Minijob Einkommen

Einkünfte Minijob

Mit dem Minijob wird ein Beschäftigungsverhältnis beschrieben, das in geringem Umfang ausgeübt wird. Leitfaden für Minijob, Info Minijob, Online-Rechner Minijob-Rechner, Minijob-Center. Wenn Sie ein höheres Einkommen beantragen, können Sie trotzdem befreit bleiben, wenn z.B. Ihr Mini- oder Midi-Job Vorteile für Ihre Rente bringt.

Sie mindern die zu berücksichtigenden Erträge. Besonders bei dieser Gruppe gehen Minijobs an die.

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Im Mittelpunkt steht neben dem gegenseitigen Einbezug in die ärztliche Arbeit oft die Senkung der Einkommenssteuer (ESt) und die Verbesserung der Lebensbedingungen. Die steuerliche Beurteilung der beruflichen Tätigkeiten des Ehegatten in der eigenen Berufspraxis richtet sich nach den Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und den daraus abgeleiteten Vor- und Nachteilen.

Der Einsatz eines Ehegatten beim selbständigen Mediziner erhöht die Betriebskosten (Kosten), die den Praxiserfolg und damit die Einkommensteuer/ Gewinnsteuer dämpfen. Auf der anderen Seite fallen die Bezüge des mitwirkenden Ehegatten unter das zu versteuernde Einkommen. Im Falle einer gemeinsamen Veranlagung sind alle Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und Erwerbstätigkeit zu beachten und werden nach dem Einkommensteuersatz bemessen.

Der Lohn des mitwirkenden Ehepartners reduziert den praktischen Gewinn als Betriebsaufwand. Bei gemeinsamer Veranlagung wird jedoch das zu besteuernde Einkommen der Ehepartner angemessen erhoeht. Auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen und Unternehmensintegration müssen vor allem folgende Bedingungen eingehalten werden: völlige Integration des mitwirkenden Ehepartners in die ärztliche Praxis; eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereiche; regelmässige und effektive Ausführung der verabredeten und zugeteilten Aktivitäten; Erfüllung der vertraglichen Arbeits- und Arbeitszeit; Nachweise über die regelmässige und angemessene Entlohnung für die Arbeit.

Abhängig von der Größe der Praxis und der aktuellen oder zu erwarteten Patientenbasis sowie den Familienverhältnissen gibt es prinzipiell zwei Beschäftigungsmöglichkeiten des Partners: zum einen durch Beschäftigung in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, d.h. in einem Mini- oder einem 450-Euro-Job, oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, das sozialversicherungspflichtig ist. Bei einem Berufseinsatz im Minijob gilt eine spezielle Sozialversicherungs- und Steuerregelung.

Im Regelfall ist die Nebenbeschäftigung im Zusammenhang mit einem Minijob steuerlich von Vorteil und bietet dem Praxiseigentümer ein erhebliches Einsparpotential gegenüber anderen Beschäftigungsalternativen. Unter einer geringfügigen Erwerbstätigkeit versteht man eine Tätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis, bei der das reguläre Entgelt einen gesetzlichen Maximalbetrag nicht überschreitet (geringfügig bezahlte Beschäftigung) oder die von geringer Dauer ist ("kurzfristige Beschäftigung").

Der Lohn aus geringfügiger Erwerbstätigkeit, einschließlich eines 450-Euro-Jobs, ist nicht zollfrei. Bei geringfügiger oder geringfügiger Erwerbstätigkeit kann der Dienstgeber die Einkommensteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und die Kirchliche Steuer pauschal besteuern. Auch die Einnahmen aus dem Minijob stehen dann nicht unter dem Vorbehalt der Progression. Die Pauschalsteuer liegt bei zwei Prozentpunkten des Gehalts, wenn fünf und 15 Prozentpunkte der Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.

Im Falle einer befristeten Grenzgängertätigkeit kann der Praxiseigentümer auch auf die Erhebung der individuellen Einkommensteuer verzichtet und die Einkommensteuer mit einem Pauschalsatz von 25 v. H. des Lohnes zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchliche Steuer berechnen. Eine solche Erwerbstätigkeit bewirkt eine Verringerung des steuerpflichtigen Entgelts für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden. Geringfügige Praxispersonal und Mini-Jobber sind nicht durch die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung gedeckt.

Wenn Mini-Jobber eine gesetzliche Rentenversicherung haben, müssen sie seit 2013 einen proportionalen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser Wert ist mit 3,9 Prozentpunkten jedoch gering. Da der Mini-Jobber keine Krankenversicherung hat, muss er sich um seinen eigenen Schutz bemühen. Bei Teilzeitarbeitnehmern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 450 EUR pro Monat.

Im Regelfall kann der Mini-Jobber daher eine Familienversicherung abschließen, sofern er kein weiteres Einkommen hat.

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