Beleidigung am Arbeitsplatz durch Kollegen

kollegiale Beleidigung bei der Arbeit

Sie marschieren aufrecht darunter, um eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber zu gewähren. Sie können Ihren Arbeitsplatz wählen, aber nicht Ihre Kollegen dort. Er isst viel und kann auch tagelang beleidigt sein.

Kampf unter Kollegen - Besser den Kopf bewahren - Laufbahn

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Bösartige Beleidigungen am Arbeitsplatz: Welche Folgen hat das?

Die Führungskraft sagte Sachen über einen Angestellten, die nicht wahr waren? Die Kollegen haben die Unwahrheit verbreitet? Böse Verleumdungen am Arbeitsplatz können schwerwiegende Folgen für die Verursacher haben. Die Verleumdung, was heißt das eigentlich? Psychischer Raub, Verschweigen von Information oder Blasphemie unter Kollegen - oft findet man am Arbeitsplatz Zweigesichter.

Doch welche Schikanen kommen unter Verleumdung, die gar unter Strafe steht? Verleumdung ist in Deutschland eine strafbare Handlung im Sinne des 186StG. Wird eine besonders schwerwiegende Handlung "öffentlich oder durch Verbreitung von Schriftstücken ( 11 Abs. 3)" verübt, kann sie bis zu zwei Jahren inhaftiert werden.

Im Gegensatz zu einem Gemunkel ist Verleumdung viel schwerwiegender und hat für das Betroffene nachteilige Folgen. In der Branche könnte z.B. das Verleumdungsopfer durch eine weit verbreitetes Unrecht von der Förderung ausgeschlossen werden. Wenn Kollegen zum Beispiel dem Boss sagen, dass das Verunglückte schlecht arbeitet. Wenn Sie verleumdet sind, können Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder den zuständigen Konzernbetriebsrat wenden. 2.

Oft wissen die Kollegen gar nicht, was sie mit weitverbreiteten Unwahrheiten anfangen können. Die Konversation wird schwer, wenn der Mitarbeiter mit Ausflüchten wie " Ich habe es nicht so gemeint, es wurde missverstanden " aus der Lage herauskommen will. In einer solchen Lage ist es am besten, Alliierte zu finden, die Ihr richtiges Verhalten im Ernstfall nachweisen.

Unter keinen Umständen sollten Sie sich an den Angestellten rächen. Wenn Sie einen Rachefeldzug gegen Angestellte oder Chefs haben, ist es besser, sich im Netz nicht austoben zu lassen. Andernfalls gelten auch hier das Delikt der böswilligen Beleidigung und bei bewusst falscher Behauptung gar die Diffamierung.

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