Mietkündigung wegen Mietrückstand

Beendigung des Mietverhältnisses wegen Mietrückständen

durch den Vermieter wegen Zahlungsverzuges. Beendigung des Mietvertrages Am 09.04. 2008 erhielt ich einen Brief per Kurier/Zeugnis, der die außerordentliche Beendigung meines Mietvertrages miteinschließt. Inzwischen habe ich die Mietrückstände (750?

) und wollte meine ausstehende Miete am 15.4. 08 begleichen. Jetzt kam die Abmeldung ohne Vorankündigung mit der Bitte um Übergabe der Wohnung an meinen Hausherrn bis zum 22.04.08 und in vertragsgemäßem Zustand. 2.

Zum Schluss des Briefes steht eine Bestimmung ( 545 BGB), mit der mein Hauswirt schon jetzt nicht übereinstimmt. Von § und deren Bedeutung habe ich wenig gewusst und habe deshalb in verschiedenen Internetforen nachgesehen, ob die Kündigungsmöglichkeit noch ohne Vorankündigung besteht. Jetzt meine Anfrage ist es möglich, die Stornierung durch Sofortzahlung rückgängig zu machen!

Fragen Sie jetzt Ihre aktuellen Fragen und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt. Lieber Frager, ich werde Ihre Anfrage gern auf der Grundlage Ihrer Informationen beantworten. Danach bestand ein Kündigungsgrund gemäß §§ 543 II Nr. 3, 569 III BGB. Gemäß 569 III Nr. 2 wird die außerordentliche Auflösung hinfällig, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Ablieferung der Klage auf Räumung zufrieden ist, d.h. wenn der Verzug voll bezahlt ist.

In Ihrem Falle ist noch keine Räumungsklage eingereicht worden, so dass Sie noch die Chance haben, den Rückstand zu tilgen. Bei Bezahlung am 15.4. wird die kostenlose Stornierung ungültig. Sie können von dieser Option jedoch nur alle zwei Jahre profitieren, d.h. wenn Sie in den kommenden zwei Jahren fristlos kündigen, können Sie sie nicht durch eine Bezahlung ungültig machen.

Wir weisen auch darauf hin, dass die Bezahlung nur zur Nichtigkeit einer außerordentlichen Auflösung führen kann. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass eine alternativ einfache, d.h. rechtzeitige Beendigung durch den Verpächter nicht zwangsläufig ungültig wird, vgl. BGH VIII ZR 6/04 Wenn Ihr Verpächter neben der außerordentlichen Beendigung auch eine rechtzeitige Beendigung erklärt hat, ist es davon abhängig, ob Ihnen der Zahlungsverzug vorgeworfen werden kann, d.h. ob Sie eine strafbare Pflichtverletzung verschuldet haben.

Im Kündigungsschreiben heißt es: "Für den Falle, dass Sie das Mietobjekt nach Ende der Ihnen eingeräumten Leerstandszeit weiter nutzen, informiere ich Sie hiermit, dass ich einer konkludenten Mietvertragsverlängerung gemäß § 545 BGB nicht zustimme. "Wie in meiner obigen Anfrage gesagt, weiß ich nicht ganz so recht, was es bedeutet.

Kann ich mit der Bezahlung noch in meiner Ferienwohnung wohnen, oder muss ich mit einer ordnungsgemäßen Beendigung rechnen, oder wäre das dann legal? Der Kündigungsvermerk wird oft angewendet, da 545 vorsieht, dass der Mieter einer impliziten Mietverlängerung zugestimmt hat, wenn er toleriert, dass der Mieter nach Ende der Räumungszeit in den Zimmern bleibt.

Die bloße Tatsache, dass Sie in den Zimmern verbleiben und der Hauswirt noch keine Klage auf Räumung einreicht, bedeutet nicht, dass die Beendigung ungültig wird. Vor der Klage auf Räumung sind Sie zur Zahlung der Miete verpflichtet und können dann weiter in der Ferienwohnung wohnen. Ich kann anhand der Fakten nicht schlüssig einschätzen, ob Sie mit einer ordnungsgemäßen Entlassung gerechnet haben.

Dies ist abhängig von allen Gegebenheiten des Einzelfalles, vor allem davon, wie Sie Ihre bisherigen Pflichten erfüllt haben und ob Ihnen Mietrückstände vorgeworfen werden können. Eine reguläre Beendigung ist für den Hauswirt jedoch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, da er nicht weiß, wie das örtliche Gericht die Effektivität im Falle eines Rechtsstreits einstufen wird.

In deinem Falle würde ich nicht erwarten, dass du es rechtzeitig ankündigst. Schreibe deinen wasserdichten Mietvertrag mit unserem Beispiel. Dann drucken Sie einfach den Stornierungstext aus, unterzeichnen ihn und senden ihn an den Wirt.

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