Streitwert Abmahnung Wettbewerbsrecht

Betrag im Streitfall Warnung nach Wettbewerbsrecht

Konkurrenzstreitigkeiten und Abmahnungen sind teuer. Die in der Verwarnung angegebene Streitmenge -. Bei Abmahnungen machen hohe Streitwerte das Verfahren teuer. Solemecke mit Schwerpunkt Internet- und Wettbewerbsrecht. ("RVG") und setzt sich aus der Höhe der Gebühr und dem Streitwert zusammen.

Warnung Wettbewerbsrecht

Warnhinweise sind ein wesentliches Mittel zum Schutze vor Verletzungen der eigenen Marke, von Patenten und Urheberrechten sowie vor unlauteren Mitbewerbern. Aber in vielen Fällen sind Warnungen eigentlich ungerechtfertigt oder werden manchmal missbraucht. Bei einer Abmahnung sollte sich der Mahner daher nicht vorzeitig melden und die erforderliche Abmahnung nicht blind mitunterzeichnen.

Im Vorfeld einer entsprechenden Antwort stellt sich oft die Frage: Was ist eine Warnmeldung? Hat die Verwarnung einen Anspruch? Muß ich die Gebühren für die Verwarnung aufbringen? Weshalb sind die Warnkosten so hoch? Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, haben wir im Folgenden einige generelle Hinweise zum Themenbereich "Abmahnung Wettbewerbsrecht / UWG" für Sie zusammengetragen.

Zur Vermeidung von Warnschreiben sollten Sie Ihren Online-Shop auf eventuelle Rechtsrisiken überprüfen. Um Ihnen einen schnellen und übersichtlichen Eindruck zu vermitteln, haben wir eine "Checkliste der rechtssicheren Online-Shops - Selektion der häufigsten Warngründe" mit einer Selektion der häufigsten Warngründe erstellt. Bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts werden zunächst außergerichtliche Unterlassungs-, Auskunfts- und/oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Damit wird dem einstweiligen Schuldner die Gelegenheit geboten, durch die Ausstellung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Strafklausel das Wiederholungsrisiko durch einen bereits eingetretenen Wettbewerbsverstoß zu beseitigen und damit kostenintensive Gerichtsverfahren zu unterlassen. Ein außergerichtliches Unterlassungsersuchen und eine strafrechtliche Verfolgung ist jedoch nicht unbedingt notwendig und auch nicht Voraussetzung für die Durchsetzung entsprechender Rechte vor Gericht.

Im Falle einer berechtigten Abmahnung werden dem Verfügungsberechtigten die mit der Abmahnung verbundenen Mehrkosten erstattet. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 1 UWG im Wettbewerbsrecht. Der Betrag der Aufwendungen richtet sich nach dem Objektwert und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) errechnet. Obwohl es nach dem Wettbewerbsrecht keine wirklichen Streitwerte gibt, entscheidet das Schiedsgericht nach eigenem Gutdünken über den Umfang der beantragten Auslassung.

Das Gericht stützt sich bei der Beurteilung des Rechtsstreits auf das Bestreben des Klägers, weitere ähnliche Verletzungen zu verhindern. Aufgrund ihrer alltäglichen Rechtsprechung tendieren die Richter jedoch dazu, ihre Entscheidungen auf Basis bestimmter Richtwerte oder "Standardprozesswerte" zu treffen (z.B. OLG Schleswig: EUR 10000 in einfach bis durchschnittlich wettbewerblichen Unterlassungsansprüchen; LG Hamburg: EUR 20000 im Falle von Ordnungswidrigkeiten mittlerer Schwere).

Mit einem Streitwert von EUR 2.000,- würden sich die Mahnkosten bei einer Betriebsgebühr von EUR 1,3 z.B. auf EUR 1.024,40 zuzüglich Telekommunikations-Pauschale und Mehrwertsteuerbelast. Außergerichtliche Verfahren können die Beteiligten auch den Streitwert vereinbaren. Eine Warnung sollte immer beantwortet werden.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt, wird nachdrücklich empfohlen, innerhalb der in der Abmahnung genannten Fristen eine Unterlassungserklärung mit Strafe und eine Pflichterklärung einzureichen oder mindestens eine Verlängerung der Fristen zu erhalten. Vor einer Unterlassungserklärung und einer Zusage mit Strafklausel sollte immer geprüft werden, ob und inwieweit eine Pflicht zur Knechtschaft vorliegt.

Weil Warnungen in vielen Fällen ungerechtfertigt sind. Es wird jedoch auch eine Antwort auf die Warnung empfohlen, wenn die Warnung gegenstandslos ist. Obwohl es im Grunde keine Verpflichtung gibt, auf ungerechtfertigte Warnungen zu antworten, dient ein kurzer Brief oft dazu, die Sache schnell zu Ende zu bringen. Um Warnschreiben im Voraus zu verhindern, sollten Sie Ihren Online-Shop auf eventuelle Rechtsrisiken überprüfen.

Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, haben wir für Sie eine "Checkliste rechtskonformer Online-Shops - Selektion gemeinsamer Warngründe" mit einer Selektion gemeinsamer Warngründe erstellt. Aktuelle Artikel zum Wettbewerbsrecht können Sie im Blog Internet-Recht München unter der Rubrik Wettbewerbsrecht nachlesen.

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