Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kanzlei Sarwari Abmahnung
Anwaltskanzlei Sarwari WarnungC-Recht, von der Kanzlei Sarwari oder von Hämmerling & von Leitner Scharfenberg.
Jänner 2017 - Warnung der Anwaltskanzlei Yussof Sarwari wegen Urheberrechtsverletzungen bei Filmen - Wie soll man richtig handeln?
Von der Hamburger Kanzlei Yussof Sarwari haben wir ab 2016 mehrere Verwarnungen erhalten. Rechtsanwältin Sarwari warnt darin vor angeblichen Urheberrechtsverstößen für einen Pornofilm über eine Internetbörse. Daher soll nun eine Unterlassungsverpflichtung ausgesprochen werden. Alle Warnhinweise der Kanzlei Sarwari haben die selbe Gestalt und den selben inhaltlichen Teil.
Es wurden nur die individuellen Angaben für den jeweiligen Anwendungsfall spezifisch eingegeben. In der ersten Warnung wird der entsprechende Porno-Film erwähnt und darauf verwiesen, dass Anwalt Sarwari die rechtmäßigen Eigentümer des Filmes ist. Die zweite Bildschirmseite beinhaltet dann die ermittelte Information des Verbindungsinhabers. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten finden Sie auf der dritten Webseite.
Zusätzlich ist eine knappe Zeitspanne von ca. einer Woche für die Einreichung einer Abmahnung mit Strafe vorgesehen. Hinweis zur Deadline in der Warnung: Viele Kunden hinterfragen uns in Abmahnschreiben die Effektivität solcher kurzer Zeiträume. Bitte beachte: Auch wenn die Zeitbegrenzung zu kurz ist, ist ein Warnschreiben nicht ungültig. Deshalb sollten Sie kurzfristige Termine nicht ausklammern.
Schliesslich wird auf der vierten Etappe ein Angebot unterbreitet "Im Sinne einer raschen und problemlosen Klärung der Angelegenheit". Die Person, die eine Mahnung verschickt hat, sollte "nur" 650 innerhalb einer Zeitspanne von ca. 2 Monaten zahlt. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass das Angebot nur bis zum Ende dieses Zeitraums gültig ist. Letztere sollten so rasch wie möglich begleichen, ohne die Warnung näher prüfen zu müssen.
Wie kann man nach einer Sarwari-Warnung vorgehen? Wenn Sie die soeben beschriebene Warnung erhalten haben, gibt es mehrere Wege, dagegen zu handeln oder damit zurechtzukommen. Wenn Sie noch nie eine Warnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich Rat zu holen. So eine Warnung ist keinen Schlafwert wert. Bei Tauschbörsen erhalten Sie einen kurzfristigen Gesprächstermin!
Entscheidend für das weitere Verfahren ist in erster Linie, ob Sie die Verletzung des Urheberrechts wirklich begehen oder wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, ein gerichtliches Verfahren zu gewinnen, wenn Sie es nicht sind. Wenn die Behauptungen in der Warnung richtig sind, kann es sich dennoch durchaus auszahlen, den vollen Geldbetrag von 650 nicht ohne weiteres zu transferieren.
Häufig kann ein geringerer Preis mit Anwälten ausgehandelt werden. Man begnügt sich dann oft mit einem kleineren Beitrag oder gar mit Ratenzahlungen, um überhaupt etwas zu haben. Sie sollten sich auch zu der von Ihnen gewünschten Abmahnung äußern. Anders als bei den herkömmlichen Warnhinweisen ist hier keine vorgefertigte Abmahnung enthalten.
Das ist für den Laienjuristen äußerst schwer, da die Begründung auf keinen fall zu breit oder zu eng sein darf. Ist die Strafanzeige zu weit gefaßt, sind Sie daran geknüpft, ungeachtet dessen, ob demjenigen, der die Abmahnung ausgesprochen hat, die Rechte überhaupt zuerkannt werden. Verletzen Sie später die (zu weit gefasste) Unterlassungsverpflichtung, bezahlen Sie für jeden Verstoß die jeweils vereinbarten Strafen.
Eine zu kurz gefasste, unterlassene Erklärung schließt dagegen die Gefahr der Wiederholung nicht aus und eröffnet dem Verwarnenden die Chance, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, was für Sie mit einem noch größeren Kostendeckungsrisiko einhergeht. Wenn Sie die Zuwiderhandlung nicht selbst verschuldet haben, können Sie sich gegen die Verwarnung wehren. Die bloße Angabe, dass dies nicht der Fall war, bringt jedoch nichts, da davon ausgegangen wird, dass auch Sie als Eigentümer der Verbindung die Schädigung erlitten haben.
Darüber hinaus können Sie in einem solchen Falle nicht nur als Verursacher der Verletzung haftbar gemacht werden, sondern auch als Unterbrecher, da Sie die Verletzung über Ihre Internetverbindung möglich gemacht haben. Wurde die Copyright-Verletzung jedoch über Ihre Internetverbindung von einem entsprechend unterwiesenen oder erwachsenen Familienmitglied vorgenommen, so sind Sie auch als Störenfried überhaupt nicht haftbar.
Wenn Sie einen Verursacher nicht identifizieren können, oder wenn der Verursacher zu Ihrer Familie zählt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um zu verhindern, dass Sie oder ein Verwandter von Ihnen haftbar ist. Schlussfolgerung: Lass dich frühzeitig von uns betreuen. Sie sollten die Warnungen von Yussof Sarwari für die heruntergeladenen Porno-Filme ernst nehmen.
Egal ob der Verdacht wahr ist oder nicht, sollten Sie auf die Warnung mitgehen. Sie werden von uns zum Internet-Tauschbörsen und Warnungen betreut. Hierzu zählt auch eine von uns in Ihrem Sinne abgegebene Abmahnung.