein Luxusgut ist, keine Teilzahlung möglich wäre und wenn wir nicht innerhalb von sieben Tagen bezahlen würden, würde ein Inkassobüro in Auftrag gegeben werden.

Meine Partnerin und ich empfinden das Ganze als sehr unfreundlich, zumal wir bereit sind zu bezahlen, nur nicht alle auf einmal und natürlich nur die geöffneten 3-Monats-Raten. Die Rückgabe des Mietgegenstandes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, andernfalls droht eine weitere Entschädigung von 450 ?. Wir haben uns nun an die Verbraucherberatungsstelle gewendet und um Unterstützung ersucht.

Abo Pay-TV, Beendging, Entschädigung, Mahnung, Inkasso

Ein Lastschriftverfahren wurde anfangs MÃ??rz 2012 zurÃ?ckgegeben. Per Brief vom 30.03.2012 wurde ich gebeten, innerhalb von zwei Wochen den ausstehenden monatlichen Beitrag + Entgelte zu bezahlen, sonst würde das Abo gekündigt und der Empfänger und die Smartcard müssen zurückgegeben werden. Nachdem ich die Zahlungstermine nicht erfüllen konnte, habe ich das Handy und die Chipkarte am 21.04.2012 zurückgeschickt.

Ich habe am 03.05. 2012 den Rückstand bezahlt. Zum 11.06. 2012 wurden 177 ohne vorherige Ankündigung von meinem Account einbehalten. Bezahlfernsehen beansprucht die Bezahlung von Entgelten und Schadensersatz, da das Abonnement erst am 30. November 2012 beendet worden wäre. Das Abonnement ist meiner Meinung nach per 30.03. 12 + 2 Wochen abgelaufen, da nach dem 30.03. 2012 kein Vergütungsanspruch mehr aufgrund des fehlenden Service von Pay-TV bestand.

Dieses Antwortschreiben ist vom 07.12.2012 und eventuell überholt. Mit Pay-TV-Provider meinen Sie wohl Sky. Das " Problemfeld " ist in den Geschäftsbedingungen des Pay-TV-Anbieters festgelegt. Ist der Teilnehmer mit der Bezahlung der Abonnementgebühren oder sonstiger Zahlungspflichten nicht nur leicht im Rückstand, kann Sky, wenn die Zahlungspflicht fortbesteht, das Nutzungsrecht bis zur völligen Erfüllung der Bezahlung widerrufen und/oder die Nutzung von weiteren Diensten (z.B. Sky Select und Sky Select+) ablehnen.

"Das heisst zunächst einmal, dass der Provider ein ausserordentliches Recht zur Kündigung aufgrund Ihres Verzuges hatte. Ferner heisst es: "Kündigt Sky das Abo nach angemessener Mahnung bei sonstigen Pflichtverletzungen des Kunden oder bei Zahlungsverzug eine Frist zur Leistung, so ist der Kunde anstelle der Leistung zum pauschalen Schadensersatz in der Höhe der Abonnementgebühren für die restliche Vertragslaufzeit abzüglich eines Rabatts von fünf Prozent berechtigt.

"Das heißt, wenn der Abonnementvertrag wegen verspäteter Zahlung beendet wurde, kann die Gegenpartei von Ihnen Schadensersatz gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfordern. Darüber hinaus steht der Gesellschaft ein Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB zu. Die Schadensberechnung erfolgt nach den Entgelten, die Sky bis zum Ablauf des Vertrages hätte zahlen müssen, abzüglich der eingesparten Kosten (Verwaltungskosten, Kontrollkosten, Kundendienstrückstellungen,....) aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertrages.

Es ist ratsam, sich an den Pay-TV-Anbieter zu wenden und seine Zahlungswilligkeit zu melden. In Ihrer ersten Tatbestandsaufnahme schreibt man: "In einem Brief vom 30.03.2012 wurde ich gebeten, den Rückstand innerhalb von zwei Wochen zu begleichen, sonst würde das Abo gekündigt und der Empfänger und die Smartcard müßten zurückgegeben werden.

"Da ich den Zahlungstermin nicht halten konnte, habe ich das Produkt und die Chipkarte am 21. April 2012 zurückgegeben. Wenn Sie die Empfänger gehalten, Ihre Zahlungsrückstände bezahlt und die anderen Monatsbeiträge gezahlt hätten, hätte Sky bestimmt nicht gekündigt. Mit der Annahme der Stornierung - die Ihren Anlass in Ihrem Zahlungsrückstand sieht - sind Sie gemäß den Bedingungen dazu angehalten, eine Vorauszahlung für die verbleibende Laufzeit des Vertrages zu tätigen.

Sie wären sowieso gezwungen gewesen, die Zahlungsrückstände - die Sie am 3. Mai 2012 bezahlt haben - zu bezahlen. Für Sie entstehen dadurch zusätzliche Aufwendungen, da der Antrag - wie erläutert - vom Betreiber gerechtfertigt ist.

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