Untervermietung einer Wohnung

Wohnungsuntervermietung

Eine Untervermietung für die meisten Wohnungen kann erforderlich sein, jedoch nicht für die gesamte Wohnung. Kann Ihre Immobilie untervermietet werden? Aber bevor Sie Ihre Wohnung untervermieten, müssen Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Kann ich die Wohnung jederzeit untervermieten oder gibt es Einschränkungen? Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten, benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters.

Untervermietung, was müssen die Bewohner und Eigentümer beachten?

Die Untervermietung erfolgt, wenn der Bewohner die Mietwohnung gegen eine Gebühr einer anderen Partei zuweist. Die Untervermietung ist prinzipiell zulässig, der Eigentümer muss jedoch einwilligen. Die Vermieterin ist bei der Entscheidungsfindung über Vereinbarung oder Verweigerung jedoch nicht völlig frei: Handelt es sich um eine Wohnung, kann der/die MieterIn den Mietvertrag einfordern, wenn er/sie sogar ein begründetes Recht an einer Untervermietung hat (§ 553 BGB).

Natürlich stellt sich die Fragestellung, wo ein legitimes Mieterinteresse beginnt und wo dieses endet, denn hier bleibt der Gesetzgeber zurückhaltend und sagt nur, dass dieses legitime Recht nach Vertragsabschluss eingetreten sein muss. Ein klassisches Beispiel für ein gerechtfertigtes Interessen, das der Wirt nicht ablehnen kann:

Separation, der in der Wohnung verbliebene Bewohner muss nun die komplette Mietsumme bezahlen. Der Anteil der Menschen, die im Haus leben, ist zurückgegangen. sich die wirtschaftliche Situation des Mietinteressenten z.B. durch Arbeitslose verschlechtert hat und die Mieten nicht ohne Untervermietung bezahlt werden können. Freunde oder Freundinnen wollen bei uns wohnen (es muss zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern unterschieden werden).

Dabei ist zu differenzieren zwischen der Zulassung von Angehörigen (Ehepartner, eingetragener Partner, Kindern, pflegebedürftigen Familienangehörigen, Haushaltshilfen, Pflegepersonal). Mit dieser Personengruppe bedarf der Nutzer nicht der Genehmigung des Mieters. Das Risiko für den Eigentümer bei Untervermietung besteht immer darin, dass der Dritte direktes Eigentum an der Wohnung erwirbt - und dieses Eigentum ist mit einer Vielzahl von Rechten verknüpft.

Daher muss der Hauswirt sicherstellen, dass der Untervermieter bei einer Wohnungsevakuierung auch in der Räumungsanordnung auftaucht. Wenn dies nicht der Fall ist, da der Hausherr keine Kenntnisse über den Untervermieter hat, wird der Verwalter die Wohnung nicht evakuieren. Aus diesem Grund hat der Hausherr auch ein Recht auf Auskunft über einige Merkmale des Dritten gegenüber seinem Mieters.

Die Mieterin muss den Untermieter angeben und über seine Berufstätigkeit aufklären. Der Leasingnehmer hat auf Wunsch auch nachzuweisen, dass die Begründung seines berechtigten Interesses an der Untervermietung erst nach Vertragsabschluss eintritt. In manchen Fällen ist die Einwilligung für den Verpächter jedoch unangemessen ( 553 Abs. 2 S. 2).

Das Unangemessene kann in der Persönlichkeit des potentiellen Submieters begründet sein, aber auch eine Überfüllung der Wohnung repräsentiert das Recht explizit als einen unangemessenen Umstand. Auch eine Untervermietung kurz vor Ablauf des Mietvertrages ist im Mietvertrag nicht erwähnt. Dadurch ist der Eigentümer dem Gefahr der Rückkehr in den direkten Wohnungsbesitz erst nach einer teuren Räumungsaktion ausgesetzt. 2.

Die Einwilligung kann der Eigentümer auch von der Zustimmungserklärung zu einer Mietsteigerung abhängen (§ 553 Abs. 2 BGB). Ist die Mieterin nicht gewillt, eine entsprechende Mietzinserhöhung zu akzeptieren, ist die Zusage des Mieters nicht erforderlich. Der Bedarf an einem solchen Mietzuschlag wird besonders dann berücksichtigt, wenn eine Pauschalmiete abgeschlossen wurde und mit einer zusätzlichen Kostenerhöhung durch den Umzug eines Untervermieters mit einer bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeit zu rechnen ist.

Die ganze Wohnung untervermieten? Der Wirt muss das nicht akzeptieren! Oftmals gibt es auch solche Situationen, in denen der Bewohner - etwa weil er einen längerfristigen Aufenthalt im Ausland beabsichtigt - die gesamte Wohnung für die Zeit seines Aufenthalts untermietet. Ein Rechtsanspruch des Mieters hierauf besteht jedoch nicht - auch nicht mit Zustimmung des Vermieters.

Verlässt der/die MieterIn die Wohnung dennoch einem Dritten, kann der/die VermieterIn das Mietverhältnis auflösen ("§ 543 Abs. 2, S. 1 Nr. 2 BGB"). Das Untermietrecht betrifft nämlich nur einen Teil des Mietgegenstandes ( 553 BGB Abs. 1 S. 1). Untermiete als Wohnung? Die Vermieterin kann absagen!

Bei uns haben Sie als Wirt das Recht auf Ihrer Seite. Sie können die Wohnung auch mieten. Selbst wenn sie ihrem Pächter eine allgemeine Untervermietung hätten gestatten sollen, kann ihr Pächter daraus nicht das Recht herleiten, ein Ferienhaus zu mieten. Dies ist nach Auffassung des Zivilsenats des Bundesgerichtshofes nicht zulässig und stellt einen Grund zur Kündigung dar, da sich die Übertragung der Wohnung auf einen beliebigen Reisenden von einer normalerweise für einen bestimmten Zeitraum vorgesehenen Untervermietung abweicht und daher nicht automatisch durch eine Untervermietung gedeckt ist (BGH, BGH, Entscheidung vom 8.1. 2014, VIII ZR 210/13).

Erlangt der Hausherr Kenntnis davon, dass ein Bewohner seine Wohnung ohne vorherige Anfrage weitervermietet, kann er ihn mit der ausdrÃ? Geben Sie die Hausregeln Ihrem Hausherrn und zeigen Sie ihm, dass er sie einhält.

Da sich bei Straftaten der Mieter an ihn als Generalmieter wendet, ist der Hinweis auf den Submieter als Täter nicht vor einer Verwarnung oder Benachrichtigung geschützt, wenn sich der Submieter daneben verhält. â??Wer einen Teil seiner Wohnung an die Untermiete abgibt, sollte sich daher Ã?ber die Rechtsfolgen nachdenken. Setzen Sie nicht auf verbale Vereinbarungen, sondern verringern Sie die eventuellen Gefahren der Untervermietung auf das gesetzliche Minimum.

Für einen Untervermietungsvertrag empfehlen wir hier die erprobte und rechtlich verbindliche Schablone von Formblitzf, da sie für jede Form der Untervermietung verwendet werden kann. Die Einkünfte aus der Untervermietung werden von vielen Untervermietungsunternehmen als rein private Angelegenheit betrachtet. Werden durch Untervermietung zusätzliche Einkünfte generiert, muss bei Überschreitung der Befreiungsgrenzen eine Einkommenssteuererklärung erstattet werden.

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