Widerspruch gegen Abmahnung des Vermieters Muster

Einspruch gegen Verwarnung des Vermieters Muster

Was kann man sonst noch gegen die Abmahnung tun? vom Vermieter verlassen werden, ohne dass er den Mieter ermahnen muss. Im Prinzip kann man sagen, dass eine Gegendarstellung nie schadet. Beispielschreiben für eine Warnung. Zieh die an und warte auf den Widerspruch.

Mahnung

Ich habe einen Schreiben von meinem Hauswirt (große Firma mit US-Unterschrift ) erhalten, in dem er mir mitteilt, dass ich gegen den Pachtvertrag verstoße, weil ich "gefunden wurde", dass ich nicht an der Reinigung der Treppe teilnehme. Die Anschuldigungen bitte ich den Hausherrn um schriftliche Begründung, da in seinem Schreiben keine Begründung genannt wird. Die Vermieterin meldet sich nicht in schriftlicher Form, sondern möchte Sie zu einem "persönlichen Gespräch" auffordern.

Ich will nicht darauf einsteigen, denn dieses GesprÃ?ch endet in meinem ganzen bisherigen Lebensweg nie in einer Dateisammlung, und ich rÃ?cke auf einer, in meinen Augen zu unrechten, Warnung. Darf ich den Hauswirt zur schriftlichen Antwort drängen?

Einwendungen gegen die Jahresabrechnung der Betriebskosten sind zu begründen.

Wer sich über seine Betriebskostenrechnung beschwert und sich weigert, die Mehrkosten zu bezahlen, darf sich nicht auf eine Pauschalbeschwerde über die Rechnung beschränk. Den Mietern einer Ferienwohnung wurde im Nov. 2012 die Betriebskostenrechnung 2011 vorgelegt, nach der sie eine regelmäßige Rückzahlung vornahmen. Den Kostenanstieg gegenüber dem Vormonat konnten die Bewohner nicht begründen, widersprechen dem Vergleich und zahlen nicht.

Die Wirte haben darauf nicht reagiert. Der Mietvertrag wurde im MÃ??rz 2014 gekündigt und die Mietinteressenten verlangten die Anzahlung zurÃ?ck. Nun sitzen die Hausherren am langen Arm. Sie verweigerten die Tilgung und bezogen sich auf die ausstehende Gegenleistung. Allerdings erklärten die Pächter, die Wirte hätten zu diesem Zeitpunkt nicht auf ihren Einwand reagiert, ihre Einwände eingeräumt und somit keinen Nachzahlungsanspruch - weil verfallen - gehabt.

Daher verklagten die Pächter auf Rückerstattung der Anzahlung, jedoch ohne Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss. Die Klage des Vermieters sei keinesfalls verfallen, nur weil er nicht auf den damaligen Einspruch des Vermieters reagierte. Die generelle Einrede, die Summe der Nebenkostenabrechnungen sei nicht nachvollziehbar, ist zu umfassend und daher für den Vermieter irrelevant.

Der Einwand hätte von den Mietern ausführlich begründet werden müssen, zumal die Kostenerhöhung gegenüber den vergangenen Jahren nicht spürbar war (Berlin-Mitte, Entscheidung vom 21.1.2015, 17 C 247/14).

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