Online recht

Das Online-Recht

Das schillernde Schlagwort "Online-Recht" deckt alle Rechtsfragen rund um das World Wide Web ab. Im Zusammenhang mit dem Recht des Internets wird häufig der Begriff Internetrecht oder Online-Recht verwendet, der z.B. als Betreiber einer Website beachtet werden muss. Inwiefern kann ich meine Website rechtskonform gestalten?

Im Bereich Online & Recht wollen wir, die Kanzlei Dr. Bahr, den Online-Bereich von seiner rechtlichen Seite beleuchten. Im vorliegenden Artikel werden daher die häufigsten, schwerwiegendsten und beliebtesten Fehler im Recht des Online-Marketings aufgeführt.

Top 10 der beliebtesten Fehler im Internetrecht

Im Forum, auf Websites und Weblogs verbreiten sich die kühnsten Geschichten um die verschiedensten juristischen Facetten des Internets. Ein Haftungsausschluss auf einer Webseite bedeutet, dass eine Verantwortlichkeit für die Verlinkung auf fremde Seiten ausgeschlossen werden kann. Haftungsausschluss ist auf fast jeder Webseite zu sehen. Ein Urheberrechtsvermerk ist erforderlich, damit eine Webseite urheberrechtlich geschützt ist.

Die Urheberrechtsvermerke stammen aus dem angloamerikanischen Rechtskreis. Eigentlich waren die Arbeiten hier nur geschützt, wenn sie markiert waren. Der urheberrechtliche Schutzbereich nach dem deutschen Recht ist von einer solchen Auszeichnung nicht betroffen. Die Vertragsabschlüsse müssen in schriftlicher Form erfolgen, daher sind über das Medium des Internets abgeschlossene Aufträge ungültig. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit nicht der Schriftform.

Daher gelten auch mündliche oder per Mouseklick über das Netz abgeschlossene Aufträge. Bildmaterial, das im Netz verfügbar ist, ist nicht urheberrechtlich geschützt. Selbstverständlich sind auch im Netz veröffentlichte Abbildungen und Textbeiträge urheberrechtlich geschützt, wenn sie dem Werkkonzept des Urheberrechtsgesetzes entsprechen.

Selbst bei Verbraucherverträgen gelten generell die gesetzlichen Mängelgewährleistungen (oft zu Unrecht "Garantie" genannt). Jedoch ist ein solcher Garantieausschluss nicht möglich, wenn ein Unternehmen einen Kaufvertrag mit einem Konsumenten abschließt. Mit der Anmeldung eines Domain-Namens erhalten Sie ein Eigentumsrecht, vergleichbar mit der Anmeldung einer Warenmarke.

Markenschutz kann auch ohne Registrierung erfolgen, z.B. wenn die Handelsmarke im geschäftlichen Verkehr Anerkennung gefunden hat oder wenn die Handelsmarke bekannt geworden ist. Die Handlungen eines Bundesbürgers im Netz unterliegen stets dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere im Netz können die Benutzer mit den verschiedensten Rechtssystemen in Kontakt kommen.

Die Vertragspartei kann schweizerischer Staatsangehöriger sein, der Dienstleister kann seinen eigenen Rechner in den USA nutzen, man war bei Vertragsabschluss in Costa Rica im Urlaub, nachdem man ein Bild auf seiner eigenen Webseite veröffentlicht hat, berichtet der englischsprachige Photograph und behauptet die Urheberrechtsverletzung....

Erstens können die Vertragspartner selbst festlegen, welches Recht im Sinne einer Wahlklausel, z.B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, anzuwenden ist. Die Einigung über einen Erfüllungsort, den Gerichtsstand oder die Vertragssprache kann auch Hinweise auf eine Gesetzeswahl geben. Sofern keine Gesetzeswahl erfolgt ist, gilt Artikel 28 EGGB, der festlegt, dass ein Auftrag dem Recht unterworfen ist, zu dem er den engsten Bezug hat.

Meistens bieten die Anbieter von Online-Auktionen nur die Möglichkeit, die gewünschte Handelsplattform anzubieten (z.B. eBay, Ricardo). Vertragspartei ist der entsprechende Käufer/Verkäufer und somit auch für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages zuständig. In diesem Fall ist der Veranstalter der Versteigerungsplattform zugleich Vertragspartei und hat auch den abgeschlossenen Auftrag zu erbringen.

Firmen- und Produktnamen sind jedoch in der Regel markenrechtlich geschützt. Auch wenn die Verwarnung juristisch nicht vertretbar ist (und dies ist in sehr wenigen Ausnahmefällen eindeutig), kann nach Verstreichen der in der Verwarnung angegebenen Zeit eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Wegen der für Juristen oft schwierig zu überwachenden rechtlichen Situation sollten Sie sich immer an einen Fachanwalt wenden, bevor Sie auf die Warnung zugehen.

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