Erste Mahnung Muster

Erstmahnung Muster

Bei der ersten Mahnung sollte eine deutliche Mahnung erfolgen. Das erste Mahnschreiben wird oft noch nicht als Erinnerung, sondern als Erinnerung bezeichnet. Der Mahnbrief / erste Mahnung: Besonders bei kleinen Geldbeträgen und einer ersten Mahnung kann der Mahnbrief als E-Mail verschickt werden, um Portokosten zu sparen. Eine kostenlose Vorlage / Muster einer ersten Erinnerung.

Erstes Mahnschreiben

Das erste Mahnschreiben ist eine klare Bitte an den Zahlungspflichtigen, die geschuldete Dienstleistung zu erbringen, in der Regel eine offene Forderung zu begleichen. Die Mahnung ist eine informelle, unilaterale Eingangserklärung des Kunden oder Gläubigers (Muster einer Mahnung). Das in der Mahnung formulierte Verlangen nach Erfüllung muss klar sein, setzt aber für seine Gültigkeit weder eine Frist noch die Gefahr von Folgen voraus.

Sie genügt, wenn der Kunde, der Kunde oder der Kreditgeber deutlich und unmissverständlich erklären, dass er die fällige Gegenleistung einfordert. Die Art und Weise der Mahnung ist ebenfalls irrelevant, aber eine einwandfreie Mahnung verdeutlicht die Seriosität der Forderung. In Zweifelsfällen erhalten Sie ein fachgerechtes Muster einer ersten Mahnung. Die folgenden Erläuterungen oder Anfragen haben daher keinen Platz in einer Mahnung, da die Aufforderung zur Zahlung unklar ist: "Die Zahlung der Faktura xy wird gerne erwartet.

"Ich willige ein, die Zeche zu bezahlen." "Ich wäre Ihnen verbunden, wenn die Zahlung per...." "Sind mehrere Ansprüche gegen einen Auftraggeber offen, muss in der Mahnung eindeutig angegeben werden, auf welche Ansprüche sich die Mahnung beziehen soll. Eine Mahnung sollte daher in jedem Falle mindestens die Angaben beinhalten, die auch in einer freundschaftlichen Zahlungsaufforderung zu finden sind:

Betreff: Beschreibung als Mahnung und Information über die offene Faktura (CU-Nummer, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum); Auftragsbestätigung (nicht in der Mahnung enthalten, wenn die Bezahlung bereits erfolgte ); Beschreibung der gelieferte Waren oder erbrachten Leistung; klare Zahlungsaufforderung der geöffneten Faktura; Zahlungsfristen.

Klar festgelegt nach dem Zeitplan sind die Zahlungsdaten wie folgt: "bis 15.08. 2008", "bis zum letzen Werktag im August 2008". Ist der Fälligkeitstermin der Schuldnerleistung nach dem Recht oder der vertraglichen Einigung an ein vorhergehendes Geschehen gebunden, ist eine Mahnung nach 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB überflüssig, wenn der Termin der Schuldnerleistung klar so festgelegt ist, dass er nach dem Zeitplan aufgrund des rechtlich bestimmten oder vertraglichen Ereignisses ermittelt werden kann.

Die Leistungszeit des Zahlungspflichtigen kann daher anhand von bestimmten Ereignissen bestimmt werden, z.B. "20 Tage nach Bestellung", "14 Tage nach Lieferung", "3 Monaten nach Baubeginn", wobei der Zahlungspflichtige unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange der Vertragspartner die Erfüllung schwerwiegend und abschließend ablehnt, der unmittelbare Verzug des Zahlungspflichtigen aus besonderen Gründen berechtigt ist, z.B. bei einer ausdrücklichen Anzeige der sofortigen Zahlung ("Selbstanzeige") oder der Zahlungspflichtige durch sein Handeln vorsätzlich den Erhalt einer Mahnung unterbleibt.

Im Falle von Geldansprüchen (für die Warenlieferung oder die Leistungserbringung ) kommt der Zahlungspflichtige auch ohne Mahnung gemäß 286 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Zugang der Rechnungen in Zahlungsverzug. Handelt es sich bei dem Empfänger der Rechnungen jedoch um einen Konsumenten, muss die Faktura einen speziellen Verweis auf diese Bestimmung haben.

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